Zitat: TanjaKrienen
Westdeutsche Allgemeine Zeitung: Publizist und „Spiegel"-Autor Henryk M. Broder darf die freie Autorin Tanja Krienen auf seiner Internetseite nicht mehr als „antisemitischen Schlamperich” bezeichnen. Hält sich Broder nicht an dieses Verbot, muss er laut Urteil des Dortmunder Landgerichtes 250 000 Euro Ordnungsgeld zahlen – oder wahlweise sechs Monate ins Gefängnis wandern. Und die WESTFALENPOST fügt hinzu: Tanja Krienen (51) hat Henryk M. Broder gestern juristisch niedergestreckt. |
Klasse! Weiter so! Ich bin begeistert.
Hat er einen Blog, ein Forum, ein GB, für die er als Betreiber verantwortlich ist?
250 000 Euro Ordnungsgeld. Der Mann sollte zweitnah ruiniert werden. Erst dann haben wir Ruhe.