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Autor |
Beitrag |
Riker
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Erstellt: 27.10.06, 13:24 Betreff: Re: Generalstreik |
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Hallo zystein,
Zitat:
Nun 30 Stunden werden aus Nützlichkeitserwägungen NICHT gemacht; "Erwägungen", die nicht wir (Lohnabhängigen und Habenichtse) bestimmen. Und wenn "sie" es machen, wird die Arbeit dichter. |
ich möchte hier in diesem Thread keinen sekundärschauplatz eröffen - aber mir ist die Problematik bewußt.
es ist nur so, daß bei einem Generalstreik nur dann ein Generalstreik verfassungsrechtlich legitim ist, wenn die höchsten Rechtsgüter also unsere Demokratie und die soziale Grundordnung gefährdet sind. die Verfassungsrichter werden einen Generalstreik sicher dann nichct für legitim erklären, wenn dabei als Ziel die 35 Stundenwoche deklariert ist - so etwas würde schiefgehen und die Chance mit einem Generalstreik wirklich was zu bewegen wäre vertan...
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