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bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
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Erstellt: 23.02.07, 11:02 Betreff: BRD-Regierung startet Lügentour, um EU-Zwangsverfassung duchzusetzen
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per Rundmail erhalten:
Propaganda mit Plan D
Mit einer Propagandatour durch mehrere deutsche Städte wirbt die Bundesregierung für die EU-Verfassung.Bei diesen Veranstaltungen kommen nur Befürworter zu Wort. Die Veranstaltungen werden gefilmt. Wahrscheinlich wird daraus ein Propagandafilm gemacht, mit dem dann bewiesen werden soll, dass mit der Bevölkerung diskutiert wurde. Die Journalisten, die bereit sind in ihrem Sinne zu berichten, werden aus EU-Mitteln geschmiert. Das kann man finden, wenn man im Internet unter Plan D recherchiert. Ich leite hier einen Bericht unseres Freundes Dietrich Antelmann weiter. Ihm wurde bei der Veranstaltung am 7.2. das Mikrophon weggenommen, als er kritische Anmerkungen machen wollte.
Mit solidarischen Grüßen
Hans-Peter
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EU-Verfassung - teuflisches Blendwerk?
von Dietrich Antelmann
Die Bevölkerung von Frankreich und Holland hat die EU-Verfassung abgelehnt. Nach demokratischen Grundsätzen müsste die Verfassung unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger neu erarbeitet werden. Doch die Ablehnung wird nur als ein Vermittlungsproblem angesehen. Und dieses soll mit einem „Plan D“ behoben werden. Der „Plan D“ wird von der „Deutschen Gesellschaft e. V.“ ausgeführt (www.deutsche-gesellschaft-ev.de) mit millionenschwerer Unterstützung von der Europäischen Kommission, in Kooperation mit dem Informationsnetzwerk Europe Direct, dem Deutschlandfunk und dem fünftgrößten Medienkonzern der Welt, Bertelsmann.
Die Auftaktveranstaltung unter dem Motto „Unsere Botschaft an Europa“ fand am 7. 2. 2007 um 19 Uhr im Loft der Urania in Berlin statt. Spitzenpolitiker der EU waren anwesend: Dr. Gerhard Sabathil, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Dr. Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mitglied und Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, der Bundestagsabgeordnete Kurt Bodewig, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union, Dragoljuba Bencina, Botschafterin der Republik Slowenien und Peter Altmaier, Mitglied des Bundestages, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium des Innern und Präsident der Europa Union Deutschland e. V., moderiert von Herrn Apelt von der Deutschen Gesellschaft e. V.. Vertreter der Zivilgesellschaft fehlten auf dem Podium ebenso wie Vertreter der noch Steuern zahlenden und Lehrlinge ausbildenden mittelständischen Unternehmen.
Kurt Bodewig lobte das kürzlich erlassene Gesetz über den freien Dienstleistungsverkehr, das durchaus noch Züge der Bolkestein-Richtlinien trägt. Aus dem Publikum kam der Hinweis, dass Herr Bodewig u.a. eine Nebentätigkeit als Berater bei Bearing Point innehat, einer Gesellschaft, die zu den führenden Unternehmens-und IT-Beratungsgesellschaften der Welt gehört.
Yvonne Kaufmann wies auf die Segnungen der sozialen Marktwirtschaft hin, wohl wissend, dass der Begriff der sozialen Marktwirtschaft nur in den Zielen der EU-Verfassung vorkommt, während in den nachfolgenden, verbindlichen Bestimmungen des Artikel III nur noch der Begriff einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verwendet wird und das gleich viermal hintereinander.
Viel gesprochen wurde von der Seele Europas und einem demokratischen, friedlichen und wohlhabenden Europa.
Eine über Vorwort und Zielformulierungen hinausgehende Analyse des Verfassungstextes zeigt aber:
Ziel der EU-Verfassung ist die Weiterentwicklung und Festschreibung einer Wirtschafts- und Eigentumsordnung, die schon jetzt bewirkt, dass 1% der Weltbevölkerung über 40% des Weltreichtums verfügt. Diese Ordnung wird militärisch nach außen und polizeistaatlich nach innen abgesichert. Bürgerliche Freiheiten werden eingeschränkt.
Mit konzerngesteuerten Medien wird verhindert, dass Zusammenhänge zwischen Politik, Wirtschaft, Geheimdiensten und Militär bekannt werden. Wissenschaftler an noch nicht privatisierten Universitäten könnten mit ihren Analysen Abhilfe schaffen. Um auch diese Lücke zu schließen, soll die bisher im Grundgesetz gewährleistete Freiheit der Wissenschaft und Lehre gem. Art.II-73 EU-Verfassung nur noch als akademische Freiheit geachtet werden. Frei sollen nur Kunst und Forschung bleiben. Damit sich keine alternativen Medien etablieren können, soll die Freiheit der Medien und ihre Pluralität gem. Art.II-71 auch nur noch geachtet werden.
