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Hopkins


New PostErstellt: 18.04.10, 17:00     Betreff: Re: Frag den Bullen

Eines vorab, das hier wird mein letzter Beitrag sein. Der Grund dafür ist ganz einfach der, dass ich keine Lust mehr habe, mich wie der Erzfeind Sauron behandeln zu lassen. Ich werde bereits im Beruf genügend angeschäumt, meine Freizeit kann ich da auch für angenehmere Dinge verwenden, die mich nicht so verärgern.
Darüber hinaus zeigt die Löschung dreier Beiträge anderer User - zu deren "Trolligkeit" im Grunde nur beigetragen hat, dass sie nicht die breite, ablehnende Haltung mir gegenüber teilten - dass die Diskussion nicht mit fairen Mitteln geführt wird. bjk, Sie können sich nicht über die Zensur von copzone.de beschweren und dann zu den selben Mittel greifen, wenn Ihnen eine Meinung nicht passt.
Hier geht es längst nicht mehr um den inhaltlichen Austausch, sondern nur noch darum, mich als Person und Polizeibeamter gezielt zu diskreditieren.

Sie können jetzt aus dem ganzen schließen und dazu sagen, was sie wollen. bjk kann auch gerne seine fünf Schlussplädoyers schreiben. Für mich ist die Diskussion nach diesem Beitrag jedenfalls beendet, mein Account wird gelöscht.



Zuletzt noch zu Ihren vorher eingebrachten Einwänden und Fragen:


    Zitat: Riker
    Aber wenn anderes Recht gelten würde, wären Sie der erste Polizist der dem Geltung verschaffen würde - das wäre schließlich ihre Amtspflicht als Amtsperson - so wie Richter im Nazireich auch nur dem Recht geltung verschaft haben.
Es wäre in unserer, auf dem Grundgesetz basierten Rechtsstaatlichkeit gar nicht möglich ein System wie im Nazireich zu etablieren. Ein Gesetzesentwurf wird von so vielen Instanzen und Institutionen geprüft, dass ich mir gar keine Sorgen machen muss, ich würde mich außerhalb der Verfassung wie sie 1949 angedacht war bewegen. Sie wurde ja darauf angelegt, ein System wie das des Dritten Reiches zu verunmöglichen. Ihr Vergleich mit den Nazirichtern hinkt daher sehr, denn die Frage nach dem blinden Befolgen schlimmster Gesetze stellt sich garnicht erst.

    Zitat: diskursorientiert
    warum habe ich eigentlich nie einen anwalt dabei, wenn BULLENSCHWEINE (anders kann ich solche menschen leider nicht nennen, entschuldigen sie bitte, lieber hopkins, dass ich hier nicht von "schwarzen schafen" rede...) ihre eigenen gesetze brechen?!
Ist das eine rethorische Frage? Wenn Ihr Anwalt das mitmacht, können Sie ihn gerne auf jede Demo mitnehmen. Ansonsten lege ich Ihnen nahe, gegen jede Maßnahme, die gegen Sie erwirkt wird, und sei es ein einfacher Platzverweis juristisch vorzugehen, wenn Sie meinen Sie sei unberechtigt. Der Rechtsstaat gesteht Ihnen dieses Mittel des Protests zu also sollten Sie es auch nutzen.

    Zitat: diskursorientiert
    wieder die unbeantwortete frage:
    ist die deutsche polizei in bezug auf ihre verfassungsbefohlenen aufgaben nicht letztendlich dysfunktional?
Was erwarten Sie da für eine Antwort? Ich erlebe jeden Tag, wie ich dem deutschen Rechtsstaat Geltung verschaffe. Ich sehe wie das System zum Wohle aller funktiontioniert. Meine Maßnahmen sind nicht rechtswidrig und auch wenn ich nicht jeden damit glücklich mache ist die Rechtsmäßigkeit meines Tuns das, woran ich mich orientiere. Wenn Sie also von mir die Aussage erwarten, die gesamte Deutsche Polizei spucke mit Ihrem Verhalten dem Grundgesetz ins Gesicht, kann ich das nur verneinen.

