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tutauchnixzursache
New PostErstellt: 31.08.10, 12:51     Betreff: Re: Frag den Bullen

ich weiss nicht, ob dir aufgefallen ist, dass hr weiss den fall eisenberg kommentiert? insofern läuft deine argumentation mit dennis j komplett ins leere. mein einwand bezog sich auf die unkenntnis des hr weiss bezgl. der messerabwehr und der polizeiausbildung.

bei dennis j ist sachverhalt nunmal ein völlig andere. wenn der polizist den dennis j unter ausnutzung einer " günstigen" gelegenheit vorsätzlich aus welchen motiven getötet hat, ist dies zu verurteilen und er muss sich einem verfahren wegen totschlag oder vielleicht sogar mord stellen. dass er aus dem dienst ohne anspruch auf ein ruhegehalt (rente) zu entlassen ist, versteht sich ja wohl von selbst.

zum dem thema "komplettes magazin entleeren":

wenn man in einer situation dahin kommt, dass man die schusswaffe anwendet, dann wird solange geschossen, bis eine wirkung einsetzt also ein wirktreffer erzielt wurde. alles andere wäre doch völlig sinnentleert: ich schiesse einmal und warte in ruhe ab, ob er umfällt oder ob er mich mit dem messer trotzdem erreicht??? man grundsätzlich mit dem ziel das gegenüber zu stoppen nicht um es zu töten. daher ja auch die verpflichtung - wenn es machbar ist - dem betroffenen von unmittelbarem zwang zu helfen und ärztliche versorgung ranzuholen.
mal ehrlich: glaubt denn jemand wirklich das alle polizisten geil darauf sind menschen zu töten? ich kenne leute, die ihre waffe mit tödlichen ausgang für das gegenüber einsetzen mussten. die sind teilweise nach vielen jahren noch traumatisiert. das wissen 99,99999% aller pvb und versuchen einen schusswaffengebrauch zu vermeiden. ich bzw. man kann leider nicht ausschliessen, dass es schiesswütige polizisten gibt. man kann nur hoffen, dass sie sich bereits im vorfeld selber aussortieren. weiss von zwei fällen, da hat man das nach knapp 10 monaten rausgefunden und sie rausgeschmissen. und zwar so, dass sie nie wieder in den staatsdienst kommen.

mal grundsätzlich:

jeder sachverhalt ist hinsichtlich seiner rechtlichen bewertung in toto einzeln zu betrachten. das ist eine der säulen der rechtstaatlichkeit. ich kann daher nicht wie in dem beitrag von lieselotte pulverfass argumentieren. sorry.

@lieselotte pulverfass:

mal rein praktisch: wie würdest du denn bei einer messerabwehr vorgehen? und bitte versuch realistisch zu sein. versuche es, wenn du einen vorschlag hast, mit meinem experiment mal vorm posten zu überprüfen.

@rest:

ich werde hier nicht in die rolle von hopkins schlüpfen. dass ich heute viel geschrieben habe, ist dem umstand geschuldet, dass bei mir schlechtes wetter herrscht, ich frei und zeit fürs netz habe. das ist aber nicht der regelfall. insofern kann man es sich sparen zu flamen, dissen, provozieren, anschuldigen etc. pp. wenn ich mal lust und zeit habe schreibe ich eas. ansonsten lass ich es. ist mein privater hedonismus....
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