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SoldatenSindMörder versus RuhmUndEhreDerWaffenSS - Menschenwürde und freie Meinungsäußerung

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soyfer

Beiträge: 205

New PostErstellt: 16.01.06, 15:48  Betreff: Re: SoldatenSindMörder versus RuhmUndEhreDerWaffenSS - Menschenwürde und freie Meinungsäußerung  drucken  weiterempfehlen

Man müsste wohl definieren, was kriminelle Energie bedeutet. Denn ein Mörder, der aus Verzweiflung oder Mitleid und nicht Mord- oder Raubgier handelt, könnte sonst nicht als Mörder bezeichnet werden. Werden aber mehrere Motivationen als kriminelle Energie zugelassen, entsteht dadurch die Schwierigkeit, diese unterschiedlichen Motivationen wieder vom Soldaten zu trennen; und es stellt sich so zusätzlich doch eine moralische Frage, wenn man nicht einmal aus Gier oder anderen Motivationen tötet, sondern schlicht und - so ja unterstellt - emotionslos auf Befehl, ob es nicht etwas gibt, das unendlich mal schlimmer ist, als Mord, nämlich die gewissenlose Tötung "auf Befehl".
Wozu gibt es wohl im Militär den stupiden, geistestötenden, brutalen und sinnlosen Drill? Doch in erster Linie um seinen eigenen Lebensdrang und um das abzutöten, was man gemeinhin als Gewissen bezeichnet. Natürlich gibt es Abstufungen dieses unmenschlichen Drills. So sagte man in der russischen Armee zur Zeit Alexanders I., um einen brauchbaren Soldaten zu bekommen ziehe vier Rekruten ein drille sie bis drei tot sind und du hast ihn, den einen brauchbaren. Das trifft auf unsere hiesige BW sicher nicht mehr zu, aber das Prinzip ist dasselbe (ob mit oder ohne Auslandseinsätzen). Schinde sie, bis sie nicht mehr hinterfragen, sondern gehorchen. Somit sind Soldaten Opfer und potenzielle Täter gemeinsam. Ich habe den Soldatenberuf mal so definiert: Zum Töten erzogen, zum Sterben bestimmt. Und das in meiner etlich-monatigen Soldatenkariere zur Diskussion gestellt. Nun ja, bis auf ein dogmatisches: das stimmt nicht, weil es so nicht sein darf, gab es eigentlich kein Gegenargument.

Und um es anders zu formulieren: wenn jemand so sehr mit Leib und Seele Soldat ist, dass der Satz: "Soldaten sind Mörder" für ihn eine Ehrenbeleidigung ist, dann trifft der Satz (im Sinne Tucholskys) auf ihn ganz sicher auch persönlich zu. Ich z.B. war Soldat und bin daher sicher in irgendeiner Reserveform weiter Soldat. Aber ich fühle mich nicht beleidigt, sondern sage: das ist nicht schön, aber so ist das nun mal. Ob ich dann im Falle x zum Mörder werden muss oder andere Konsequenzen daraus ziehe, oder das Schicksal diesen Kelch an mir vorübergehen lässt, das wird die Zukunft weisen.

Der Spruch richtet sich natürlich auch an Individuen, denn den Militärdienst verweigern kann man nur persönlich. Er ist aber nicht als Beleidigung gedacht, sondern schlicht als Denkanstoß. Er richtet sich aber auch an das System Herrschaft (Staat), das Menschen benötigt, die diesen Beruf ausüben. Und da der Staat Menschen brauch, die das tun, muss man das unfassbare, das dieser Beruf mit sich bringt, schöngeredet werden, damit sich Menschen dafür finden. Wenn ich lerne, dass ich mit "meinem" Gewehr auf die linke Schulter zielen muss, um einen Menschen in den Kopf zu treffen (weil Gewehrläufe meist leicht verbogen sind), dann ist das ganz eindeutig "Töten lernen" in der simpelsten und in seiner ganzen unmenschlichen Form. Und wenn ich verpflichtet bin, dies "Wissen" AUF BEFEHL anzuwenden gegen andere Menschen, die den Interessen "meines" Staates einfach so im Wege stehen, dann mag es einen Unterschied zum Mord geben, ich sehe ihn aber leider nicht.

