Hallo
Hab jetzt die Lösung. Die Tiere sind zwar laut BArtSchV besonders geschützt, werden aber in Anlage5 §7 Absatz 2 von der Anzeigepflicht ausgenommen. Für mich irgendwie nicht nachvollziehbar aber is halt so.
Achja .... Händler müssen sie glaub ich melden. So hab ich das zumindest verstanden.