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Wisender
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Erstellt: 02.04.10, 21:35 Betreff: Re: Frag den Bullen |
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@Mensch bjk hat gestern geschrieben, bitte lesen: > Fangen wir mal mit dem Recht auf das eigene Bild an, denn hier wird viel Unsinn geredet. Grundsätzlich hat zwar jede/r zunächst ein Recht auf das eigene Bild, das regelt der § 22 KUG, Ausnahmen davon sind in § 23 KUG geregelt. In § 23 KUG, heißt es: "Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden (...) Ziffer3) Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben".
Das heißt im Klartext, alle Personenaufnahmen auf Demos, auch die von Polizisten, dürfen veröffentlicht werden. Bei Polizistenfotos ist allerdings unbedingt darauf zu achten, daß immer das Demo-Umfeld erkennbar sein sollte. Polizisten also immer zusammen mit DemonstrantInnen im Umfeld knipsen, ganz besonders auch beim Fotografieren von Festnahmen auf Demos! Von daher wird klar, warum bei solchen Festnahmen FotografInnen durch Ringbildung der Beamten um den Ort des Geschehens regelmäßig gehindert werden, direkte Aufnahmen von dem fast immer brutalen Vorgehen zu machen. Durch diese Ringbildung wird es schwierig bis unmöglich, Demo und Festnahme zusammen in's Bild zu bekommen, wenn die Beamten und ihr Opfer aus Beweisgründen fotografiert werden sollen. Fotoreporter, die Aufnahmen mit erkennbaren Beamten und ihrem Opfer aber ohne Demo-Umfeld veröffentlichen, laufen Gefahr, von der Bullerei ein Strafverfahren wegen Rechts am eigenen Bild angehängt zu bekommen <
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