Schließlich, wenn ein Metzger Menschen töten würde, wäre er Mörder. Wenn der Soldatenberuf es nur mit sich brächte, Tiere zu töten, würde der Satz schon inhaltlich falsch sein.

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Pejde
New PostErstellt: 16.01.06, 15:32  Betreff: Re: SoldatenSindMörder versus RuhmUndEhreDerWaffenSS - Menschenwürde und freie Meinungsäußerung  drucken  weiterempfehlen

Zitat Riker Beginn: Eine sachliche Beschreibung des Soldaten in seinem „Handwerk“ ist sicher nicht strafbar. Allerdings ist/wäre die Aussage, dass der (Bundeswehr]Soldat ein Mörder ist, unsachlich. Diese Aussage wäre genauso unsachlich, wie wenn man behaupten würde: "der Metzger ist ein Mörder" Zitat Ende!

Der Vergleich hinkt.

1. Je nach moralischer Besinnung, ist Jeder der Toetet ein Moerder,
oder Niemand!

2. In der Gesellschaftsordnung in der wir in der BRD leben wird das Toeten von Tieren nur in Ausnahmesituationen unter Strafandrohung gestellt und das Toeten von Menschen nur in Ausnahmesituationen zugelassen:

Daraus folgt, dass der zitierte Vergleich in einer sachlichen Eroerterung unzulaessig ist!

3. Die Rolle der Gerichte in dieser Fragestellung, ob Soldaten
Moerder sind, ist eine Gesellschafts-Strukturelle. Somit konnen Gerichte keine objektive Beurteilung leisten:

Denke an die Beurteilung der "Blutschande" durch deutsche Gerichte in der NS-Zeit: Und die daraus resultierten gnadenlos vollstreckten Todesurteile!!!

Die Fragestellung, ob Jemand ein Moerder ist darf nicht an Gesellschaftsstrukturen und nicht an Rechtsnormen orientiert werden.

4. Die Moralvorstellungen in der BRD bezeichnen Alles als Mord, was nicht den wenigen Ausnahmen welche diese Moral zulaesst, entspricht.

Als Ausnahmen = Zulaessige Toetung gilt nach dieser Moral:
a.) Unbeabsichtiges Verhalten, welches den Tod verursacht und beabsichtigtes Verhalten, welches nicht den Tod herbeifuehren sollte, es jedoch tat: Dies wird als Todschlag gehandelt und ist in der BRD nicht immer Straffrei.

b.)Jegliche als Notwehrhandlung akzeptierte Handlung, auch wenn die Notwehr geltend gemacht wird um anderes Menschliches Leben als das eigene zu schuetzen


5. Aus dieser Moralvorschrift mit den streng definierten Ausnahmen
ist keine Berechtigung ableitbar, Menschen zu trainieren andere Menschen zu toeten, sobald innerhalb einer Befehlsstruktur ein Befehl kommt aus 4000 Meter Hoehe Bomben auf Menschen zu werfen, um sie zu toeten : Auch jede andere militaerische Aktion welch das Toeten von Menschen befiehlt kann mit dieser Moralvorschrift nich vereinbart werden.

5. Menschen, welche sich durch Eid verpflichtet haben auf Befehl
zu toeten, muessen sich sagen lasse, dass sie Moerder sind. Das gilt auch fuer die Befehlserteiler!!!

6. Werden Menschen abgeschlachtet, dann ist der anfangs zitierte Vergleich nur dann zulaessig, wenn eine Moralvorschrift das Toeten von Tieren ebenso verbietet als das Toeten von Menschen

So eine Moralvorschrift, auf die sich die Gesellschaft verpflichtet, wuerde ich gerne Akzeptieren:

7. Auch ich sage: Jeder Bundeswehrangehoerige (auch im Ruhe oder Warteszustand: sofern er sich nich von seinem Eid lossagt) ist ein BerufsMoerder - selbst die Buerokraefte, denn sie sind am Zustandekommen und Uebermitteln der Toetungsbefehle beteiligt, wie auch Militaer- Aerzte und Sanitaeter, welche verwundete Moerder zusammenflicken, damit diese weitermorden koennen!!!

Auch Diejenigen, welche noch nicht auf Befehl morden konnten,
sind mit ihrer BerufsBezeichnung anzusprechen und das ist die Bezeichnung Auftrags-Moerder oder Berufs-Moerder!!!

