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tutauchnixzursache
New PostErstellt: 31.08.10, 10:33     Betreff: Re: Frag den Bullen

[quote="Karl Weiss"]...Hätten diese Polizisten eine halbwegs vernünftige Ausbildung genossen, wie sie in einem angeblichen Rechtsstaat selbstverständlich sein sollte, so hätte jeder von ihnen auch schon alleine einen Mann mit Messer entwaffnen können. Das lernt man an einer vernünftigen Polizeischule im ersten Halbjahr.

...

Eine vernünftige Polizei-Ausbildung hätte Polizisten hervorgebracht, die eine so eindeutig klare Situation – auf der einen Seite ein einzelner, offenbar geistig verwirrter Mann, der ein Messer hat, auf der anderen Seite mehrere Polizisten mit Waffen, - mit einem kurzen Jiu-Jitsu-Griff erledigt hätten und den jungen Mann in eine Klinik eingeliefert hätten.
...
[/qoute]

das fällt mir jetzt erst auf.

hr weiss stellt hier in bemerkenswerter art und weise heraus, dass er von diesem bereich keine ahnung hat.

kleines experiment für zuhause:

man nehme ein 30cm-lineal und färbe den rand mit kreide ein. dann gibt man dieses experimentier-messer einem anderen. dieser soll einen selber damit angriefen und man versucht zunächst den angriff abzuwehren und den angreifer zu entwaffnen. man schaue sich dananch seine ärmel mal an.

gut jetzt kann man sagen, dass man selber keine kampfsportausbildung hat. also fragt man mal beim nächsten jiu jitsu-verein an und bittet den dortigen ausbilder/trainer zu versuchen, einen angriff mit dem übhungsmesser abzuwehren. anschließend betrachte man auch seine ärmel.

soviel trainieren und so "bruce-lee-artig" (oder wer auch immer) sein, kann kein polizist. übrigens auch nicht die vom sek. wenn also hr weiss behauptet, dass man binnen eines halben jahresr die abwehr eines messers - ohne sich oder den angreifer zu verletzen - lernen kann, dann ist er ein traumtänzer. stellt mir übrigens auch die frage, woher er sein wissen über polizeischulen hat. hat er mal eine besucht oder ist das nur wieder eine seiner ach so sachlichen "schlussfolgerungen/fakten"?

kleiner ausblick hierzu noch in die rechtswissenschaften:

in der rechtsprechung herrscht ein breiter konsens darüber, dass man nicht das mittel zur abwehr eines angriffes nehmen muss, welches zum einen das mildeste und zum anderen nur eine eventuelle erfolgschance hat. es darf das mittel genommen werden, welches annähernder sicherheit zur beendigung des angriffes führt.

insbesondere gilt dies für die notwehr.
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