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bjk
Beiträge: 7353
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Erstellt: 17.08.04, 17:24 Betreff: Am 17.8. 1956 schlugen ehemalige Nazi-Richter noch einmal zu |
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. und ließen die KPD verbieten.
kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2004/08-14/030.php
14.08.2004 Wochenendbeilage Hans Daniel Schwarze Justiz Im August 1956:
KPD-Verbot im Geiste eines fast blindwütigen Antikommunismus
Peter Baumöller, Düsseldorfer Lokalredakteur des Zentralorgans der KPD Freies Volk, hatte am Morgen des 17. August 1956 gerade das von ihm gefertigte Transparent »Trotz Verbot – KPD« aus einem Fenster des Parteivorstandes gehängt (Foto unten), da traf auch schon, so erinnert er sich später in seinen »Geschichten aus den heißen und kalten Kriegstagen«, »mit viel Getöse die Polizei ein und stürmte das Gebäude. Zu stürmen gab es eigentlich nichts, denn es gab weder im Haus noch auf dem langen Hof Aktionen des Widerstandes. Nur empörte Zwischenrufe und die Erinnerung daran, daß wir Kommunisten solche Situation schon einmal überlebt und überstanden hatten.«
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte an diesem 17. August den von der Bundesregierung 1952 erteilten Auftrag in allen Punkten vollstreckt: Es erklärte die KPD für verfassungswidrig, verfügte ihre Auflösung, ordnete die Einziehung ihres Vermögens an und untersagte die Bildung von »Ersatzorganisationen«. »Das KPD-Verbotsurteil vom 17. August 1956«, so schreibt der Berliner Historiker Prof. Dr. Wolfgang Wippermann in der jüngsten Ausgabe der Zeitschrift der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) antifa, »zeigt in erschreckender Klarheit, wie weit die ›wehrhafte Demokratie‹ bei der Einschränkung der ›Freiheit‹ zu gehen bereit war und wie sehr sie dies aus fast ausschließlich antikommunistischen Motiven getan hat.«
Wippermann schlußfolgert nach einer Betrachtung der in vier Abschnitte gegliederten Urteilsbegründung, in der u. a. die von der Bundesregierung abweichenden Vorstellungen der KPD zur Wiederherstellung der deutschen Einheit als Indiz für deren »Verfassungsfeindlichkeit« gewertet und ihr angelastet wird, der »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« nicht mit der nötigen »Achtung« begegnet zu sein: »Mit Recht und Rechtsstaatlichkeit hat dies alles kaum noch etwas zu tun. Es handelt sich schlicht und einfach um Politik im Geiste eines schon fast blindwütigen Antikommunismus.« Als noch problematischer bezeichnet der Wissenschaftler die Folgen des KPD-Verbots: »Scheute man sich doch nicht, Personen, die auch nur verdächtigt wurden, an ihrer kommunistischen Überzeugung festzuhalten, zu teilweise langjährigen Gefängnisstrafen zu verurteilen. Darunter befanden sich antifaschistische Widerstandskämpfer, die bereits in faschistischen Konzentrationslagern und Zuchthäusern gesessen hatten. Damit wurde die westdeutsche Justiz zu einer primär antikommunistischen ›politischen Justiz‹.«
Am Tag des Sturms auf die Düsseldorfer Parteizentrale war im Arbeitsraum von Peter Baumöller bei der Suche nach Beweismaterial für die »Verfassungsfeindlichkeit« der KPD auch eine Gesamtausgabe der Weltbühne beschlagnahmt worden. In den folgenden Jahren des rigoros praktizierten KPD-Verbots wurde Baumüller zweimal zu Gefängnisstrafen verurteilt, wegen »Landfriedensbruch« und wegen »Weiterführung der illegalen KPD«.