Pejder
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Riker
New PostErstellt: 16.01.06, 11:32  Betreff: Re: SoldatenSindMörder versus RuhmUndEhreDerWaffenSS - Menschenwürde und freie Meinungsäußerung  drucken  weiterempfehlen

    Zitat:
    Auch für den Fall, dass du, riker, das anders siehst, der Skandal ist doch der, dass dieser Spruch in irgendeiner Form überhaupt strafbar sein kann, dass also Gerichte darüber befinden dürfen oder müssen (wie immer man das sieht), ob dieser Satz von irgendwem erlaubt oder unerlaubt getätigt wurde. Denn wozu gibt es Soldaten in der Welt: um auf Anweisung anderer Menschen andere Menschen vom Leben zum Tode zu befördern (womit es kein Akt der Notwehr sein kann/ich weiß auch, dass diese Beschreibung viel zu kurz gefaßt ist, denn ein Soldat soll andere nur Kampfunfähig machen, aber das führt in der Regel zum Tod dessen). Und anders als im Englischen kennt das Deutsche hier nur das Wort "Mörder" (murderer) und nicht auch das Wort "Töter" (killer).
    Also, eine sachliche Beschreibung eines "Berufes" kann von Gerichtswegen als strafbar interpretiert werden. Darum geht es. Nichtsdestoweniger freue ich mich für den Berufschullehrer, dass er hier freigesprochen wurde und freue mich auch, dass dies ein einvernehmliches Urteil von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richtern war.
Ich habe es ja schon geschrieben: die frage des Soldatentums und des Pazifismus scheidet sich an der moralischen Frage ob Kriege sein müssen oder ob sie nicht sein müssen.

Gerichte wurden geschaffen, dass Konflikte nicht mit der „Keule“ sondern zivilisiert beigelegt bzw. geregelt werden.
Das Substantiv Mörder hat verschiedene Bedeutung in diesem Zusammenhang.
Ein Mörder tötet vorsätzlich aus niedrigen Motiven, wobei die Energie für solch eine Tat aus dem Refugium des Kriminellen sich speist.

Ein Bundeswehrsoldat tötet auf Befehl, so der Fall gegeben ist, dass ein Aggressor zu stoppen wäre. Natürlich verteidigen Bundeswehrsoldaten mittlerweile Deutschland am Hindhukusch, was eine gewisse politische Absurdität in sich birgt.
Ein Bundeswehrsoldat handelt auf Auftrag sprich Befehl und hat einen Eid bzw. Schwur darauf geleistet, die Werte unserer Demokratie mit seinem Leben zu verteidigen.

Nun kann man die Wahrheit so definieren, dass, so das Wort mit dem Gegenstand der Betrachtung übereinstimmt, die Wirklichkeit besteht.

Bezeichnet man den Bundeswehrsoldaten seines Berufes wegen als einen Mörder, so stellt man ihn mit einem Kriminellen auf eine Ebene. Dabei würde dann unterstellt, dass es zur Ausübung dieses Berufes krimineller Energie bedarf und dass der Soldat davon geleitet und motiviert wäre. Das ist dann der Punkt wo es unsachlich ist, den Soldaten in seiner Person als Mörder zu bezeichnen. Es ist schlicht und einfach unzutreffend den Soldaten in seiner individuellen Persönlichkeit als Mörder zu definieren.

Die Aussage „Soldaten sind Mörder“ kann sich nicht auf das Individuum beziehen, sondern erhält seine politische Wahrheit aus der Sinnlosigkeit des Krieges. Der Krieg als solches entartet zu Mord. „Soldaten sind Mörder“ ist in diesem Zusammenhang deckungsgleich mit „Krieg ist Mord“ was heißen soll, dass es in einem Krieg nur Opfer gibt. Die Aussage „Soldaten sind Mörder“ ist keine sachliche Beschreibung des Soldaten in seiner Persönlichkeit,
sondern eine Aussage über den Krieg und seinen Auswirkungen.

Der Bundeswehrsoldat ist auch kein Söldner, denn die Beschreibung Auftragskiller dürfte nur auf den Söldner zutreffen, der für den jeweilig höchstbietenden einen Auftrag übernimmt.

