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unGEZogen
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Erstellt: 10.03.05, 11:24 Betreff: GEZ-Gebühren |
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heute in
Unwissen schützt nicht
Das Szenario kennen viele Wohngemeinschaften - und sei es aus der WG-Überlieferung: Der Außendienstler der Gebühreneinzugszentrale steht vor der Tür und wedelt mit dem Anmeldeformular. Wer jetzt unterschreibt, kann nicht mehr widerrufen, warnen Anwälte.
Der Peilwagen und der durchwühlte Hausmüll gehören wohl dem Reich der Mythen an. Doch jagt der Besuch eines Mitarbeiters der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) den meisten Wohngemeinschaften einen gehörigen Schrecken ein. Wer sich allerdings an der Haustür von einem GEZ-Außendienstler überrumpeln lässt und reumütig ein Anmeldeformular ausfüllt, kann hinterher kaum widerrufen.
Davor warnt die Deutsche Anwaltshotline unter Verweis auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Az: 10 G 2070/04). Ein Lehrling sollte nach Unterschrift rund 250 Euro nachzahlen. Danach wollte er von seinem Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften Gebrauch machen.
Nichts da, entschieden die Richter: Die Anmeldung ist eine sogenannte Wissenserklärung und kann, anders als eine Willenserklärung bei Rechtsgeschäften, nicht angefochten werden. "Wer ein Radio- oder Fernsehgerät besitzt, muss bezahlen", betont Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer.
Für viele Studenten gibt es allerdings die Möglichkeit, sich aus sozialen Gründen von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen - allerdings nur, bevor der GEZ-Mann vor der Tür steht. "Wer den Antrag nicht stellt, ist selbst schuld", sagt Anwalt Bauer.
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unGEZogen meint: "selber schuld, wer so dämlich ist, einen GEZ-Menschen in die Wohnung zu lassen"
[editiert: 05.09.06, 12:49 von bjk]
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