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bjk
Beiträge: 7353
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Erstellt: 02.09.10, 12:46 Betreff: Re: Ist linke Gewalt Notwehr? Was können die Ursachen sein und wie ist unsere Bewertung? |
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gelesen in: http://de.indymedia.org/2010/09/289042.shtml
Strafprozess in F endet mit Einstellung
GerichtsbeobachterIn 02.09.2010 11:18
Angeklagt war ein Demonstrationsteilnehmer. Wegen "Beleidigung". Bestritt der auch gar nicht, sondern verlas zu Beginn aus einem Kommentar zum Strafgesetzbuch, dass strafbar nur die unverdiente Beleidigung sei. Sein "Arschlöcher" gegen die Polizisten sei aber "sozial adäquat" gewesen - schließlich hätten die ihn vorher grundlos verprügelt. Was ein Video denn auch ebenso zeigte wie die peinlichen Aussagen der Beamten, die immer an den gleichen Stellen seltsame Gedächtnislücken aufwiesen ... Angeklagt war ein Aktivist. Der sollte im Rahmen einer polizeikritischen Demonstration in Frankfurt Polizisten beleidigt haben. Die Szene ist auf dem Video der Polizei klar zu erkennen. Nicht angeklagt wurden die Polizeibeamten. Die hatten – auch das zeigt der Video – den Angeklagten vorher geschlagen. Grundlos, denn gewehrt hatte der sich nicht. „Das ist die Logik der meisten Strafanzeigen in Konflikten zwischen Demonstranten und Polizei“, kritisierte der Angeklagte Jörg Bergstedt seine Verfolger aus Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichten. „Und mit diesen Anzeigen wird dann Politik gemacht, wenn zunehmende Brutalität von Polizisten zu mehr Angriffen auf die Polizei umgedeutet und härtere Gesetze gefordert werden“. Bergstedt ist seit Jahren Kritiker von Polizei und Justiz, hat mit mehreren Veröffentlichungen Fälschungen und Falschaussagen öffentlich gemacht. Immer wieder ist er deshalb von Verfolgungsbehörden angegriffen und vor Gericht gestellt worden. Doch die Stellung des Angeklagten bot ihm Chancen, den Fall als neue Recherche in die Reportagen aufzunehmen: „Ich stelle die Fragen, die Täter in Uniform sind Zeugen im von ihnen selbst angezettelten Verfahren“, kündigte er schon vorher eine intensive Beweisaufnahme über die Abläufe an.
* Presseinfo als PDF
Worum ging es?
Am 2.1.2009 kommt es zu einer Demonstration vor dem Polizeipräsidium, weil dort einige AktivistInnen inhaftiert wurden. Die Polizei zieht einen derjenigen, die Redebeiträge halten, unter einem Vorwand (Personalien feststellen - dabei waren die schon bekannt zu dem Zeitpunkt) aus der Demo, schleift ihn in den Innenhof und verprügelt ihn. Der Verprügelte beschimpft daraufhin die Prügler. Das Ganze ist auf einem Polizeivideo gut dokumentiert. Den gucken sich StaatsanwältInnen und Richter aber wohl nie an - es reicht ihnen, was die Polizei selbst sagt. Ermittelt wird zunächst wegen Widerstand und Beleidigung, wie die erste Vorladung zeigt. Doch offenbar ahnen die Ermittler, dass ihre Handlungen nicht rechtmäßig waren. So lassen sie den Punkt "Widerstand" fallen, denn hier ist das rechtmäßige Handeln der Polizei Voraussetzung. Für das andere Delikt aber reichen die Aussagen und es gibt gleich einen Strafbefehl (am 7.4.2009). Der Betroffene legt Widerspruch ein, holt sich die Akten, sichert den Video mit den Prügelpolizisten und reicht am 5.4.2009 seinerseits Anzeige wegen Körperverletzung im Amt ein. Gerichte und Staatsanwaltschaft beginnen die typische Reihe von schmutzigen Tricks und Vertuschung. Sie "verlieren" den Einspruch gegen den Strafbefehl und stellen dann das Verfahren gegen die Prügelpolizei ein mit der Begründung, dass