Wenn man den Bundeswehrsoldaten seines Berufes wegen als einen Mörder bezeichnet, so ist das im Grunde nur eine Projektion, denn die Bedeutung, die mit dem Substantiv Mörder einhergeht ist nicht deckungsgleich mit der Tätigkeit des Bundeswehrsoldaten. So geht derjenige, der meint ein Soldat als Individuum ist ein Mörder einer Projektion auf den Leim.

Eine sachliche Beschreibung des Soldaten in seinem „Handwerk“ ist sicher nicht strafbar. Allerdings ist/wäre die Aussage, dass der (Bundeswehr]Soldat ein Mörder ist, unsachlich. Diese Aussage wäre genauso unsachlich, wie wenn man behaupten würde: "der Metzger ist ein Mörder"
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soyfer

Beiträge: 205

New PostErstellt: 14.01.06, 15:07  Betreff: Re: SoldatenSindMörder versus RuhmUndEhreDerWaffenSS - Menschenwürde und freie Meinungsäußerung  drucken  weiterempfehlen

Und das war natürlich wieder ich.

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Gast
New PostErstellt: 14.01.06, 15:06  Betreff: Re: SoldatenSindMörder versus RuhmUndEhreDerWaffenSS - Menschenwürde und freie Meinungsäußerung  drucken  weiterempfehlen

Auch für den Fall, dass du, riker, das anders siehst, der Skandal ist doch der, dass dieser Spruch in irgendeiner Form überhaupt strafbar sein kann, dass also Gerichte darüber befinden dürfen oder müssen (wie immer man das sieht), ob dieser Satz von irgendwem erlaubt oder unerlaubt getätigt wurde. Denn wozu gibt es Soldaten in der Welt: um auf Anweisung anderer Menschen andere Menschen vom Leben zum Tode zu befördern (womit es kein Akt der Notwehr sein kann/ich weiß auch, dass diese Beschreibung viel zu kurz gefaßt ist, denn ein Soldat soll andere nur Kampfunfähig machen, aber das führt in der Regel zum Tod dessen). Und anders als im Englischen kennt das Deutsche hier nur das Wort "Mörder" (murderer) und nicht auch das Wort "Töter" (killer).
Also, eine sachliche Beschreibung eines "Berufes" kann von Gerichtswegen als strafbar interpretiert werden. Darum geht es. Nichtsdestoweniger freue ich mich für den Berufschullehrer, dass er hier freigesprochen wurde und freue mich auch, dass dies ein einvernehmliches Urteil von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richtern war.
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Riker
New PostErstellt: 11.01.06, 12:00  Betreff: Re: SoldatenSindMörder versus RuhmUndEhreDerWaffenSS - Menschenwürde und freie Meinungsäußerung  drucken  weiterempfehlen

