Erstellt: 23.03.07, 12:43 Betreff: Re: Klage gegen den Berliner Polizeipräsidenten wegen Demo-Auflagen
-------- Original-Nachricht --------
Betreff:
Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage gegen den Polizeipräsidenten wegen des Verbots von Hisbollah-Symbolen auf Demonstrationen stattgegeben
Datum:
Thu, 22 Mar 2007 11:53:50 +0100
Von:
Rechtsanwälte Schultz & Förster
Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage gegen den Polizeipräsidenten wegen des Verbots von Hisbollah-Symbolen auf Demonstrationen stattgegeben
Nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am 21.3.2007 der Klage des deutschen Friedensrates stattgegeben. Damit ist der Versuch des Polizeipräsidenten, das Zeigen von Bildern und Symbolen der libanesischen Hisbollah auf Demonstrationen gegen den Libanon Krieg im Sommer 2006 mithilfe von Auflagen nach Paragraph 15 des Versammlungsgesetzes zu verbieten, im Nachhinein als rechtswidrig festgestellt worden.
Der Vertreter des Polizeipräsidenten hatte vergeblich argumentiert, es handele sich hier nicht um eine Meinungsäußerung, die durch das Grundgesetz geschützt sei, sondern lediglich um das Zeigen eines »Widerstands- und Sammel-Symbols«, dem »vorrangig eine Orientierungsfunktion beizumessen« sei. Diese rabulistische Unterscheidung konnte die Kammer nicht nachvollziehen: selbstverständlich hätten DemonstrantInnen bei uns das Recht, ihre Meinung zu den Kriegsparteien eines solchen internationalen Konfliktes auch in der Öffentlichkeit darzustellen, dazu gehörten auch Symbole und Bilder.
Zu den inhaltlichen Fragen der Kriegsverbrechen wollte und brauchte die Kammer nicht Stellung zu beziehen, solange mit den Bildern und Symbolen keine strafbare Handlung begangen werde, was nicht einmal die Gegenseite behauptete.
Für den Friedensrat und die Friedensbewegung ist das Urteil eine Bestätigung ihrer Aktivitäten gegen den Libanon Krieg, zu denen auch der Dialog mit den Konfliktparteien und die Darstellung der Widerstandskräfte gehört.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass der Polizeipräsident in Berufung gehen wird. Wir gehen jedoch davon aus, dass das Urteil letztlich Bestand haben wird. (Aktenzeichen 18212.06)
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen wie immer gerne zu Verfügung.
das Ergebnis der Verhandlung ist für uns sehr erfreulich und ich hoffe sehr, dass auch unsere arabischen Freunde damit gestärkt werden. Ich möchte aber noch mitteilen, dass dem gleichzeitig gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe für den Deutschen Friedensrat nicht stattgegeben wurde. Das könnte bei einer Berufung vielleicht doch schwierig werden. Wenn jemand mit einer Bürgschaft helfen kann, würden wir uns sehr freuen.