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Autor |
Beitrag |
bjk
Beiträge: 7353
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Erstellt: 19.03.04, 12:27 Betreff: Re: Das CDU-Forum - ein Zivilisations-denk-mal! |
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Nachtrag zum besseren Verständnis für meinen vorherigen Bezug auf die Zentrumspartei und Franz von Papen:
Wie schon im Kaiserreich, so zeichnete sich das Zentrum auch in der Weimarer Republik als die Partei mit dem konstantesten Stimmenanteil aus und war bis zum Ende der Republik immer mit 60 bis 75 Abgeordneten im Reichstag vertreten. Gegenüber dem Kaiserreich war der politische Einfluß des Zentrums jedoch erheblich gewachsen. In der Nationalversammlung bildete das Zentrum mit der SPD und der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) die Weimarer Koalition. Politische Differenzen zur SPD und DDP hatte das Zentrum vor allem in der Schul- und Kirchenpolitik. Die Partei des politischen Katholizismus war an allen Reichsregierungen bis 1932 beteiligt und stellte mit Konstantin Fehrenbach, Josef Wirth, Wilhelm Marx, Heinrich Brüning sowie - dem später parteilosen - Franz von Papen fünf Politiker als Reichskanzler, deren politische Bandbreite vom linksliberalen Wirth bis zum betont nationalkonservativen Papen reichte. Die weite Spannbreite des Zentrums zwischen seinem rechten und linken Flügel spiegelte sich deutlich in den verschiedensten Koalitionen, die das Zentrum einging.
In der Innenpolitik konzentrierte sich das Zentrum unter Erzberger zunächst auf die Festigung der Weimarer Republik, die Sicherung des Verfassungsstaats und den Ausbau des Sozialstaats. Seit 1924 gewann der rechtsbürgerliche Flügel an Gewicht. Die Partei plädierte nun für eine nationalbetonte, revisionistische Außenpolitik. Unter dem 1928 zum Parteivorsitzenden gewählten Prälaten Ludwig Kaas tendierte das Zentrum auch innenpolitisch zu einer stark konservativen und autoritären Politik. Den Übergang zu den Präsidialkabinetten markierte Brüning, der von 1930 bis 1932 vorwiegend mit Notverordnungen unter Umgehung des Parlaments regierte. Der am 1. Juni 1932 zum Reichskanzler berufene - und zwei Tage später aus dem Zentrum ausgetretene - Franz von Papen war Kanzler eines "Kabinetts der nationalen Konzentration", das sich auf keine parlamentarische Mehrheit mehr stützte. Vor allem Papen beteiligte sich an den taktisch gemeinten Versuchen, die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) in die Regierungsverantwortung einzubeziehen. Am 30. Januar 1933 wurde Papen Vizekanzler unter Adolf Hitler; nur wenig später löste sich das Zentrum am 5. Juli 1933 als letzte der bürgerlichen Parteien selbst auf.
Quelle: http://www.dhm.de/lemo/html/weimar/verfassung/zentrum/
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Der letzte Kanzler mit Zentrumsparteibuch war Franz von Papen, der allerdings in gewisser Opposition zur eigenen Partei stand. Er versuchte, nachdem er mit der Ernennung zum Reichskanzler aus der Partei ausgetreten war, die NSDAP in die Regierungsverantwortung mit einzubeziehen, was misslang. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 wurde er Vizekanzler unter Adolf Hitler. Am 23. März 1933 stimmte die Fraktion des Zentrums im Reichstag Hitlers Ermächtigungsgesetz zu und verhalf ihm damit zur erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit. Die Zentrumspartei löste sich am 5. Juli 1933 als letzte der so genannten bürgerlichen Parteien auf.
Das Ermächtigungsgesetz (Gesetzestext) war ein entscheidendes Instrument, um die nationalsozialistische Diktatur zu ermöglichen.
Abstimmung
Die 647 Sitze des Parlamentes der Weimarer Republik setzten sich nach der Wahl am 5. März 1933 wie folgt zusammen: Partei Sitze NSDAP 288 SPD 120 KPD 81 Zentrum 92 DNVP 52 Sonstige 14 gesamt 647
Partei Ja-Stimmen NSDAP 288 Sonstige 12 Zentrum 92 DNVP 52 gesamt 444
Um das Ermächtigungsgesetz zu verabschieden, das Teile der Verfassung änderte, mussten zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen (431 Stimmen). Göring und Hitler schafften es, die bürgerlichen Parteien auf ihre Seite zu ziehen. Zum einen durch Verhandlungen vom 20. März, zum anderen durch eine wirksame Drohkulisse, die die SA im Reichstag (Kroll-Oper - Berlin) durch ihre Präsenz aufbaute.
Mit 94 Gegenstimmen votierte allein die SPD. 109 Abgeordnete nahmen nicht an der Abstimmung teil.
26 der SPD wurden inhaftiert oder flohen 81 der KPD wurden durch die Notverordnung ausgeschlossen 2 weitere fehlten aus unbekannten Gründen
Inhalt
Das Ermächtigungsgesetz hatte folgenden Inhalt (siehe Gesetzestext): Neue Gesetze brauchten nicht mehr verfassungskonform zu sein. Gesetze konnten neben dem verfassungsmäßigen Verfahren auch allein von der Reichsregierung erlassen werden. (damit bekam die Exekutive auch legislative Gewalt). Gültigkeit des Gesetzes: 4 Jahre bis 1. April 1937
Quelle: http://www.net-lexikon.de/Ermaechtigungsgesetz.html
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Macht Stimmzettel zu Denkzetteln! Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen sondern ungültig wählen!
[editiert: 19.03.04, 12:37 von bjk]
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