http://www.gnn-archiv.staticip.de/archiv/Lokal/By/BAS/2002/bas06.pdf
    Zitat:
    5. Verhandlung um ein Flugblatt „Sind Soldaten potentielle Mörder?“
    Freispruch für Franz Egeter
    Bei der Verhandlung am 12. März vor dem
    Amtsgericht Landsberg a.Lech wurde
    Franz Egeter freigesprochen. Die schriftliche
    Urteilsbegründung liegt noch nicht
    vor. Der Freispruch bekommt besondere
    Bedeutung, nachdem die US-Regierung
    ihre „befreundeten“ Regierungen soeben
    aufgefordert hat, gegen Kritiker der USPolitik
    vorzugehen (aus dem Kommentar
    in BR5 am 17.3. um 14:55 Uhr).
    Wir berichteten in der letzten Ausgabe
    ausführlich über die Gerichtsverfahren, in
    denen Franz Egeter sein Flugblatt „Sind
    Soldaten potentielle Mörder?“ gegen die
    Bundeswehrausstellung „Rührt euch!“
    1989 in der Berufsschule Landsberg verteidigte.
    Nach der Verhandlung am 12.
    März erklärte er: „Die erneute Hauptverhandlung
    vor dem Amtsgericht Landsberg
    a. Lech (Bayern) führte heute etwas überraschend
    aber erwünscht zu einem Freispruch.
    Nach mehr als zwölfjähriger Prozessdauer
    legte die Staatsanwältin in ihrem
    Plädoyer dar, dass der Angeklagte mit seinem
    Flugblatt nicht einen abgegrenzten
    Personenkreis wie etwa die Soldaten der
    Bundeswehr treffen wollte und ihm keinerlei
    Diffamierung nachzuweisen sei. Der
    Angeklagte wollte aus seiner antimilitaristischen
    und pazifistischen Haltung heraus
    allgemein darstellen, was Soldatentum bedeutet.
    Die Wortwahl, die er 1989 im Flugblatt
    verwendet hatte und Medienberichten
    entnommen hatte, könne dem Angeklagten
    nicht angelastet werden. Die Staatsanwältin
    plädierte auf Freispruch und die
    Verteidigung sowie die Richterin schlossen
    sich dieser Forderung an und sprachen
    Franz Egeter von der Anklage frei. Die Auslagen
    des Angeklagten und der Verteidigung
    gehen zu Lasten der Staatskasse.
    Da das Urteil durch zwei vom Angeklagten
    erwirkte Verfassungsgerichtsurteile untermauert
    wurde, ist nicht mit einer weiteren
    Anfechtung durch die Staatsanwaltschaft
    zu rechnen.
    Franz Egeter und sein Verteidiger RA
    Kittl haben mit dem Freispruch nicht nur
    einen persönlichen Erfolg erzielt. Die Meinungsfreiheit
    muss in Bezug auf die antimilitaristische
    Arbeit neu bewertet werden
    und wird in anderen Strafverfahren Berücksichtigung
    finden müssen. Wegen der Präzisierung
    des Begriffes der Schmähkritik
    durch das Bundesverfassungsgericht
    kommt dem Urteil eine weitreichendere
    Bedeutung zu.“
    Die Augsburger Allgemeine, das Landsberger
    Tagblatt und Neues Deutschland berichteten
    von dem Prozess. Im ausführlichen
    Artikel des Landsberger Tageblatts
    heißt es: „Das Verfassungsgericht hat keine
    Bedenken, dem Ehrenschutz den Vorzug zu
    geben, wenn bei den umstrittenen Äußerungen
    die Diffamierung einer Person im
    Vordergrund steht oder es sich um Schmähkritik
    handelt. Merkmal einer Schmähung
    sei jedoch eine, das sachliche Anliegen völlig
    in den Hintergrund drängende persönliche
    Kränkung. Dies konnte jedoch auch
    Staatsanwältin Ruth Fahrmbacher-Lutz in
    diesem Fall nicht erkennen. Sie war der Auffassung,
    dass es sich nicht um eine persönliche
    Diffamierung handelt. Aus dem Kontext
    gehe auch nicht klar hervor, dass ausschließlich
    Landsberger Soldaten oder die
    Bundeswehr gemeint seien, sagte sie und
    plädierte auf Freispruch. Verteidiger Knittl
    zitierte in seinem Plädoyer die Auffassung
    des Verfassungsgerichts, wonach bei einer
    die Öffentlichkeit wesentlich betreffenden
    Frage auch polemische und aggressive Formulierungen
    und Darstellungsmittel erlaubt
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Riker
New PostErstellt: 10.01.06, 19:53  Betreff: Re: SoldatenSindMörder versus RuhmUndEhreDerWaffenSS - Menschenwürde und freie Meinungsäußerung  drucken  weiterempfehlen

da die Beschwerden an die Strafgerichte zurückverwiesen wurden wäre es interessant zu wissen wie das dann endete wurden sie freigesprochen oder verurteilt. ich konnte dazu nichts finden
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soyfer

Beiträge: 205

New PostErstellt: 10.01.06, 17:21  Betreff: Re: SoldatenSindMörder versus RuhmUndEhreDerWaffenSS - Menschenwürde und freie Meinungsäußerung  drucken  weiterempfehlen