Die bisherige Regelung, dass Eigentum verpflichtet, fällt ersatzlos weg. Neu geschaffen wird das Grundrecht auf unternehmerische Freiheit, Art.II-76.
Wie soll mit dieser Verfassung eine gerechte Wirtschafts- und Eigentumsordnung möglich werden?
Kommt es wegen schreiender Ungerechtigkeiten zu Aufständen, greift Titel I Artikel 2 der Erläuterungen zur Charta der Grundrechte. Danach ist eine Tötung nicht als Verletzung des Rechts auf Leben anzusehen, wenn sie „unbedingt erforderlich ist...um einen Aufruhr oder einen Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.“ Bei unmittelbarer Kriegsgefahr kann nach diesen Erläuterungen die Regierung - wie bei allen anderen Angelegenheiten der inneren oder äußeren Sicherheit - ohne Beteiligung des Parlaments die Todesstrafe wieder einführen.
Gemäß der Solidaritätsklausel des Artikels I-16 können zur Aufstandsbekämpfung EU-Battle Groups, Rapid Deployable Police Elements (schnell verlegbare Polizeigruppen) und die paramilitärische European Gendarmerie Force aus Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, und Griechenland zum Einsatz kommen. Wird bei einer „Mission“ zur Aufstandsbekämpfung das Gebot der Verhältnismäßigkeit verletzt, so ist dem betroffenen EU-Bürger gem. Art. III-376 und 377 der Weg zum EU-Gerichtshof versperrt. Bereiche der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie „Maßnahmen der Polizei oder anderer Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedstaates oder der Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit“ sind ausdrücklich als Aufgaben des EU-Gerichtshofs ausgenommen. Schließlich hat ja der Gerichtshof mit der Wahrung der Unternehmer- und Kapitalfreiheit genug zu tun. Um einer „falschen“ Gerichtsentscheidung vorzubeugen, werden die Richter nicht vom Parlament gewählt, sondern von den Regierungen bestimmt und erhalten ein Monatsgehalt von 40.000€.
Fazit
Heute schon ist Europa ein Eldorado für große Kapitalgesellschaften und internationale Konzerne, insbesondere der Rüstungsindustrie. Die EU-Verfassung würde diesen Zustand für unbegrenzte Zeit (so nach Artikel IV-446) zementieren. Eine Änderung ist nur mit Zustimmung aller, wirklich aller, Mitglieder möglich, vergleiche Artikel IV-443 (3).
Der jetzige Entwurf verstößt allein schon durch die für alle Unionsländer verbindliche Hochrüstung zum Zweck der Interventionsfähigkeit mit der Möglichkeit, Kriege auch präventiv führen zu können, gegen elementare Bestimmungen des Völkerrechts und des Grundgesetzes. Kriegsgegner wären Verfassungs- und Staatsfeinde und könnten verfolgt werden. Selbst soziale Bewegungen könnten als verfassungsfeindlich verboten werden, weil sie die garantierte Unternehmer- und Kapitalfreiheit behindern.
Seit 1983 treffen sich unter maßgeblicher Beteiligung des Bertelsmannkonzerns die Vertreter weiterer 47 Großkonzerne beim European Round Table (ERT). Was sich als erfolgreich für die Erarbeitung länderübergreifender Konzernstrategien erwiesen hat, dürfte auch gut für die Erarbeitung einer neuen EU- Verfassung sein.
Viele runde Tische für eine wirklich demokratische Verfassung mit echter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger als Voraussetzung für ökonomische und soziale Gerechtigkeit, Frieden und ökologische Nachhaltigkeit!
[editiert: 10.06.07, 06:56 von bjk]
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bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
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Erstellt: 24.06.07, 14:09 Betreff: Merkels demokratiefeindliche Mogelpackung: der EU-Grundlagenvertrag
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kopiert aus: http://linkszeitung.de/content/view/122884/1/
Linke fordert Volksabstimmung über EU-Vertrag
Samstag, 23. Juni 2007
EU-Sozialunion weiter ungewiss -
militärische Aufrüstung soll bleiben
Berlin (LiZ). Scharfe Kritik übte Ulrich Maurer, Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion Die Linke am Ergebnis des EU-Gipfels: "Angela Merkel hat die peinlichen Gipfelschiebereien mit einem enttäuschenden Ergebnis beendet. Das vom EU-Gipfel beschlossene Mandat für eine Regierungskonferenz ist eine politische Bankrotterklärung." Die Linke lehne den Versuch ab, die neoliberalen Kernpunkte des Verfassungsentwurfs, deretwegen er in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden gescheitert ist, mit undemokratischen Mitteln in einem Grundlagenvertrag des kleinsten gemeinsamen Nenners durch die Hintertür durchzusetzen.
