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Baba Yaga
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Erstellt: 04.09.03, 12:31 Betreff: Re: Behinderte Urlauber im Hotel sind Abreisegrund |
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Ich muß nicht bestätigen, wie menschenverachtend das zitierte Urteil ist (könnte aus der Feder eines Nazi-Richters kommen - unwertes Leben -)!!
Für mich bedeutet diese Entscheidung eine gerichtlich unterstützte Diskriminierung von Behinderten und sie ist auf jeden Fall ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes!
Nicht nur die beiden Damen, welche ihre Buchungen kostenlos storniert haben wollten, weil sie zwei Rollstühle im Eingangsbereich entdeckten, sondern auch der Richter und seine Beisitzer im Eutiner Amtsgerichtes, die das diskriminierende Verhalten gegenüber Behinderten mit dem skandalösen Urteil unterstützen, verletzen die Gebote des Art. 3 (3) GG! Damit wäre die Möglichkeit einer Verfassungsklage gegen die Entscheidung für die beiden Rollstuhlbesitzer eröffnet!
Des Weiteren ist das Verhalten der beiden Damen(Gäste) und des Richters eine Beleidigung für die konkret betroffenen Behinderten, denen die Rollstühe zuzuordnen sind. Eine Strafanzeige wegen Beleidigung und Verletzung der persönlichen Würde, sollte in jedem Falle an die Staatsanwaltschaft Eutin gestellt von den Betroffenen gestellt werden´.
Die Verletzung des Art. 3 (3) GG durch das Eutiner Gericht kann deshalb Grundlage von Aufsichtsbeschwerden Nichtbetroffener an den Justizminister des Landes oder des Bundes sein!
Baba Yaga
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