Dein Verfassungspatriotismus in allen Ehren, aber gerade die Juristerei ist hier wie überall ein Interpretationsseiltanz. Und dass es nicht allzu selten in der Rechtsprechung um das berühmte i-Tüpfelreiten geht, das wirst du wohl nicht abstreiten.
Also, was besagt das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil über "Soldaten sind Mörder":
  1. Es handelt sich hierbei um eine Meinungsäußerung, die zunächst generell durch die Meinungsfreiheit geschützt ist.
  2. Wenn aber Teil dieser freien Meinungsäußerung auch eine Schmähkritik sein kann, so muss überprüft werden, aus welchem Grund der Satz primär getätigt wurde: entweder, um seine politische Meinung kundzutun oder um jemanden zu beleidigen. Und das trifft bei dem Satz "Soldaten sind (protenzielle) Mörder" prinzipiell zu, wenn sich dadurch Angehörige der Streitkräfte beleidigt fühlen.
  3. Das Bundesverfassungsgericht sagt nun, die Beweisführungen der unteren Gerichte in vier Einzelfällen haben den Beweis nicht erbracht, dass die Personen, die diesen Satz tätigten, dies primär als Beleidung von Angehörigen der Bundeswehr taten.
  4. Zeigt das Bundesverfassungsgericht die Beweisführung, die man in der Bundesrepublik beachten muss, um eine schmähkritik zu beweisen.
  5. Das Bundesverfassungsgericht sagt schließlich: die Tatsache, dass die Beweisführung der unteren Instanzen einer Schmähkritik nicht stichhaltig war basagt nicht, dass es dennoch eine Schmähkritik ist. Die Urteile werden daher aufgehoben, aber nicht in einen Freispruch umgewandelt, sondern müssen neu geprüft werden. Kann die Beweisführung, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat, angewendet werden, so ist die Person, die den Satz sagte, erneut, und diesmal mit Zustimmung des Bundesverfassungsgerichtes zu verurteilen.
Nun ist des aber ziemlich schwer, im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Person den Satz: "Soldaten sind Mörder" sagt, dies sagt, um jemanden zu beleidigen oder um z.B. eine Diskussion und damit einen Denkprozess in Gang zu bringen. Es ist also prinzipiell eine reine Auslegungssache, ob man das so oder so sieht und hier sagt das Bundesverfassungsgericht, wenn eine Erklärung nach dem Muster des Bundesverfassungsgerichtes geführt werden KANN, so ist es eine Schmähkritik. Ist das nicht möglich, so ist es eine politische Aussage, gedeckt durch die Meinungsfreiheit.

Nun kann ich dir blind versprechen, dass ein geübter Jurist (und das sind Richter gemeinhin) die Erklärung des Bundesverfassungsgericht überall finden kann und daher dieser Satz immer und unter jeder Bedingung als Schmähkritik aufgefasst werden kann.

Damit befand sich nun aber das Bundesverfassungsgericht in einem Dilemma, denn in den 30er Jahren wurde der Verleger von Tucholsky zweimal vor Gericht gezerrt deswegen und zweimal von der Justiz der Weimarer Republik freigesprochen, der Justiz, der nicht zu unrecht nachgesagt wird, dass sie auf dem rechten Auge blind war. Konnte das Bundesverfassungsgericht in seinem Selbstverständnis, über eine demokratische und meinungsfreiheitliche Verfassung zu wachen, hinter den Erkenntnissen der Weimarer Republik zurückbleiben? Nein, das ging nicht. Und damal hat die deutsche Justiz festgestellt, dass Tucholskys Satz im Rahmen der Meinungsfreiheit möglich sei und keinen Tatbestand für eine Schmähkritik biete. Folglich hat das Bundesverfassungsgericht zusätzlich dogmatisch festgehalten, dass Tucholskys Aussage und daher auch von denen, die sich heute Tucholskys Argumentation anschließen, auch nach bundesdeutschem Recht keine Schmähkritik seien.

Zum Vergleich: solange es in der BRD unterlassen wird, den Nazispruch auf seinen verfassungsmäßigen Konsens zu prüfen, gilt, was nicht verboten ist, ist erlaubt und daher ist das eine verboten, das andere erlaubt.


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Riker
New PostErstellt: 10.01.06, 14:31  Betreff: SoldatenSindMörder versus RuhmUndEhreDerWaffenSS - Menschenwürde und freie Meinungsäußerung  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

    Zitat:
    Da man nun in der Jurispudenz alles so drehen und wenden kann, wie man will, so hat das Verfassungsgericht hier nicht geschieden, wann man dies sagen darf und wann nicht, sondern lediglich festgelegt, welche Beweisführung man beachten muss, um den Sachverhalt einer Schmähkritik zu belegen.
Das ist jetzt eine einseitige Interpretation, die wohl mehr dem politischen Zynismus entspringt als daß sie als Tatsachenbehautung tragfähig wäre.