ja das Opfer rechtskräftig verurteilt wurde und daher klar sei, dass die Polizei richtig gehandelt hätte (wo ist da eigentlich der Zusammenhang?). Der Betroffene legt Beschwerde ein, so dass eine Ebene höher das Ganze nochmal wiederholt wird. Parallel bemüht sich der Betroffene, gegen das "Übersehen" seines Widerspruchs vorzugehen. Doch seine erste Nachfrage am 30.5.2009 und der Antrag auf Wiedereinsetzung am 20.6.2009 werden weder bearbeitet noch beantwortet - wohl (oder weil?) er einen präzisen Nachweis hat, dass sein Widerspruch eingegangen ist. Die Staatsanwaltschaft betrieb dreist das Geldeintreiben weiter. Erst als er einen Anwalt bat, nochmal Akteneinsicht zu nehmen (um selbst nach dem Widerspruch zu schauen), fand das Gericht "plötzlich" den Widerspruch - und lud zur Hauptverhandlung. Schöne Ausreden für denen Vorgang musste sich die Staatsanwaltschaft wieder ausdenken, weil der Betroffene auch zu dieser Rechtsverdrehung eine entsprechende Anzeige stellte (Einstellung vom 26.6.2009). Es war also recht aufwändig, überhaupt durchzusetzen, als Angeklagter ein Gerichtsverfahren zu bekommen. Auch das ist nicht ungewöhnlich ... immer häufiger versuchen Gerichte, Angeklagte ganz ohne Verfahren oder ohne eigene Handlungsmöglichkeiten fließbandmäßig abzuurteilen. Das klappte hier nicht, so dass das Gericht schließlich zur Hauptverhandlung laden musste. Und inzwischen sogar auch an anderen Punkten einknickte: Anders als im September bekommt der Angeklagte diesmal nämlich eigenständig Akteneinsicht. Woraus zu lernen ist: RichterInnen versuchen jede Rechtsbeugung, um schnell aburteilen zu können. Wenn genug Gegenwind kommt, halten sie sich wenigstens ans Gesetz (was nicht toll ist, aber noch besser als die Willkür der willigen VollstreckerInnen in Robe).
Verhandlungsversuche
Der erste angesetzte Termin war 18.1.2010 um 10 Uhr, aber der wurde kurzfristig abgesagt, weil ein Polizeizeuge krank war. und verschoben. Die Absage des Termins erreichte den Angeklagten nachweislich erst zwei Tage nach dem Prozess - mit der Ladung zum nächsten Termin. Los war aber immerhin was auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Da ging der Angeklagte nämlich hin und wollte wenigstens in seine Akte gucken. Das ist für Angeklagte nach § 147,7 StPO so vorgesehen. Aber die Akteneinsicht wurde zunächst verweigert mit der Begründung, es gäbe beim Amtsgericht Frankfurt nie Akteneinsicht für Angeklagte. Die Folge: Eine Briefschlacht mit Gericht, Petitionsausschuss des Landtags usw. Und das Ergebnis: Akteneinsicht genehmigt.
Der zweite Termin kam etwas weiter, aber nicht viel. Das Verfahren dauerte nicht lange und scheiterte an der Frage, ob es zulässig sei, ZuschauerInnen Kugelschreiber zu verbieten, so dass sie nicht mitschreiben konnten. Das hatte offenbar nicht Richter Füglein verfügt, sondern ist allgemeine Praxis in diesem Gericht! Der Richter ließ auf Beschwerde des Angeklagten das Vorgehen prüfen und erklärte die Untersagungen für ungültig. Doch alles kostete zuviel Zeit, so dass der Prozess ausgesetzt wurde ...
* Bericht vom 10. Mai 2010 auf Indymedia
Zwischendurch gab es Geplänkel um die Akteneinsicht - immerhin hatten die Bediensteten im Amtsgericht ausgesagt, Angeklagte bekämen keine Akteneinsicht. Daraufhin reichte der Betroffene eine Petition beim Landtag ein mit der Aufforderung, den permanenten Rechtsbruch einzustellen. Aber wie das so ist: Das alles wird so organisiert, dass alles versandet. Der Petitionsausschuss verwies die Petition an das Ministerium und das schrieb den folgenden wirren Brief, womit die Sache für die erledigt war ...
