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Erwerbsloser droht mit Hungerstreik

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Riker
New PostErstellt: 01.12.06, 16:12  Betreff: Re: Erwerbsloser droht mit Hungerstreik  drucken  weiterempfehlen

tja - wer auf diesen staat vertraut
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Isquierda

Beiträge: 279
Ort: Magdeburg

New PostErstellt: 01.12.06, 15:40  Betreff: Erwerbsloser droht mit Hungerstreik  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Rüdiger S. soll für einen Euro arbeiten, dabei zuhause frieren und seinen kranken Hund abschaffen.

Als Rüdiger S. 1988 für 120.000 DM ein 150 Jahre altes Fachwerkhaus im Landkreis Osterode (Harz) kaufte, dachte er an ein ruhiges, gesichertes Leben im Alter. Um gegen Wechselfälle geschützt zu sein, zahlte er den Kaufpreis rasch ab. Genutzt hat es ihm nichts. Nach Verlust seines Arbeitsplatzes, ist er so arm, dass er noch nicht einmal die Heizung in seinem Wohnraum anstellen kann. Täglich muss er entscheiden, ob er sich etwas zu essen kauft, seinen Hund füttert oder heizt. Die ARGE lässt ihn frieren und überzieht ihn mit schikanösen Vorschlägen. Rüdiger S. ist kein Einzelfall. Mindestens 100.000 Betroffene befinden sich in vergleichbarer Situation. Durch inhumane Behördenpraxis sollen sie in die Zwangsverwertung ihres Wohneigentums getrieben werden.

77,00 Euro Pauschalbetrag für Heizkosten zahlt die ARGE im Landkreis Osterode dem ALG-II-Betroffenen monatlich. Der Betrag ist bei weitem nicht ausreichend. Das 150 Jahre alte Haus, in dem er wohnt, ist schlecht isoliert und wird über Nachtstromspeicheröfen geheizt. Auch bei äußerster Sparsamkeit sind die Heizkosten mehr als doppelt so hoch einzuschätzen. Im letzten Winter herrschten im Harz monatelang frostige Temperaturen. Rüdiger S. heizte gerade so viel, dass ihm die Wasserohre nicht einfroren. Die kalten Monate verbrachte er überwiegend in seinem nur 5 qm großen Badezimmer, weil er sich nicht traute mehr als diesen Raum zu beheizen. Trotzdem stottert er noch heute aus seiner Regelleistung eine Nachforderung des Energieversorgers von mehr als 600 Euro ab.



Die ARGE weigert sich, seine Heizkosten zu übernehmen, obwohl darüber hinaus in dem bezahlten Haus keine Wohnkosten anfallen. Statt dessen macht sie dem ALG-II-Bezieher Sparvorschläge. Rüdiger S. soll seinen achtjährigen, kranken Schäferhundmischling abschaffen, um die Kosten für Hundefutter und Tierarzt einzusparen. Das Haustier stuft die Behörde als Luxus ein. Zusätzlich soll Rüdiger S. seinen Gebrauchtwagen verkaufen, obwohl es in seinem Wohnort nicht einmal mehr einen Lebensmitteldiscounter geschweige denn übrige Infrastruktur gibt. Wie er in der ländlichen Umgebung sein Überleben organisiert, interessiert nicht. Als disziplinierende Maßnahme soll er nun für einen Euro pro Stunde arbeiten. Gleichzeitig wurde ihm eine Kürzung des Regelsatzes um 30% angedroht.

Rüdiger S. reicht es jetzt. Er hat der Behörde mitgeteilt, dass er nicht bereit ist für einen Euro zu arbeiten um dann nach einem langen Arbeitstag in ein Haus zurück zu kehren, in dem er frieren muss. Er besteht auf der Vermittlung sozialversicherungspflichtiger Arbeit oder der Zahlung einer bedarfsgerechten Sozialleistung. Für den Fall einer Leistungskürzung hat er die Aufnahme eines unbefristeten Hungerstreiks angekündigt.

Edith Bartelmus-Scholich, 29.11.06

http://www.linkezeitung.de/cms/content/view/1389/32/

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