Eine Beweisführung läßt sich nur führen wenn die Beweise da sind.
Es muß den Beschwerdeführen bewiesen werden, daß sie die Person an sich beleidigen wollten und das nicht die politische Dimension dieser Aussage im Vordergrund steht. es stehen hier zwei konkurierende RechtsGüter im Spannungsfeld und das kann man nicht einfach ignorieren. Die Strafgerichte haben Artikel 5 ignoriert und daher wurde das Verfahren zurückbefördert.

Natürlich kann man in der Jurispudenz nicht alles willkürlich so drehen wie man will. Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter sind per se keine Gesetzeslosen irrationale Unholde von vornherein. es gibt dann doch so ein paar regeln an die man sich halten muß. Wir befinden uns in einem Rechtsstaat. Dieser Staat hat seine Geschichte und Entwicklungen durchlaufen. Er kam nicht "perfekt" auf die Welt - das macht ihn aber nicht zu einem totalitären Staat und es herrscht hier weder Gesetzlosigkeit und noch zügellos das Recht des Stärkeren in den Gerichtssäälen - daß einem im Gerichtssaal nicht die göttliche Gerechtigkeit widerfährt, sondern Menschenwerk am tun ist, befördert unseren Staat nicht in die Lächerlichkeit seines Handelns - außer man ist Satiriker

Natürlich besitzen Gerichte keine Unfehlbarkeitspolice wie es die ja beim Vatikan und Papst vermutet oder auch postuliert wird.

objektiv betrachtet stellt die Aussage "Soldaten sind Mörder" keine Beleidigung dar. Man kann jetzt darüber nachdenken ob hier zu sehr subjektiviert wurde – manch einer fühlt sich beleidigt obwohl er gar nicht beleidigt wurde, das mag daran liegen, dass juristische Wahrnehmung und emotionale nicht immer deckungsgleich sind.

Es ist in dem Zusammenhang durchaus berechtigt, den Soldaten auf die Auswirkungen seines Handwerks zurückzuwerfen, in dem man die Auswirkungen des Krieges und den Sinn des Krieges in den Zweifel befaßt.
zu leicht driftet der Krieg in Massenmord, sei es Vietnam oder Afghanistan, sei es der erste Weltkrieg oder der zweite. nie konnte der Beweiß erbracht werden, daß Krieg nicht in Massenmord führt. genausowenig ließ sich bisher ein "sauberer" Krieg führen, wie man dies zu Zeiten des Golfkrieges suggerieren wollte. Die Frage des Soldatentums und des Pazifismus spaltet sich daran ob Kriege sein müssen oder ob sie nicht sein müssen.

    Zitat:
    wenn das Wort "alle" den Satz nicht erlaubter machen würde.
im prinzip richtig aber man spart sich unter umständen eine Menge Ärger,
in dem man betont, daß man ja auch wirklich alle gemeint hat.


    Zitat:
    also, solange sich hier nichts ändert, solange stimmt es dieser Vergleich von mir.
Nein dieser Vergleich stimmt nicht so ohne weiteres. beim Soldaten sind Mörder wurde das Spannungsfeld Menschenwürde und Meinungsäußerung gewichtet und beleuchtet und in Sachen "Ruhm und Ehre der Waffen-SS"
womöglich in diesem Falle genau umgekehrt die Menschenwürde ignoriert. Genau genommen verhält es sich dabei umgekehrt. der freien Meinungsäußerung wurde hier womöglich zuviel Spielraum belassen.

in diesem Falle stellt sich die Frage, ob die Menschenwürde (der Opfer) genügend berücksichtigt wurde. Es müßte in diesem Falle Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden, ob und was die Neonaziszene damit bezwecken will und wollte (ich hab da so meine Vermutung du wahrscheinlich auch - aber es muß eben in einem Rechtsstaat bewiesen werden)

das WaffenSSUrteil befördert nicht aus sich heraus das SoldatenSindMörderUrteil auf das gleiche Niveau. es zeigt nur daß das WaffenSSUrteil Zweifel auslöst, was dessen Rechtmäßigkeit betrifft
daß hier unter (umständen rechtliche Fehler) bestehen - ich will mich dazu nicht näher festlegen, denn ich kenne die Richter Begründung nicht.


[editiert: 05.09.06, 12:40 von bjk]
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