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Autor |
Beitrag |
Gast
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Erstellt: 02.09.10, 05:16 Betreff: Re: Frag den Bullen |
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@Andre:
In Absatz zwei steht aber doch auch:
"(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Du sagst zwar, dass es jedem selbst überlassen bleibt, wieviel man zitiert, aber bei Gesetzestexten macht eine Norm nur in toto Sinn.
Wenn man dies missachtet, wären noch ganz andere Dinge möglich.
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