|
|
Freies Politikforum für Demokraten und Anarchisten
PLATTFORM FÜR LINKE GEGENÖFFENTLICHKEITEN
Beiträge können nicht (mehr) eingestellt oder kommentiert werden!
|
|
Autor |
Beitrag |
chain reality
Beiträge: 31
|
Erstellt: 21.08.06, 15:00 Betreff: Re: Warum wohl schüren christlich-faschistoide Haßprediger die Terrorhysterie?
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Die Terrorwahn dient nichts Anderem, als in der sich verschärfenden Krise Instrumente der Überwachung und Unterdrückung zu schaffen, die bei Aufständen und damit Gefährdung des Staates und seiner Herrscher zum Einsatz kommen.
Das mit den Herrschern stimmt zwar nicht (werden ja auch überwacht), aber sonst hat auch mal der Thorsten recht. (Auch wenn die Gefahr eines Aufstandes "mal null" (chain reality) da ist)
"Man kann nicht a priori Nein zum Krieg sagen. Die Konzentrationslager wurden auch nicht von Friedensdemonstrationen befreit, sondern von der Roten Armee." (Paul Spiegel)
|
|
nach oben |
|
|
Torsten
Beiträge: 163 Ort: Dresden
|
Erstellt: 21.08.06, 12:57 Betreff: Re: Warum wohl schüren christlich-faschistoide Haßprediger die Terrorhysterie?
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Zitat: bjk
Ginge es den "Schützern der Verfassung" tatsächlich um die Befolgung der Artikel des Grundgesetzes, so wären aufgrund der genannten Kommentare in der "Bild" zweifellos zumindest entsprechende Ermittlungen zu erwarten. [color=red]Die Tatsache, daß dies nicht geschieht, läßt praktisch nur den Schluß zu, daß die wahre Motivation eine andere ist. |
Sie sind ein Teil des kapitalistischen Klassenstaates wie die Medien und die Nazis auch. Seit wann hackt eine Krähe einer anderen ein Auge aus?
Die Terrorwahn dient nichts Anderem, als in der sich verschärfenden Krise Instrumente der Überwachung und Unterdrückung zu schaffen, die bei Aufständen und damit Gefährdung des Staates und seiner Herrscher zum Einsatz kommen.
Friede sei mit Euch
Torsten
Wer freiwillig kriecht, spürt nicht den Druck, der ihn zum Kriechen zwingt.
|
|
nach oben |
|
|
bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
|
Erstellt: 21.08.06, 06:11 Betreff: Re: Warum wohl schüren christlich-faschistoide Haßprediger die Terrorhysterie?
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
kopiert aus: http://www.freace.de/artikel/200608/200806a.html
"Ja, sofort, was sonst."
Ist die "Bild" verfassungswidrig?
20.08.2006
Mehrere in den letzten Tagen in der "Bild" veröffentlichte Kommentare werfen die Frage auf, inwieweit sich diese Publikation noch auf dem Boden des Grundgesetzes befindet.
So schrieb Christoph Hülskötter am vergangenen Samstag: "Der 'Jihad', der Heilige Krieg gegen die Ungläubigen, die Eroberung der Welt durch den Islam, ist eine tödliche Bedrohung, mit jedem Tag mehr. Dafür nehmen uns diese Fanatiker als Geiseln. Das Leben eines Nicht-Moslems zählt nichts. Massenmorde bringen Ruhm und ewiges Paradies." Und weiter: "Sogar Kinder von Einwanderern, die hier in Frieden aufwachsen, lassen sich vom Bazillus anstecken, sie müssten als 'Soldaten Allahs' Feinde vernichten. Sie verbergen sich, auch in Deutschland, mitten unter uns, als unsichtbare Bomben."
