Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender
Freies Politikforum für Demokraten und Anarchisten

PLATTFORM FÜR LINKE GEGENÖFFENTLICHKEITEN

Beiträge können nicht (mehr) eingestellt oder kommentiert werden!

 

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Lensman


New PostErstellt: 25.09.03, 16:23     Betreff: Re: ... und es geht so weiter: Entfernungspauschale

Hallo Baba Yaga,

es ist freundlich von Ihnen, mir diese Details einzustellen. Die Mühe jedoch hätten Sie sich nicht machen brauchen, da ich mich wirklich gut im für mich relevanten Teil des Steuerrechtes auskenne. Seis drum, jetzt ist es zu spät.


Das, was Sie den "geldwerten Vorteil" nennen, ist die pauschale Unkosten-Reduzierung auf ein!!!!, als Betriebs-PKW gefahrenes Auto.
Ich schrieb ja schon, diese Unkostenreduzierung für private Nutzung eines Kfzs des Betriebsinhabers beträgt max. 20%.

Faktisch werden erst mal alle Ausgaben, welche mit dem/den PKW/s eines Betriebes (Abschreibung der Anschaffungskosten, Reparatur, Betriebskosten, Park- und Garagenkosten usw.) zusammenhängen, als Betriebsausgaben geltend gemacht.
Dann werden bis zu 20 % - je nach dem, wie viel das Finanzamt gelten läßt (bei manchen Unternehmern sind´s auch nur 10 %. -ist also individuell gestaltbar!!!) als Eigenverbrauch von den geltend gemachten Kfzkosten wieder abgezogen, also die Kosten reduziert.
Es ist dabei egal, wieviele Betriebs-PKW´s herumgefahren werden, nur bei einem wird dieser max. Privatnutzungs-Abschlag gemacht.
Es ist dabei auch egal, ob sich die Ehefrau oder Kinder, Freunde usw. die PKWs, für welche Zwecke auch immer schnappen, die Benzinrechnungen werden als Betriebsausgaben abgezogen!

Ich hoffe, Sie können meine Ausführungen nachvollziehen, - wenn nicht, fragen Sie ruhig zurück!


Das will ich tun. Meines Wissens ist doch 1% der Anschaffungspreises zu versteuern, und zwar monatlich. Gab es da nicht mal eine heiße Debatte, als rot-grün das verdoppeln wollte?


Der Fiskus zahlt keine "real anfallende Kosten" (das wäre sonst als "Subvention" zu bezeichnen und hat mit Steuern nix zu tun)!
Aber es ist immer so, daß diese "real anfallenden Kosten" beim Unternehmer als Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen werden können.
Diese Kosten verringern also den zu versteuernden Gewinn und zwar in Höhe der jeweiligen Steuerprogression.
Wenn also ein Gewinn mit 25% versteuert wird, dann erspart sich der Unternehmer von jedem €, der als Kosten abgesetzten werden kann 25 Cent!

Beim Arbeitnehmer ist es ähnlich. Wenn der seine Werbungskostenpauschale von 1017€ ausgenutzt hat (also mit Werbungskosten ausfüllte), dann macht sich auch bei ihm, entsprechend seinem Steuersatz, die Entfernungspauschale bemerkbar.
Wenn er also in der Steuerprogression bei 25 % läge, hätte er bisher am Entferungs-Kilometer 9 Cent Steuer gespart (1/4 von 36 Cent), in Zukunft werden es dann aber nur noch 3,75 Cent sein (1/4 von 15 Cent)!
Beachten Sie bitte den Unterschied zwischen Entfernungskilometer und einfachen Kilometer!!!!!
Die zukünftigen 3,75 Cent beim Arbeitnehmer betreffen also 2 gefahrene Kilometer (Hin- und Rückweg).

Also nochmals, der Fiskus zahlt nichts, er "verzichtet" nur in unterschiedlichem Maße auf Steuereinnahmen, weil er die Absetzung als Betriebsausgaben zuläßt, oder weil er Entfernungspauschalen gewährt!


Das war jetzt alles bekannt. Als ich "nicht zu bezahlen" schrieb, meinte ich das haushaltspolitisch und nicht in dem Sinne, daß das FA tatsächlich etwas zahlt.
Der Unterschied zwischen Entfernungs- und tatsächlich gefahrenen Kilometern (z.B. Dienstreisen) für unterschiedliche Berufsgruppen ist mir bekannt.


