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BRD-Politmafia verliert im Machtrausch alle Hemmungen

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Seite: 1, 2
Autor Beitrag
Jantar
New PostErstellt: 14.08.06, 22:13  Betreff: Re: Anarchist?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: bjk



    ... hi Jantar, nee, die Krienen ist das nicht, es ist Peter (Pejder) Stoll, ein zweihundertprozentiger Anarchist aus dem Saarland
    ... der sich gerne einer derben - na sagen wir mal wohlwollend - Sprache hingibt
    ... im Anarchie-Subforum hatte er vor Monaten heftige und sehr interessante Diskussionen über das einzig wahre Anarchieverständnis mit Isquierda und soyfer - bis, nu ja, bis er zu - na sagen wir mal - derbe wurde

    Gruß
    bjk
Nööö, kann nicht sein!
Camouflage!!!!
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 17.08.06, 09:23  Betreff:  Re: BRD-Politmafia verliert im Machtrausch alle Hemmungen  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2006/08-17/004.php



Türöffner für Behördenwillkür

Bundesrat plant Einführung einer Gebühr für Anträge auf Prozeßkostenhilfe

Ilse Kaminski



Renitenz gegen Jobcenter-Schikanen Foto: AP


Seit Beginn des Monats ist das Hartz-IV-Optimierungsgesetz in Kraft. Erwerbslosen droht damit noch schneller als bisher die Streichung von Leistungen wegen angeblicher und tatsächlicher Verfehlungen, »Mißbrauch« oder Nicht­annahme »zumutbarer« Arbeiten. Schon zuvor arbeiteten die Sozialgerichte auf Hochtouren: Beschwerden Erwerbsloser gegen die Arbeitsagenturen häufen sich. Mietzahlungen, Kostenerstattungen für Klassenfahrten oder Umzüge oder aus Sicht der Betroffenen ungerechtfertigte Sanktionen sind Gegenstand der Klagen. 40 Prozent der Sozialgerichtsverhandlungen in diesem Jahr betrafen nach Einschätzung der Gewerkschaft ver.di die Jobcenter-Thematik.

Dem will der Bund nun einen Riegel vorschieben und eine schon lange erwogene Gebühr für Sozialgerichtsprozesse durchsetzen. Auch die Prozeßkostenhilfe soll gekürzt werden. Im Gespräch sind 50 Euro, die allein für den Antrag auf Prozeßkostenhilfe hingelegt werden sollen. »Mißbräuchliche Inanspruchnahme« der Gerichtsbarkeit, so der Bundesrat, solle dadurch verhindert werden. Dauerhaft in »Mißbrauchs«-Debatten verstrickte Erwerbslose belasten den Haushalt zu sehr mit ihren Verfahren.

Doch schon jetzt ist der Weg durch die Gerichtsinstanzen steinig. Die Berliner Rechtsanwältin Carmen Flecks, die sich überwiegend mit sozialgerichtlichen Verhandlungen befaßt, bemerkt seit einiger Zeit eine »unglaubliche Verzögerung, was die Entscheidungen über Prozeßkostenhilfe betrifft«, und fügt hinzu: »Das entspricht in keiner Weise einem Rechtsstaat.« Natürlich sei von mehr Verwaltungsaufwand auszugehen, aber es gebe genug arbeitslose Juristen, die die Personalsituation der Gerichte verbessern könnten.

Absurder Richterspruch

In den ersten Augusttagen erlebte ein Berliner Erwerbsloser, daß sein Antrag auf Prozeßkostenhilfe beim Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg vorläufig abgelehnt wurde. Begründung: Er müsse dem Gericht erst Nachweise über seine Arbeitsbemühungen erbringen. Anderenfalls sei bei ihm von »Arbeitsscheu« auszugehen. Sein Anwalt Sven Korzilius war außer sich: »Bei meinem Mandanten gab es keinerlei Anzeichen, die eine solche Vermutung rechtfertigen.« Das Gericht stützte sich dabei auf die Kommentierung zu Paragraph 115 der Zivilprozeßordnung in der 2005 erschienenen Auflage, in der es heißt: »Gerichte müssen sich vor Arbeitsscheu schützen.« Korzilius: »Mich erschreckt, was für ein Gedankengut da befördert wird. Der Erwerbslose wird nun auch vom Gericht unter den Generalverdacht gestellt, nicht arbeiten zu wollen.« Nach Ansicht des Anwalts hat das Gericht sich nur mit der Frage zu befassen, ob die angestrebte Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat.

Auch Carmen Flecks hält einen solchen Gerichtsbescheid für »abwegig«. Eine zusätzliche 50-Euro-Hürde für die Beantragung von Prozeßkostenhilfe würde nach ihrer Einschätzung für viele Erwerbslose bedeuten, daß sie ihr Recht nicht mehr einklagen können: »Bei denen, die den Antrag stellen, geht es ja ohnehin schon um die letzten Mittel zum Überleben«.