Wippermann bezeichnet den Antikommunismus als die »eigentliche Staatsideologie« der 1949 gegründeten BRD. Darin habe sich »die Bundesrepublik ganz wesentlich von den USA, England und vor allem von Frankreich und Italien unterschieden, wo die Ideologie des Antikommunismus niemals so vehement vertreten wurde und auf jeden Fall keinen Verfassungsrang hatte«. Den unter Berufung auf das Schicksal der Weimarer Republik in den politischen Sprachgebrauch der BRD eingeführten, auch bei der Begründung des KPD-Verbots verwendeten Begriff von der »streitbaren Demokratie« weist er in diesem Zusammenhang nachdrücklich zurück. »Die Weimarer Republik ist nicht von links und rechts, sondern von oben und aus der Mitte zerstört worden ... Am 30. Januar kam es schließlich zu einem Bündnis und einer Koalitionsregierung aus Faschisten und Konservativen und eben nicht aus Faschisten und Kommunisten. Der Führer der KPD, Thälmann, wurde nicht zum Vizekanzler ernannt, sondern verhaftet und ins Zuchthaus geworfen.«
So bewegte sich das KPD-Verbot von 1956 in einer unseligen Kontinuität der Geschichte des vergangenen Jahrhunderts. Die Tatsache, daß die Bundesregierung bei dem im November 1954 eröffneten Hauptverfahren im Verbotsprozeß mit dem Staatssekretär Ritter Hans von Lex einen Mann als Leiter der Regierungsdelegation beauftragte, der im März 1933 dem Ermächtigungsgesetz für das faschistische Regime zugestimmt hatte, spricht für sich. Der Reichstagsabgeordnete hatte als Sprecher der Bayerischen Volkspartei am 23. März 1933 den neuen Machthabern versichert, für ihn und seine Partei sei es selbstverständlich, daß sie »auch in der geschichtlichen Wende dieser Tage zur tatkräftigen Mitarbeit am nationalen Aufbauwerk entschieden bereit ist...« Die Mandate der 81 kommunistischen Reichstagsabgeordneten waren da schon im Zuge der »Entgiftung des deutschen Volkskörpers« von marxistischem Ungeist und dem Judentum für nichtig erklärt, viele von ihnen waren verhaftet worden.
Zwölf Jahre wirkte von Lex dann als Oberregierungsrat im Reichsinnenministerium. 1946 war er wieder im Staatsdienst, erst in Bayern, dann als Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Ungebrochen war sein antikommunistisches Grundverständnis. So begründete er am 5. Juli 1955 vor dem Bundesverfassungsgericht die Forderung auf ein Verbot der KPD mit den Worten: »Sie ist ein gefährlicher Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der Giftstoffe in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Organismus der Bundesrepublik sendet.« (Nach seinem Ausscheiden aus dem Innenministerium wurde von Lex mit der Ehrenpräsidentschaft des Deutschen Roten Kreuzes (!) für seine Dienste belohnt.)
So logisch die Wiederverwendung des Ritter von Lex nach 1945 war, so logisch war dann auch, daß nicht wenige Richter aus der Zeit vor 1945 an der Exekutierung des Verbotsurteils bei den wieder geschaffenen politischen Sondergerichten beteiligt waren, und diese dann auch Männer und Frauen, die bereits in den Jahren 1933 bis 1945 von ihnen verurteilt worden waren, erneut ins Gefängnis schickten. Sie fügten sich mit ihren Erfahrungen ein in die erhalten gebliebene antikommunistische Staatsdoktrin.
Am Vorabend des 55. Jahrestages der Konstituierung des ersten Bundestages (7. September 1949) konstatiert Wippermann dann auch, daß »die Vergangenheit nicht hinreichend aufgearbeitet oder gar ›bewältigt‹ ist. Mit letzterem ist keineswegs nur die nationalsozialistische Vergangenheit der (alten) Bundesrepublik gemeint. Eine Distanzierung von der als antitotalitaristisch drapierten Ideologie des Antikommunismus ist ebenso notwendig wie – zumindest – ein Wort der Entschuldigung für die Opfer dieses Antikommunismus.«
Davon allerdings ist auch die amtierende Regierung 48 Jahre nach dem KPD-Verbot weit entfernt, wie die beharrliche Weigerung ausweist, wenigstens die Opfer der doppelten Verfolgung, der braunen und der schwarzen Justiz, zu rehabilitieren.
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°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Macht Stimmzettel zu Denkzetteln! Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen sondern ungültig wählen!
[editiert: 08.08.11, 11:42 von bjk]
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