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Baba Yaga


New PostErstellt: 23.09.03, 23:04     Betreff: Beides - das eine ist mit dem Anderen verbunden!

    Zitat: Lensman
    Hallo Baba Yaga,

    was genau kritisieren Sie an der Entscheidung?

    Ist es nur der Umstand, daß hier mit zweierlei Maß gemessen wird, weil zwar den Arbeitnehmern, nicht aber den Arbeitgebern Abschreibungsmöglichkeiten gestrichen wurden? Dann sind wir uns absolut einig.
Genau das ist es!
...und das ist alles andere als ein Nur!
...aber das erkläre ich im Zusammenhang weiter unten ausführlicher!

    Zitat: Lensman
    Oder kritisieren Sie auch, daß überhaupt gestrichen wird? Dann muß ich widersprechen. Diese Maßnahme halte ich für absolut richtig, obgleich ich natürlich den Widerspruch zu der Entscheidung, Arbeitnehmern eine höhere Mobilität bei der Wahl eines Arbeitsplatzes abzuverlangen, sehr wohl sehe.

    Lensman
Oberflächlich betrachtet, könnte man der Meinung sein, wenn steuerliche Gleichbehandlung sicher gestellt ist, dann könne man die "Streichung" als haushaltspolitische Sparmaßnahme vertreten.
Die Krux ist aber die, daß Steuergerechtigkeit in diesem Falle nur durch Fahrtkostenabsetzung in real anfallender Höhe zu gewährleisten ist.

Ein Unternehmer setzt seine gesamten Kzf-Kosten, einschl. Betriebskosten, zwischen 80-100% ab.
Das Finanzamt berechnet ihm also im Jahr maximal 20 % Eigennutzung des Autos, für Fahrten in den Urlaub, für die Familie, zur Kirche, zum Stammtisch und zur CSU-Versammlung usw.
Je höher er in der Steuerprogression ist, desto mehr rechnen sich seine Kfz-ausgaben.

Der Arbeitnehmer konnte früher entweder die tatsächlichen Kosten für die Hin- und Rückfahrten zur und von der Arbeit, oder die Entfernungspauschalen in Anspruch nehmen, die sich an den Kosten für Kleinwagen orientierten.
Dann wurde auch das geändert und es gab keine Wahlmöglichkeiten mehr, sodaß nur die gestaffelten Entfernungspauschalen blieben.
Betrachtet man den Anstieg des Benzinpreises, die Erhöhung der Versicherungssteuern und dann die zusätzliche Ökosteuer, dann muß man feststellen, daß sich die Situation des Arbeitnehmers im Vergleich zum Unternehmer (der alle Erhöhungen geltend machen kann) wesentlich verschlechtert hat.
Sie werden sicher zugeben, daß 18 Cent für den gefahrenen Kilometer (36 Cent für den Entfernungskilometer) zur Arbeit in keinster Weise alle Kfz-und Betriebs-Kosten für diese Strecke decken.

Beim Unternehmer sind die Kfz-Kosten für Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung aber voll berücksichtigt und darüber hinaus auch noch die über 20% hinausgehende, private Nutzung des Autos,
...oder glauben Sie, daß ein Zahnarzt 80% seiner Kfz-Kosten dienstlich heruntergefahren ist?

So, und nun erzählen Sie mir einmal, wie das gehen soll, die Absetzbarkeit der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gerecht bei beiden Autonutzern zu streichen?
Nachdem der Unternehmer weiterhin seinen dienstlichen Kfz-Aufwand als Betriebsausgaben berücksichtigt bekommt, ist der Privatteil und der Teil, welcher auf die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb entfällt, auch mehrfache am Tag, nicht in zutreffender Weise zu erfassen und zu streichen, - jedenfalls nicht so, damit Gerechtigkeit hergestellt wird zwischen beiden Kfz-Nutzern?

Der Arbeitnehmer hat "ein gläsernes Portemonnaie", dem kann man beliebig viel wegnehmen oder selber zahlen lassen, weil man zuordnen und kontrollieren kann, beim Unternehmer können Sie das nicht.

Wenn also die oben von uns beiden gewollte "Steuergerechtigkeit" gewährleistet sein soll, dann darf man in diesem Bereich nicht zum Streichen beginnen, schon gar nicht einseitig auf Arbeitnehmer Seite.
Betrachtet man die Kostenlage im gegenwärtigen Zeitpunkt, müßten, der Steuergerechtigkeit wegen, die Entfernungspauschalen hochgesetzt werden, um mit den Unternehmern einigermaßen gleichzuziehen!

Die Mobilitätsforderungen an den Arbeitgeber habe ich bei meiner Gegenüberstellung noch gar nicht in Ansatz gebracht!

Ich hoffe, Sie verstehen nun, warum ich die Herabsetzung der Entfernungspauschalen als Umverteilung "von unten nach oben" betrachte!

Es ist schon klassisch:
Prinzipiell ist immer der Arbeitnehmer d´ran, wenn es um den Griff in den Geldbeutel geht!

Gruß
Baba Yaga


[editiert: 23.09.03, 23:15 von Baba Yaga]
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