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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 13.08.04, 11:18     Betreff:  und trotzdem kann es sinnvoll sein, eine Ich-AG zu eröffnen,

vor allem für alle diejenigen, die ab Januar 2005 wegen der clementschen Restriktionen keine Chance haben, wenigstens das Schandgeld ALG II zu erhalten!


Bereits auf Seite 2 dieses Threads habe ich eine kreative Möglichkeit aufgezeigt, wie bisherige AlHi-EmpfängerInnen ihre "alten" höheren Leistungsbezüge noch bis Ende Mai 2005 ganz legal verlängern können. Dieser Beitrag hat die Überschrift: Procedere, wie ALG II um ein halbes Jahr verzögert wird.

Auch in den Medien war kürzlich zu lesen und zu hören, daß die jetzige Förderung der Ich-AG's dem Bundes-Arbeitsamt und damit dem Skandal-Minister Clement ab 2005 Millionenlöcher in seinen Haushalt reißen könnten. Und zwar, wenn alle bzw. sehr viele derjenigen bisherigen Leistungsbezieher, die ab Januar 2005 kein ALG II erhalten werden, noch in 2004 eine sogenannte Ich-AG gründen und staatlich gefördert werden müßten! Bekanntlich erhalten diese Ich-AGler im ersten Förderungsjahr 600 Euro, dann 360 und im letzten Jahr 240 Euro. Dies ist keine Kannregelung sondern ein gesetzlicher Anspruch, unabhängig von der Kassenlage des Staates.

Jetzt hat Skandal-Clement diesen seinen handwerklichen Pfusch ebenfalls erkannt und läßt drohen, betrügerisch erschlichene Ich-AG-Fördergelder könnten zurückverlangt werden. Da kann mensch wirklich nur hohnlachend und selbstbewußt rethorisch fragen: Wie, bittschön, soll denn Betrügerei nachgewiesen und vor allem, was sei denn Betrügerei daran gewesen, eine Ich-AG zu gründen, sich zwar bemüht zu haben aber leider eben doch gescheitert zu sein?!

Da sollte sich wirklich keine/r wegen dieser hilflosen "Drohungen" ins Bockshorn jagen lassen!

Deshalb können unbesorgt alle oben genannten Infragekommenden noch in 2004 eine Ich-AG gründen und entsprechende Fördergelder verlangen. Die müssen gewährt werden - ohne Wenn und Aber! Allerdings ist auch hier der Termin 31.12.2004 unbedingt zu beachten!

Wie schon beim Überbrückungsgeld-Antrag in meinem Beitrag auf Seite 2 dieses Threads ersichtlich, sind beide Fördermöglichkeiten mit bislang gesetzlichem Anspruch nur bis zum 31.12.2004 noch geltendes Recht und müssen daher unbedingt bis zu diesem Termin in Anspruch genommen werden.

bjk

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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
sondern ungültig wählen!


[editiert: 15.08.04, 19:10 von bjk]
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