    Zitat:
    wann fand die letzte institutionenanalyse an einer dt. polizeiwach statt, wenn überhaupt? stellt sich die polizei überhaupt jemals selbst in frage? vor allem fragt sich die polizei jemals, wieviele verbrechen sie selber produziert?
Von der außerpolizeilichen, juristischen Kontrolle einmal abgesehen haben wir auch interne Kontrollorgane. Die sog. "Früherkennung" versucht besonders intensiv und evtl. unverhältnismäßig vorgehende Beamte rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls dienstinterne Maßnahmen gegen sie zu treffen.
Zudem haben wir natürlich auch die Dienstinternen Ermittler, die sich mit angezeigten Straftaten innerhalb der Polizei befassen. Entgegen der Aussage vieler, sind diese nicht befangen, sondern legen vielmehr eine sehr korrekte Arbeitsweise an den Tag, die jedem Anspruch an ihre Tätigkeit gerecht wird.


    Zitat: diskursorientiert
    @hopkins: übergehen sie meine fragen bewußt, oder sind sie einfach nicht in der lage sie zu beantworten?
    sind die fragen ihnen zu kompliziert gestellt?
    sie antworten sowieso bis dato sehr subjektiv ausgewählt und auch dann eher verkürzt. dienstanweisung?
Ich habe bereits vorher angekündigt, dass ich mich nicht von der Seite angeifern lasse. RolfStern hat z.B. auf beispielhafte Art und Weise herausgestellt, dass man trotz Widerspruchs zu einem höflichen Umgangston finden kann.
Manche Beiträge habe ich auch deshalb übergangen, weil sie ein so fundamentales Defizit an Realitätssinn und Rechtskenntnis bewiesen, dass ich schlicht nicht die Lust verspürte, ihnen dies in langen Beiträgen beizubringen. Den Tod von Oury Jalloh als vorsätzlichen "Mord" darzustellen ohne überhaupt zu wissen, was hinter diesem Begriff steckt fällt darunter.

Mein Dienstherr hat hiermit übrigens nichts zu tun. Ich mache das ganze wie gesagt auf private Initiative.

    Zitat: diskursorientiert
    ausserdem: erzählen sie doch einmal von ihren arbeitsreichen letzten tagen! wie, sie dürfen nicht? warum denn? sie sind doch hier "ach so anonym"...
    ...und "ach so privat"...
Ich halte meine Identität grundsätzlich aus dem Internet heraus. Warum darf sich jeder selbst denken, es ist jedenfalls mein gutes Recht. Und ich will nicht, dass morgen mein Auto verkratzt ist.
Um es in andere Worte zu fassen: Das geht Sie alles nix an.

    Zitat: bjk
    ... das hätten Sie sicher gerne, daß § 23, 1.3, KUG für Sie und Ihre KollegInnen auf Demos nicht zu gelten hätte. Dem ist aber nicht so, auch wenn Sie noch so viel hinein zu interpretieren versuchen! Deshalb hier zum xten Mal der eindeutige Wortlaut des § 23 Art. 1.3:
    (1) Ohne die nach § KunstUrhG">22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    ( ... )
    3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben
bjk, ich werde es Ihnen nun zum vierten Mal erklären:
Der § 23 hört nach Ihrer Nummer 3 nicht auf. Zur besseren Erklärung hier noch mal der gesamte Gesetzestext.

    Zitat:
    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

    1.
    Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
    2.
    Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
    3.
    Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

    4.
    Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Der von ihnen hundertmal angeführte Absatz 1 Nummer 3 bezeichnet die Ausnahme von der Erlaubnispflicht.
Unter den Voraussetzungen des Absatz 2 greift die Ausnahme von der Ausnahme. Das bedeutet Ihre Ausnahme ist nichtig, wenn die Bilder, die Sie von mir geschossen haben hier eingestellt werden. Ich werde dadurch gefährdet, dass dem nicht so geschieht ist also ein "berechtigtes Interesse des Abgebildeten". Mein Absatz 2 entfaltet seine Wirkung und sticht Ihren Absatz 1.
So einfach ist das.


[editiert: 18.04.10, 17:02 von Hopkins]
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