Nichts zeige das deutlicher als die Degradierung des Grundrechtekatalogs zum Vertragsanhängsel, aus dem sich jedes Land heraus stehlen könne. "Eine EU-Sozialunion wird damit auf den St. Nimmerleinstag verschoben. Die Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur militärischen Aufrüstung hingegen soll bestehen bleiben. Damit würde Krieg zum vertraglich festgelegten Mittel der EU-Außenpolitik", kritisierte Maurer.
Nach Maurers Auffassung lassen die Regierungen der EU-Staaten "die europäische Idee im Sumpf der Geheimdiplomatie versinken". Die deutsche Ratspräsidentschaft habe maßgeblich zu dieser Entdemokratisierung des Verfassungsprozesses beigetragen. Parlamente und außerparlamentarische Bewegung blieben von der Erarbeitung des Vertrages ausgeschlossen. Umso wichtiger sei es, dass die Völker Europas über den von der Regierungskonferenz ausformulierten EU-Vertrag abstimmen könnten. "Die Linke fordert deshalb eine unmittelbare Beteiligung von Bundestag und Landtagen an der Ausarbeitung des Vertrages und eine europaweite Volksabstimmung am Tag der Europawahlen", sagte Maurer.
Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
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Erstellt: 24.06.07, 14:27 Betreff: Re: Merkels demokratiefeindliche Mogelpackung: der EU-Grundlagenvertrag
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kopiert aus: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25561/1.html
"Raider" heißt jetzt "Twix"
Peter Mühlbauer 24.06.2007
... und die von der Bevölkerung abgelehnte "EU-Verfassung" soll als "Grundlagenvertrag" umgesetzt werden
Die Debatte davor wurde geführt wie ein Fußball-Länderspiel Deutschland gegen Polen: man bezichtigte die gegnerische Mannschaft der mangelnden Fairness, stritt über die Quadratwurzel wie über eine Abseitsregel und hielt die Inhalte dadurch stets im wirklichen Abseits. So verdeckte man, dass eine von der Bevölkerung abgelehnte Verfassung mit ein paar Namensänderungen durch die Hintertür eingeführt wird.
Der Ablauf der Geschehnisse war ein Musterbeispiel für ein perfektes Ablenkungsmanöver: Die Berichterstattung konzentrierte sich auf das banale, auf "Human Interest". Zeitungsartikel und Fernsehberichte wirkten wie eine Soap oder ein Fernsehspiel - mit allem was dazu gehört: von den osteuropäischen Bösewichten bis zum Friday-Night-Cliffhanger. Am Samstag früh, nicht um 5 Uhr 45, sondern um 4 Uhr 24, kam schließlich die "Erfolgsmeldung", dass sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf den "Kompromissvorschlag" der Ratspräsidentin Angela Merkel geeinigt hätten, der vorsieht, eine Regierungskonferenz einzuberufen. Mit ihr soll der vom Volk abgelehnte Verfassungsvertrag doch noch oktroyiert werden.
Der "Kompromiss" setzt auch den Rahmen für die EU-Regierungskonferenz, welche die Einzelheiten des neuen EU-"Grundlagenvertrages" festlegen soll. Dieser "Reformvertrag" soll noch 2009 in Kraft treten – vor der Europawahl, damit nichts mehr dazwischen kommen kann, wie bei den Volksabstimmungen in Frankreich und Holland. Vor Eröffnung der Regierungskonferenz muss noch das Europäischen Parlament "angehört" werden. Eine Ablehnung gilt aber als unwahrscheinlich und hätte darüber hinaus lediglich symbolischen Wert. Anzeige
Einen vergleichbaren Vorgang gab es in der europäischen Geschichte vor gut 2000 Jahren: Weil die Römer einen König, ("Rex") ablehnten, verwendete Augustus einfach den Titel "Imperator". Die Senatoren und das Volk schluckten den Betrug.
Neben Umbenennungen gab es auch Verschiebungen: So wurde der irreführend "Grundrechtscharta" genannte Teil zwar aus dem eigentlichen Vertragstext herausgenommen, dafür aber ein Verweis eingefügt, der ihn in allen Staaten außer Großbritannien für bindend erklärt. Die sogenannte "Grundrechtscharta" birgt für natürliche Personen (im Gegensatz zu juristischen) gegenüber dem derzeitigen Grundrechtsschutz fast aller europäischen Staaten deutliche Verschlechterungen. Im einzigen Land, in dem die "Grundrechtscharta" zumindest theoretisch Verbesserungen hätte bringen können, in Großbritannien (wo es keine geschriebene Verfassung gibt), soll sie aber nicht gelten. Das ist in etwa so, als wolle eine Regierung Mindestlöhne nur in den Branchen einführen, in denen die Einkommen darüber liegen – nicht jedoch für solche, wo sie darunter liegen.
Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!
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