Ganz so geht das nicht, Lensman!
Der Großunternehmer erhält nichts zurück, das er vorher in irgend einer Progressionshöhe versteuerte.
Er hat vielmehr seinen Gewinn am Ende des Jahres zu versteuern (also nachdem er vorher seine Ausgaben abgezogen hat) und die Progression (also die Höhe des Steuersatzes) richtet sich erst dann nach der Höhe des errechneten (verbleibenden) Gewinns.
Die Ausgaben mindern also vorher nicht nur den Gewinn, sondern sie verringern auch die Progressionsstufe mit welcher nachher versteuert wird.
Ohne Abzüge wäre also der Unternehmer vielleicht bei 30% Steuerprogression, aber nach Abzug der Unkosten versteuert er den gesamten verringerten Gewinn dann vielleicht nur noch mit 25%!
Er spart also nicht nur die 25% Steuer aus den vorher abgesetzten Betriebskosten, sondern weitere 5%, die er ansonsten in der höheren Progressionsstufe hätte leisten müssen und zwar für den gesamten zu versteuernden Gewinn.

Beim Gros der Arbeitnehmer spielt die Progression keine Rolle. Sie verdienen nicht so viel, als daß sie da etwas herausholen könnten!


Das ist in meinen Augen Haarspalterei. Ich war, bevor ich bei Vater Staat anheuerte, knapp drei Jahre lang freiberuflich tätig. Nach meiner ersten Gewinn- und Verlustrechnung hatte ich Vorsteuern zu zahlen. Ich ging davon aus, daß es bei Unternehmen auch so ist. Aber selbst wenn nicht: unter dem Strich bleibt es gleich.
Was die Steuerprogression angeht machen Sie m. E. einen Fehler. Sie verwechseln hier den Steuersatz, den man in der Spitze zahlt mit dem durchschnittlichen Steuersatz. Tatsächlich ist es so, daß ich bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 25% von jedem Euro, den ich absetze, über 30 Cent zurückerhalte.


Ja, es sieht auf den ersten Blick so aus, als ob damit etwas mehr Gerechtigkeit erzielt würde, es scheitert aber an der Durchführung!
Betriebskosten sind ja generell abzugsfähig.
Dazu gehört auch der Fuhrpark des Unternehmers.
Wir sind uns doch einig, daß Unternehmer PKWs für ihre betrieblichen Zwecke benötigen, oder?
Die meisten Unternehmer haben mehr als ein Auto über den Betrieb laufen!
Dafür müssen sie die Unkosten auch als Abzug geltend machen können, oder?
Das Problem ist eben die von Betrieb zu Betrieb unterschiedliche private Nutzung der Fahrzeuge und die Abgrenzung.
Beim Arbeitnehmer werden alle Aufwendungen für Anschaffungen für den Beruf, die auch privat genutzt werden können und wo eine klare Abgrenzung und Trennung in Beruf und Privat nicht möglich ist, vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen!
Beim Unternehmer wird vorausgesetzt, daß alles erst mal betrieblich ist!
So kann ein Kriminalbeamter seinen Anzug nicht als Dienstanzug absetzen, aber z.B. ein Zahn-Arzt seine weißen Sandalen und auch das Auto zu 80% ohne Nachweis der Privatnutzung!


In der Tat ein schwieriges Feld, das ohne Bruch der Steuersystematik nicht zu beackern zu sein scheint. Wie wäre es, wenn man die Spritkosten aus der Kostenrechnung nimmt und gesondert behandelt?


Das verstehe ich nicht!
Man kann die Pauschale des Arbeitnehmers schon streichen, - hatten die ja vor -, aber der Unternehmer hat keine Pauschale zum Streichen!
Ihm werden nur bis max.20% seiner geltend gemachten Ausgaben für ein Kfz reduziert, alles andere setzt der doch ab, wie ich oben erläuterte!
So geht es also auch nicht!
Aber ich habe auch einen Vorschlag, den ich Ihnen morgen erläutern werde, wenn die obigen Darlegungen von Ihnen erkannt sind!


Das meiste ist wie gesagt bekannt. Auf den Vorschlag aber bin ich ernsthaft gespannt.


Warum fragen Sie das?
Natürlich sind Beamte Arbeitnehmer!
Leitende Angestellte sind auch Arbeitnehmer!
Die unterschiedliche Ausgestaltung von Arbeitsverträgen hat doch keinen Einfluß darauf, ob man Arbeitnehmer ist oder nicht.
Die Arbeitnehmermerkmale sind beim Arbeiter über den Angestellten, Beamten und leitenden Angestellten alle gleichermaßen vorhanden.
Bezweifeln Sie das?


Nein, ich bezweifel das nicht. Allerdings kenne ich reichlich Leute, die da Unterschiede machen, deshalb die Frage zur besseren Verständigung.


Lensman

________________________________________

Der eine sieht nur Bäume -
Probleme, dicht an dicht;
der andere Zwischenräume -
und das Licht !
nach oben
Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 3.216 von 3.492
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Layout © subBlue design
. . . zum Politikmagazin auf diesen Button klicken >> bjk's Politikmagazin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .