|
|
Freies Politikforum für Demokraten und Anarchisten
PLATTFORM FÜR LINKE GEGENÖFFENTLICHKEITEN
Beiträge können nicht (mehr) eingestellt oder kommentiert werden!
|
|
Autor |
Beitrag |
Riker
|
Erstellt: 10.01.06, 14:31 Betreff: SoldatenSindMörder versus RuhmUndEhreDerWaffenSS - Menschenwürde und freie Meinungsäußerung |
|
|
Zitat:
Da man nun in der Jurispudenz alles so drehen und wenden kann, wie man will, so hat das Verfassungsgericht hier nicht geschieden, wann man dies sagen darf und wann nicht, sondern lediglich festgelegt, welche Beweisführung man beachten muss, um den Sachverhalt einer Schmähkritik zu belegen. |
Das ist jetzt eine einseitige Interpretation, die wohl mehr dem politischen Zynismus entspringt als daß sie als Tatsachenbehautung tragfähig wäre.
Eine Beweisführung läßt sich nur führen wenn die Beweise da sind. Es muß den Beschwerdeführen bewiesen werden, daß sie die Person an sich beleidigen wollten und das nicht die politische Dimension dieser Aussage im Vordergrund steht. es stehen hier zwei konkurierende RechtsGüter im Spannungsfeld und das kann man nicht einfach ignorieren. Die Strafgerichte haben Artikel 5 ignoriert und daher wurde das Verfahren zurückbefördert.
Natürlich kann man in der Jurispudenz nicht alles willkürlich so drehen wie man will. Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter sind per se keine Gesetzeslosen irrationale Unholde von vornherein. es gibt dann doch so ein paar regeln an die man sich halten muß. Wir befinden uns in einem Rechtsstaat. Dieser Staat hat seine Geschichte und Entwicklungen durchlaufen. Er kam nicht "perfekt" auf die Welt - das macht ihn aber nicht zu einem totalitären Staat und es herrscht hier weder Gesetzlosigkeit und noch zügellos das Recht des Stärkeren in den Gerichtssäälen - daß einem im Gerichtssaal nicht die göttliche Gerechtigkeit widerfährt, sondern Menschenwerk am tun ist, befördert unseren Staat nicht in die Lächerlichkeit seines Handelns - außer man ist Satiriker
Natürlich besitzen Gerichte keine Unfehlbarkeitspolice wie es die ja beim Vatikan und Papst vermutet oder auch postuliert wird.
objektiv betrachtet stellt die Aussage "Soldaten sind Mörder" keine Beleidigung dar. Man kann jetzt darüber nachdenken ob hier zu sehr subjektiviert wurde – manch einer fühlt sich beleidigt obwohl er gar nicht beleidigt wurde, das mag daran liegen, dass juristische Wahrnehmung und emotionale nicht immer deckungsgleich sind.
Es ist in dem Zusammenhang durchaus berechtigt, den Soldaten auf die Auswirkungen seines Handwerks zurückzuwerfen, in dem man die Auswirkungen des Krieges und den Sinn des Krieges in den Zweifel befaßt. zu leicht driftet der Krieg in Massenmord, sei es Vietnam oder Afghanistan, sei es der erste Weltkrieg oder der zweite. nie konnte der Beweiß erbracht werden, daß Krieg nicht in Massenmord führt. genausowenig ließ sich bisher ein "sauberer" Krieg führen, wie man dies zu Zeiten des Golfkrieges suggerieren wollte. Die Frage des Soldatentums und des Pazifismus spaltet sich daran ob Kriege sein müssen oder ob sie nicht sein müssen.
Zitat:
wenn das Wort "alle" den Satz nicht erlaubter machen würde. |
im prinzip richtig aber man spart sich unter umständen eine Menge Ärger, in dem man betont, daß man ja auch wirklich alle gemeint hat.
Zitat:
also, solange sich hier nichts ändert, solange stimmt es dieser Vergleich von mir. |
Nein dieser Vergleich stimmt nicht so ohne weiteres. beim Soldaten sind Mörder wurde das Spannungsfeld Menschenwürde und Meinungsäußerung gewichtet und beleuchtet und in Sachen "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" womöglich in diesem Falle genau umgekehrt die Menschenwürde ignoriert. Genau genommen verhält es sich dabei umgekehrt. der freien Meinungsäußerung wurde hier womöglich zuviel Spielraum belassen.
in diesem Falle stellt sich die Frage, ob die Menschenwürde (der Opfer) genügend berücksichtigt wurde. Es müßte in diesem Falle Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden, ob und was die Neonaziszene damit bezwecken will und wollte (ich hab da so meine Vermutung du wahrscheinlich auch - aber es muß eben in einem Rechtsstaat bewiesen werden)
das WaffenSSUrteil befördert nicht aus sich heraus das SoldatenSindMörderUrteil auf das gleiche Niveau. es zeigt nur daß das WaffenSSUrteil Zweifel auslöst, was dessen Rechtmäßigkeit betrifft daß hier unter (umständen rechtliche Fehler) bestehen - ich will mich dazu nicht näher festlegen, denn ich kenne die Richter Begründung nicht.
[editiert: 05.09.06, 12:40 von bjk]
|
|
nach oben |
|
|
|
powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos
Layout © subBlue design
|