Während viele Erwerbslose sich verzweifelt an die Buchstaben des Gesetzes klammern, legt die Bundesregierung und mit ihr die Bundesagentur für Arbeit einen sehr unbefangenen Umgang damit an den Tag. Die nach dem »Optimierungsgesetz« gestatteten persönlichen Hausbesuche durch das Jobcenter zur Kontrolle der Lebensverhältnisse der Betroffenen verstoßen gegen den Artikel 13 des Grundgesetzes über die Unverletzlichkeit der Wohnung. Gegen den automatisierten Datenabgleich haben die Datenschutzbeauftragten der Länder Alarm geschlagen. Und zur Praxis der Ein-Euro-Jobs hat sich unter anderem der Berliner Hauptpersonalrat deutlich geäußert: 90 Prozent der Berliner Ein-Euro-Jobs werden nach seiner Einschätzung nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetzestext eingerichtet.

Bundesagentur mauert

Die Erwerbsloseninitiative »Tacheles e. V.« bohrte in einer anderen Richtung nach. Nach ihrer Auffassung ist die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, ihre internen Dienstanweisungen für 2006 im Internet zugänglich zu machen, da sie von »erheblichem Interesse« für Erwerbslose seien. In den Anweisungen sind Ermessensspielräume der »Fallmanager« und Detailfragen der Verwaltungspraxis näher definiert.

Die Initiative stützte sich bei ihrer Forderung auf das Informationsfreiheitsgesetz, das erst dieses Jahr in Kraft getreten ist. Per gerichtlichem Vergleich hatte sich die Bundesagentur verpflichtet, das Material bis zum 15. Juli im Internet zu veröffentlichen. Aber sie kam dem nur teilweise nach. Just die Anweisungen bezüglich der mit dem »Optimierungsgesetz« beschlossenen Veränderungen im So­zialgesetzbuch II gab die Agentur bis heute nicht heraus. Harald Thomé von »Tacheles« sagt, man habe inzwischen einen eigenen Weg zu den Informationen gefunden und sie auf der Vereinshomepage veröffentlicht.



Mensch bleiben muß der Mensch ...
von Tegtmeier


[editiert: 17.08.06, 09:24 von bjk]
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 17.08.06, 12:59  Betreff: Re: BRD-Politmafia verliert im Machtrausch alle Hemmungen  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/informationsfreiheitsgesetz-5.html


[b]Tacheles veröffentlicht interne Weisungen zum Fortentwicklungsgesetz nun selbst!

In einem Vergleich vor dem Sozialgericht Düsseldorf hat sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) gegenüber Tacheles e.V. vertraglich verpflichtet, alle internen Durchführungshinweise im Internet zu veröffentlichen (mehr dazu unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2006/informationsfreiheitsgesetz-4.html). Entsprechend des Vertrages vom 23.06.2006 hätten zum Stichtag 15. Juli alle internen Durchführungshinweise zum SGB II und SGB III aus dem Jahr 2006 veröffentlicht werden müssen. Dieser Verpflichtung ist die BA bislang nicht nachgekommen.

Den Durchführungshinweisen kommt besondere Bedeutung zu, da in ihnen die Ermessensspielräume und Detailfragen der Verwaltungs- und Gewährungspraxis näher definiert werden. Zudem wird darin die Geschäftspolitik der BA festgeschrieben und administriert.

Das am dem 1. August gültige Fortentwicklungsgesetz bringt für Betroffene eine Vielzahl von Verschärfungen: So kann nach drei sogenannten Pflichtverstößen das Alg II komplett gestrichen werden. Die Sanktionierten sind dann direkt von Obdachlosigkeit bedroht. Es ist für Alg II-BezieherInnen daher von erheblicher Bedeutung, dass die dienstrechtlichen Vorgaben für diese Regelungen bekannt werden. Deshalb sieht sich Tacheles in der Pflicht, die neuen Durchführungshinweise zum Fortentwicklungsgesetz nun selbst im Internet zu veröffentlichen.

Gleichzeitig wird die BA an ihre vertraglichen Verpflichtungen erinnert, denn sie ist mit der zugesagten Veröffentlichung der Durchführungshinweise in Verzug. Solche Vertragsbrüche wird Tacheles in Zukunft nicht folgenlos akzeptieren.

Hier geht es zu den von Tacheles veröffentlichten Durchführungshinweisen (die aktuellen Durchführungshinweise sind mit dem Pfeil „Neu” markiert)

Tacheles – Online Redaktion
Harald Thomé & Frank Jäger
Hier die Internetadressen, unter denen die BA Dokumente zu finden sind:

Interne Regelungen bei der BA:
http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=102737&rqc=4&ls=false&ut=0

Wissensdatenbank der BA:
http://wdbfi.sgb-2.de

bei Tacheles:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_II_Durchfuehrungshinweise_Inhalt.aspx
und:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_III_Durchfuehrungshinweise_Inhalt.aspx

bei Harald Thomé für Tacheles:
http://www.harald-thome.de/media/files/Gesetzestexte%20SGB%20II%20+%20VO/WDB270405.pdf
Links

* Antrag auf einstweilige Anordnung [PDF 202 KB]
* Erste Tacheles Veröffentlichung zum Thema vom 2. Januar 2006
* Zweite Tacheles Veröffentlichung zum Thema vom 14. April 2006
* Dritte Tacheles Veröffentlichung zum Thema vom 20. April 2006
* Vierte Tacheles Veröffentlichung zum Thema vom 17. Juli 2006


[editiert: 17.08.06, 13:07 von bjk]
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