Die Absätze I und II des Paragraphen 130 "Volksverhetzung" des deutschen Strafrechts scheinen hierzu eine deutliche Sprache zu sprechen:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
1. verbreitet, 2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, 3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder 4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist,
einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder 2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
Einen Tag zuvor schrieb Willi Schmitt in einem Kommentar: "Wir, die mündigen Bürger, müssen aber nun akzeptieren, daß Geheimdienste, Polizei und andere Staatsorgane bis an die Grenze ihrer Möglichkeiten gehen dürfen. Datenschutz ist gut, Menschenleben retten und den Terror eindämmen ist viel wichtiger."
Die Liste der von dieser Forderung verletzten Artikel des deutschen Grundgesetzes ist lang. Letztlich wird ein großer Teil aller die Grundrechte der Menschen und Grenzen der Strafverfolgung definierenden Artikel hiervon berührt.
Am Samstag nun schrieb Schmitt: "Innenminister Schäuble fordert nun viel mehr Überwachungskameras in Deutschland. Ja, sofort, was sonst."
"Was sonst" - vielleicht die Erkenntnis, daß allein im Jahr 2004 laut Bundesamt der Statistik 6.262 Menschen durch Unfälle im Haushalt gestorben sind – ein Vielfaches der Gesamtzahl aller deutschen Opfer von Terroranschlägen der letzten Jahrzehnte.
Schmitt macht in seinem Kommentar aber noch weitaus deutlicher, was er von Grundrechten wie Artikel 11 "Freizügigkeit" des deutschen Grundgesetze hält. "Aber vor der Sicherheit kommt bei uns immer noch der Datenschutz. Persönlichkeitsrecht, Schutz der Intimsphäre und andere Argumente. Aufhören damit, bitte, aufhören! Straßen, Bahnsteige, Busse, Tunnel, Einkaufspassagen, Parkplätze oder Stadien sind öffentliche Plätze. Wer was zu verbergen hat, darf da eben nicht hin", so Schmitt.
Seine Forderung, es Menschen nicht aktiv zu verbieten, bestimmte Orte aufzusuchen, sondern ihnen diese "Entscheidung" aufgrund der lückenlosen Überwachung dieser Orte selbst zu überlassen, kann nur als besonders perfide bezeichnet werden. Zwar entspräche ein solche Vorgehen den Buchstaben des deutschen Grundgesetzes, aber ohne jeden Zweifel nicht dem Willen seiner Autoren. Sie entwickelten dieses Grundgesetz – das seit dem schon zahllose Änderungen erfahren hat – eben gerade auch unter dem Eindruck der Folgen, die ein übermächtiger Staat mit sich bringt.
Das Problem bei diesen Kommentaren darf nicht ihre Veröffentlichung – auch nicht in einer der auflagenstärksten Publikationen – sein. Eine der Grundvoraussetzungen einer Demokratie ist die Meinungsfreiheit. Und das bedeutet eben gerade die Meinung des Andersdenkenden. Eine Demokratie von Ja-Sagern ist keine.
Das wirkliche Problem ist, daß immer wieder und zunehmend Menschen mit "unangenehmen" Ansichten die "ganze Stärke des Gesetzes zu spüren bekommen", weil sie diese Ansichten öffentlich kundtun. Ansichten, die eben nicht nach immer weiter reichenden Einschränkungen der im deutschen Grundgesetz vorgeblich festgeschriebenen Rechte schreien, sondern "nur" an der deutschen Gefolgschaft gegenüber kriegsverbrecherischen Staaten wie den USA und Israel oder der kapitalistischen Grundordnung Deutschlands rütteln.
Ginge es den "Schützern der Verfassung" tatsächlich um die Befolgung der Artikel des Grundgesetzes, so wären aufgrund der genannten Kommentare in der "Bild" zweifellos zumindest entsprechende Ermittlungen zu erwarten. Die Tatsache, daß dies nicht geschieht, läßt praktisch nur den Schluß zu, daß die wahre Motivation eine andere ist.
Mensch bleiben muß der Mensch ... von Tegtmeier
[editiert: 21.08.06, 06:13 von bjk]
|
|
nach oben |
|
|
bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
|
|
nach oben |
|
|
|
powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos
Layout © subBlue design
|