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matrix555
Beiträge: 356
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Erstellt: 27.10.06, 18:49 Betreff: Re: Generalstreik |
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Verfassungsmäßigkeit ist doch seit 2 Regierungsperioden definitiv nicht gegeben. Alleine die Beteiligung an Angriffskriegen. Ob ein Nehm die Ermittlungen dazu aus politischen Erwägungen einfach nicht aufgenommen hat ( Anzeigen gab es ja genug ) , spricht doch schon alleine für die Anwendbarkeit von Art. 20, 3 GG. Diese Beteiligung hält zudem auch heute noch an. Der Generalstreik soll jaletztlich dazu dienen die Regierung zu stürzen und die verfassungsmäßige Ordnung wieder herzustellen. und nicht die Regierung zu Eingeständnissen auf marktwirtschaftlicher Ebene zu bewegen.
Nach Prof. Isenesee beinhaltet das Widerstandrecht auch das Recht auf die Entwaffnung der Exikutive und bedarf ganz und gar nicht der Zustimmung der politischen Entscheidungsträger in Legislative und Jurisdiktion. Der Artikel 20 GG formuliert die Bedingungen für den Ausruf des Notstandes durch das Volk selber und hebt alle anderen Gestze und Verordnungen bis zur Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung zeitweise auf. Da das Streikrecht nachgeordnetes Bundesgesetz ist, sind die Bedingungen des Streikrechts völlig irrelevant.
____________________ Faschistische Regime spielen immer mit einer bestimmten Art von Propaganda. Weil sie die Dummen als Kanonenfutter für ihre Ziele brauchen, müssen sie ihre Botschaften in der Form einfacher Worte und emotionalisierender Muster kleiden, damit die unteren Anteile des Gehirns direkt adressiert werden.
[editiert: 27.10.06, 18:58 von matrix555]
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