Eine Ausnahme ergibt sich nach dem politischen Widerstandsrecht nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz. Voraussetzung
ist eine Gefährdung der demokratischen und sozialen Grundordnung.
ich sehe die gefährdung unserer demokratischen Grundordnung durch die Verquickung der politischen und gewerkschaftfunktionärs Kaste mit dem Großkapital. ich sehe eine gefähdrung unserer sozialen Grundordnung durch steuerliche begünstigung des Kapitals (Halbeinkünfteverfahren etc.) ich sehe eine gefährdung - bis hin zur Zahlungsunfähgiket - unserer demokratischen Grundordnung in der Verschuldung des Staates der die Handlungsunfähigkeit der Politik bewirkt. ich sehe eine gefährdung unserer demokratischen und sozialen Grundordnung durch die Parteiendemokratur. ich sehe eine Gefährdung unserer Demokratie durch den verfall des bildungsniveaus beim Bundesbürger ich sehe eine Gefährdung unserer demokratischen Grundordnung in dem Umgang der Parteien mit der freien Meinungsäußerung ich sehe eine Gefährdung unserer demokratischen Grundordnung in dem Ausbau des Überwachungsstaates ich sehe eine Gefährdung unserer demokratischen Grundordnung in der perspektivlosigkeit der Jugend die zur Gettoisierung der Großstädte führt.
ich sehe eine gefährdung unserer europäischen demokratischen Grundordnung durch die politische Verquickung mit dem Bush-Regime
und zu guter letzt sehe ich die gefährdung unser zivilisation durch den ökologischen Kollaps...
aber ich sehe keine Gefährdung unserer demokratischen Grundordnung durch die 40 Stundenwoche