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Autor Beitrag
Mensch
New PostErstellt: 02.04.10, 20:47     Betreff: Re: Frag den Bullen

    Zitat: Wissender
      Zitat: Mensch
      Das liest sich für mich so, dass Aufnahmen JEDER Art erstmal prinzipiell gestattet sind. Lediglich die spätere Veröffentlichung ist ggf. illegal.
    Es gibt doch nicht nur den § 22 KUG sondern maßgeblich für die Veröffentlichung von Demofotos ist der § 23 KUG, lies einfach bei bjk ein paar Beiträge zuvor nach.
Genau darum gehts mir doch. Veröffentlich illegal. Aber deswegen darf ich doch Fotos für mein PRIVATES Fotoalbum machen, auch von den polizeilichen Maßnahmen, oder nicht?
Also von mir wollten die Bullen mal ein Foto löschen, ich drohte mit Anzeige wegen Sachbeschädigung, da konnt ich es behalten, wurde halt drauf hingewiesen, dass ich Ärger bekomme, wen ich es veröffentliche.
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