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Hopkins


New PostErstellt: 31.03.10, 22:38     Betreff: Re: Frag den Bullen

Hier die Beantwortung der Fragen von RolfStern


    Zitat:
    Wieso kommt es bei so ziemlich jeder Festnahme während einer Demo zu polizeilichen Aktionen, die eine Dokumentation dieser verhindern (das in den Weg stellen andere Polizisten oder Wegdrängen von Menschen mit Kameras), gehen die Beamten in diesen Situationen davon aus, dass ihre eigene Arbeit aus dem Bereich der Pressefreiheit ausgenommen ist?
Hier stoßen wir ein Themenfeld an, über dass es sich mehr als erklecklich diskutieren lässt. Die Intention der Polizeibeamten ist es jedenfalls nicht, die Festnahme als solche vor kritischen Augen zu verbergen. Es verhält sich vielmehr so, dass, auch als Amtsträger, der Beamte ein Recht am eigenen Bild hat. Dabei geht es nicht um die Übersichtsaufnahme als solche sondern das gezielte fotografieren von Gesichtern. Leider wurde die Erfahrung gemacht, dass diese Porträtaufnahmen wenig später als, ich darf sagen Fahndungsfotos im Internet, insbesondere einschlägigen Foren kursierten. Hier möchte ich mich auch noch einmal an Klaus Störtebecker bezüglich des Mannichl-Falls richten: Herrn Mannichls Privatadresse ist über Jahre hinweg in linken wie rechten Foren weitergereicht worden. Erst so wurde der Mordanschlag an seiner Haustür überhaupt ermöglicht.
Und genau darum geht es hier: je weniger über mich bekannt ist, desto sicherer bin ich vor privaten Racheaktionen geschützt. Wenn ich aber bei einer Maßnahme porträtiert werde und diese Aufnahme unkontrollierbar weitergereicht wird, ist es irgendwann egal ob sie gerechtfertigt war oder nicht, denn ich kann nicht mehr kontrollieren welchem Kontext sie erscheint, bzw. in wessen Hände sie gerät.


    Zitat:
    Gibt es Möglichkeiten sich gegen diese Praktiken zur Wehr zu setzten?
Vor Ort? - Nein.

    Zitat:
    Denken Sie, es ist rechtens, für Demonstranten in Deutschland das Vermummungsverbot aufrecht zu halten, wenn gleichzeitig jegliche keinerlei Kennzeichnungspflicht für die Polizei besteht? Ist es denn nach dem GG nicht eher so, dass auch im Fall von Demos hier gleiche Rechte für die Zivilgesellschaft und die staatliche Exekutive gelten müssten?
Das Grundgesetz regelt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat, in diesem Fall der Polizei als Staatsorgan. Wenn daher der Staat ein wie auch immer geartetes, berechtigtes Interesse an der Identität des Bürgers hat, gilt dies nicht im Umkehrschluss genauso für den Bürger. Es lässt sich also nach dem Grundgesetz kein Anspruch auf eine Vermummungsfreiheit ableiten, nur weil der Staat anonymisiert auftritt. Hier sitzt der Staat einfach am längeren Hebel, sorry.

    Zitat:
    Denken Sie, eine von der Polizei unabhängige Ermittlungsbehörde – welche ausschließlich gegen die Polizei ermitteln würde und in Personal und Weisungsabhängigkeiten völlig unabhängig von anderen polizeilichen und sonstigen straffrechtlichen Behörden arbeitet – könnte in Deutschland das mittlerweile tiefe Misstrauen in Teilen der Bevölkerung gegenüber der Polizei abbauen? So in dem Sinn, von auch die Polizei wird in ihren Einsätzen überwacht und bei möglichen Fehlverhalten sanktioniert.
Diese Frage habe ich in einem anderen Beitrag bereits beantwortet, ich darf darauf verweisen.
    Zitat:
    Aus welchem Grund herrscht während der polizeilichen Einsätze eigentlich immer totales Kommunikationsverbot?
Wie genau sah dieses Kommunikationsverbot aus. Können Sie mir bitte die genaue Lage vor Ort schildern? Eine allgemeine Aussage kann ich so leider nicht machen.

    Zitat:
    Wie kann ich mich als Zivilbürger verhalten, wenn ein Polizist nach einem offensichtlichen Fehlverhalten nicht bereit ist, mit seine Dienstnummer zu geben oder mich mit dem zuständigen Einsatzleiter sprechen zu lassen?
Ich frage mich ja immer, was das für eine ominöse Dienstnummer sein soll, ich habe jedenfalls nichts mit diesem Namen.
Die Beamten sind mit den „Nummernschildern“ ausreichend gekennzeichnet, wenn Sie also sagen, der Beamte mit der Nummer X/YZ hat sich so und so verhalten, kann dieser für die Führung anhand der Protokolle identifiziert und weitere Schritte eingeleitet werden.



Und Lionel Mandrake

    Zitat:
    Sie werfen hier so allerlei durcheinander: Versammlungsfreiheit, Gefahrenabwehr, StGB, Politik und Ihre eigene Meinung dazu. Dessen sind Sie sich aber hoffentlich noch bewusst?
Unsere Pflichten und Befugnisse ergeben sich nunmal aus mehreren Gesetzen. Während z.B. die Verfolgung von Straftaten, also das Repressive in der StPO geregelt ist, kommt im gefahrenabwehrenden Bereich, dem Präventiven in Bayern das PAG (Polizeiaufgabengesetz) zurWirkung. Dies nur als Beispiel. Es wäre auch bedenklich, wenn ich keine meiner Handlungen mit einer Gesetzesstelle belegen könnte, dann wären sie nämlich unrechtmäßig.
Und ja, wenn ich nach meiner privaten Meinung gefragt werde oder es dem besseren Verständnis dient, gebe ich diese auch kund.

    Zitat:
    Können Sie Beispiele dafür im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen bei Demonstrationen nennen?
Ich weiß von einem Ex-Kollegen, der sich von einem Verdächtigen so weit provozieren ließ, dass er ihm eine Ohrfeige gegeben hat. Er ist wie gesagt nicht mehr bei der Polizei. Im Zusammenhang mit Demonstrationen weiß ich von keinem konkreten Fall, was aber nichts heißt, da solche Urteile selten über die Abteilungen geschweige denn Ländergrenzen hinausschwappen. Ich habe in die Kriminalstatistik geschaut, aber auch dort nichts Gesondertes zum §340 StGB finden können. Es tut mir leid, dass ich hier keine befriedigende Aussage machen kann.


    Zitat:
    Apropos wo is Hopkins eigentlich?
Hopkins hat einen zeitfüllenden Beruf und ein Privatleben, dass er zum Teil hierfür aufwendet. Und geht jetzt Essen machen. Frage beantwortet?


[editiert: 31.03.10, 22:39 von Hopkins]
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