Prozess und Einstellung am 1.9.2010
Dann der dritte Versuch - und der klappte. Bericht aus der FR: "Spiel mit der Staatsgewalt": Aktivist Jörg Bergstedt scheint die Auseinandersetzung vor Gericht zu genießen. Er hat Polizisten "Arschlöcher" genannt und führt sie nun noch vor Angeklagt ist Bergstedt am Mittwoch wegen Beleidigung von Polizeibeamten. Gesprochen wird im Gerichtssaal aber fast nur über Taten, die der 46-Jährige der Polizei vorwirft. Bergstedt gegen die Staatsgewalt, das Spiel ist bekannt. Zuletzt sorgte der Aktivist, der sich vor allem gegen die Aussaat genetisch veränderter Pflanzen einsetzt, für Schlagzeilen, als die Frankfurter Rundschau kurz vor der Wahl Volker Bouffiers zum Ministerpräsidenten berichtete, dass Bergstedt einst nach Sachbeschädigungen in der Nähe von Bouffiers Wohnhaus festgenommen und vier Tage in Gewahrsam genommen worden war. Doch zur Tatzeit spielte er – von mehreren Polizisten überwacht – vor dem Gießener Gerichtsgebäude Federball. In dem Amtsgerichtsverfahren in Frankfurt geht es um eine Demonstration im Januar 2009 anlässlich eines Jugendkongresses. Die Teilnehmer blockierten die Zufahrt zum Polizeipräsidium. Bergstedt hielt eine Rede und bezeichnete die Pressesprecher der Polizei darin als „Arschlöcher“, wie er vor Gericht auch einräumt. Die Beamten hätten in einer Presseerklärung über vorangegangene Auseinandersetzungen zwischen den Kongressteilnehmern und der Polizei die Unwahrheit geschrieben.
Tritte und Beleidigungen
Kaum hatte der Aktivist seine Rede beendet, wollten Polizisten seine Personalien aufnehmen. Bergstedt weigerte sich, er wurde abgeführt. Und von den Beamten schwer misshandelt, wie er immer wieder erklärt. Von Tritten ist die Rede, ein Polizist habe sich auf ihn fallen lassen. Da habe er eben auch diese Beamten beleidigt. Mehrere Polizisten sagen vor Gericht aus. Die Zeugenvernehmung wird zur Show des Jörg Bergstedt. Haarklein verlangt er Auskunft darüber, wer ihn wann gesehen habe und was zu ihm gesagt habe und auf welcher Rechtsgrundlage Videos von ihm gemacht wurden. Die Polizisten wirken genervt, betonen immer wieder, sie hätten Bergstedt nicht misshandelt. Der Angeklagte scheint das Spiel zu genießen. Am Ende erringt er zumindest einen Teilerfolg. Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt – gegen eine Auflage: Er soll seinerseits nicht weiter juristisch gegen die beteiligten Polizisten vorgehen. Die hatte er wegen Körperverletzung im Amt angezeigt, das Verfahren wurde eingestellt. Bergstedt hatte bereits Beschwerde eingelegt.
Und das Ergebnis aus Sicht der Idee kreativer Antirepression: Vor allem der Video. Der liegt nun auf verschiedenen Rechnern als Kopie und kann bei passenden Gelegenheit sicherlich noch gut genutzt werden ... Zudem weis auch die Frankfurter Justiz nach inzwischen einigen offensiven Prozessen: Es gibt Menschen, die sich nicht nur wegducken und das Maul halten. Politisch unbequeme Leute bestrafen zu wollen, ist möglich, aber anstrengend. Und oft peinlich entlarvend für die Angreifer.
http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/jukss/haupt.html
... ich tue was Linke tun, Ungerechtigkeit bekämpfen! von Yossi Wolfson
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