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Autor |
Beitrag |
bjk
Beiträge: 7353
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Erstellt: 30.11.09, 17:53 Betreff: Re: Splitter im Auge und Brett vor dem Kopf |
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Zitat: Golem
Ist es nicht so, dass das Versammlungsrecht bestimmter politischer Gruppierungen ein Dorn im Auge der sogenannten Antifaschisten ist?
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... in der Gründungsepoche der BRD war allgemeiner Konsens, keine faschistischen Gruppierungen, Parteien oder neofaschistische Strukturen jemals wieder zuzulassen
... Adenauer hat diesen Konsens nicht nur verraten sondern hat große und kleine Nazis ganz bewußt in der jungen BRD als maßgebliche Aufbauhelfer von Justiz, Polizei, Armee, Geheimdienste und anderer staatlicher Organe eingesetzt, denn diesem Erzkatholen war der nach den Greueln der Nazizzeit sehr starke Block aus Antifaschisten, Kommunisten und Sozis ein Greuel. Da standen ihm die Globkes, die Filbingers, die Gehlens und und und gesinnungsmäßig sehr viel näher
... deshalb konnten sich immer wieder neue Neonaziparteien heranbilden, die - weil der Widerstand des antifaschistischen Blocks damals noch zu stark war - zunächst immer wieder verboten bzw. aufgelöst wurden
... deshalb bliesen die Adenauerschen Nazis mit Hilfe des Klerus zur Hatz auf Kommunisten, es kam zum KPD-Verbot, zu politischen Schandurteilen gegen tausende GenossInnen und zu zigtausendfachen Berufsverboten für Kommunisten und Antifaschisten
... nun konnten sich nach und nach weitgehend ungestört scheindemokratische, vom Verfassungsschutz durch "geheime" Infiltration in deren Führungskader geschützte Neonaziparteien etablieren. Die Enkel der Nazi-Blutrichter machten ihren Ausbildern alle Ehre und bescheinigten z. B. der NPD stets demokratische Rechtsstaatlichkeit und Legitimation in der BRD
... als das Verfahren gegen ein NPD-Verbot trotzdem nicht mehr zu verhindern war, wurde ein Verbot trotz eindeutiger Beweislast nicht ausgesprochen, weil vereinfacht gesagt die "christlichen" Länderinnenminister ihre Undercover-VerfassungsschutzlerInnen nicht aus der NPD abziehen wollten, ergo ist für die herrschende Politkaste eine freundliche "kompetente" Begleitung, äh, Beobachtung dieser Neonazi-Partei wichtiger als ein Verbot
... und weil das so ist, dürfen Neonazis aller Schattierungen mit dem Segen der Enkel der Nazi-Blutrichter Demos durchführen und diese von der Polizei schützen lassen. So hat der Antifa-Slogan "Deutsche Polizisten schützen die Faschisten" seine volle Berechtigung
Zitat: Golem
Die sind es nämlich, die laufend gegen das Versammlungsrecht verstoßen, |
... andersherum wird ein Schuh daraus, denn Antifas nehmen nur ihr legitimes Recht auf Widerstand gemäß Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, wahr, wobei es nicht wunder nimmt, daß die herrschende Politkaste lieber diejenigen schützt, die ihrem Schoß entkrochen sind
Zitat: Golem
indem sie die Versammlungen Andersdenkender immer wieder zu verhindern versuchen.
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... wie schon gesagt, es gilt das legitime Recht auf Widerstand gemäß Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG
... Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen!
Bernd Kudanek
Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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