Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender
Freies Politikforum für Demokraten und Anarchisten

PLATTFORM FÜR LINKE GEGENÖFFENTLICHKEITEN

Beiträge können nicht (mehr) eingestellt oder kommentiert werden!

 

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Baba Yaga


New PostErstellt: 26.09.03, 17:59     Betreff: Re: ... und es geht so weiter: Entfernungspauschale

Nachdem die Unterschiede bei den Fahrten zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern geklärt sind und eine Verschiebung der gesetzlichen Regelungen bereits zum Nachteil der Arbeitnehmer stattgefunden hat und diese nun mit der Halbierung der Entfernungspauschale noch verschäft wird, möchte ich zur grundsätzlicheren Beleuchtung der Arbeitnehmersituation überleiten!

Man kann die Einkommensbesteuerung von Arbeitnehmern und Unternehmern eben nicht vergleichen, wie das so allgemein getan wird und was dann zu der Annahme führt, Arbeitnehmer bekämen mit den Pauschalen, z.B. für die Entferungskilometer irgend eine Subvention oder irgend einen "Förderbeitrag" des Staates!

Im Gegensatz zu Unternehmern, die über die Einnahmen aus ihren Produkten den Herstellungsaufwand "ersetzt" erhalten (setze als bekannt voraus, daß anhand der Kostenrechnung der Verkaufspreis errechnet wird),
bekommt der Arbeitnehmer den dienstlichen Aufwand für seinen Arbeitsplatz eben nicht bezahlt.
Der Arbeitnehmer zahlt also die Werbungskosten erst einmal zu 100% aus seiner Tasche (Lohntüte), der Fiskus erlaubt ihm aber am Ende des Jahres (oder als LSt-Vorwegbetrag)seine aufgewandten Werbungskosten bis zu einem gewissen Grad steuerfrei zu lassen.
Bei einem Durchschnittssteuersatz von 20% bekommt er dann von jedem €, den er für seine/n Arbeit/Dienst ausgibt 20 Cent zurück.
Er bezahlt aber die restlichen 80 Cent aus der eigenen Tasche.
Wenn nun die Entfernungspauschalen gekürzt werden, dann hat er in diesem Segment der Werbungskosten nicht einmal mehr 20% der entstandenen Kosten!

Ein Unternehmer "bekommt" erst einmal alle Unkosten mit den kalkulierten Gewinnanteilen herein, er kann alle Kosten steuerfrei stellen und muß nur von bestimmten "Gütern und Leistungen", die für private Zwecke aus dem Betrieb entnommen werden, den privaten Nutzungsanteil von den Unkosten abziehen.
Anders ausgedrückt:
Er muß nach Verrechnung aller betrieblichen Unkosten mit den Einnahmen, den Anteil der privat entnommenen Güter und Leistungen den Einnahmen wieder hinzurechnen und mit versteuern.
Der Unternehmer bekommt also, im Gegensatz zum Arbeitnehmer, alle betrieblich verursachten Aufwendungen über das abgesetzte Produkt bezahlt und er versteuert nur das, was als Gewinn übrig bleibt.

Der Arbeitnehmer bezahlt aber mit seinen Werbungskosten zusätzliche Betriebskosten und bekommt diese von niemanden ersetzt.
Die Geltendmachung dieser Kosten bei der ESt stellt lediglich diese Kosten, aber in einem vergleichsweise unzureichenden Umfang (s.Entfernungspauschalen, oder Telefonpauschalen usw.) einkommensteuerfrei.
Wie oben aufgezeigt, bleibt der Hauptanteil dieser Ausgaben beim Arbeitnehmer hängen!

Ich halte es deshalb für unzumutbar und für Betrug am nichtselbständigen Steuerzahler, wenn nun die Absetzbarkeit seiner "betriebsbedingten" Aufwendungen nicht mehr in einem vertretbaren Maß (zumindest in Höhe der Steuerprogression) geltend gemacht werden kann!

Wie die vorherigen Beiträge verdeutlichen, hat die Politik der letzten 20 Jahre in jeder Weise die Unternehmen/r begünstigt und die Situation der Arbeitnehmer verschlechtert. Während der rotgrünen Regierung wurden die Umverteilungsmaßnahmen von unten nach oben beschleunigt und verschärft.

In dem Maß, wie die Gewinne gestiegen sind, wurden Arbeitsplätze verringert und die Produktivität der verbliebenen Arbeitskräfte ohne Lohnausgleich hochgetrieben.

Vermögensteuer wurde abgeschafft, bei Erbschaftssteuer und Schenkungssteuern wurden die Freibeträge erhöht und bei den Kapitaleinkünften gibt´s den pauschalen Höchststeuersatz von nur 15%!
(Früher, unter Kohl, wurden die Kapitaleinkünfte noch zusammen mit allen anderen Einkünften gezählt und mit der sich daraus errechnenden Steuerprogression herangezogen)

Was wäre veranlaßt, um die Haushaltslöcher zu stopfen, die auch dadurch entstanden sind, daß Einkünfte aus Unternehmen, Landwirtschaft und Kapitalvermögen subventioniert und "entlastet" wurden, ohne daß aus diesen Einkunftsarten auch nur annähernd Einnahmen zur Deckung der "Wohltaten" hereinkamen?

Einnahmeerhöhungen:
-Vermögensteuereinführung
-Versteuerung der Kapitalerträge mit den Progressionssätzen, die sich aus dem Gesamtbetrag des zu versteuernden Einkommens nach den Steuertabellen ergeben.
-Besteuerung der Landwirtschaft nach tatsächlichen Erträgen

Ausgabenreduzierungen:
-Streichung der hohen landwirtschaftlichen Subventionen für´s Nichtstun oder für Garantie-Abnahmen;
-Stopp weiterer Miltärausgaben für Gerät und für Auslandseinsätze;
-Reduzierung der NATO-Mitgliedsbeiträge (heute rd. 24 Milliarden, = genau so hoch, wie der laufende Bundeswehr-Etat jährlich!!!!)

Das wäre doch schon mal was, oder?
Jedenfalls hätte das die Handschrift, was die Bevölkerung von einer rot-grünen Regierung erwartet hätte!

Baba Yaga

nach oben
Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 3.205 von 3.492
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Layout © subBlue design
. . . zum Politikmagazin auf diesen Button klicken >> bjk's Politikmagazin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .