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Autor |
Beitrag |
UASG
Beiträge: 4
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Erstellt: 13.06.10, 18:25 Betreff: Re: Großdemo in Berlin: "Wir zahlen nicht für eure Krise" 2010 |
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Zitat: Stefan29
nochaml @ Gast
und der kurzfristige Eingriff in die Rechte Dritter (beiseite drücken/schubsen)
ist definit möglich um die Festnahme eines Straftäters zu ermöglichen. Sonst wäre eine Demo ja ein rechtsfreier Raum.
Ist das beiseite schubsen eines Dritten bei einer Ferstnahme geeignet, erforderlich,angemessen und somit verhältnismäßig.
geeignet? = der Weg wird freigemacht für eine ungehinderte Festnahme = ja erforderlich? = Straftatverfolgung ermöglicht = ja angemessen? = Strafverfolgunganspruch des Stattes steht hier dem kurzfristigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Dritten gegenüber. Der Staat muss dies können, weil er seine Bürger in einer Demo oder duch Straftaten aus dieser Demo heraus nicht schützen kann= somit ja...somit angemessen somit verhältnismäßig
Jeder Unbeteiligte sollte dem Polizeizugriff aus dem Weg gehen, die werden nicht stoppen. |
Das gilt für das Vorgehen gegen den Festzunehmenden - nicht für unbeteiligte Dritte! Bitte erstmal informieren, dann posten.
In einer Diktatur hat es die Polizei leichter, das ist keine Frage.
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