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bjk
Beiträge: 7353
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Erstellt: 17.08.04, 17:43 Betreff: Re: Am 17.8. 1956 schlugen ehemalige Nazi-Richter noch einmal zu |
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zum Verbot der KPD am 17. August 1956 in der heutigen ND:
Blindwütiger Antikommunismus
Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die KPD Von Hans Canjé
Vor 48 Jahren, am 17. August 1956, verbot das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Antrag der Bundesregierung die Kommunistische Partei Deutschlands.
Ein »gefährlicher Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der Giftstoffe in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Organismus der Bundesrepublik sendet« - so hatte der Prozessvertreter der Bundesregierung, Ritter Hans von Lex, in seinem Plädoyer vor dem Bundesverfassungsgericht die KPD bezeichnet. Mit diesem aus seiner Dienstzeit im faschistischen Reichsinnenministerium stammenden Vokabular hatte von Lex (Fotos und Lebenslauf siehe unten, Einschub bjk) den Antrag der Bundesregierung begründet, die KPD für verfassungswidrig zu erklären, ihre Auflösung zu verfügen, ihr Vermögen einzuziehen und die Bildung von Ersatzorganisationen zu untersagen. Das Gericht folgte mit dem Urteil vom 17. August diesem Antrag. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch wurden die Büros der KPD im gesamten Bundesgebiet und die Parteiredaktion besetzt.
»Mit Recht und Rechtsstaatlichkeit hatte dies alles kaum noch etwas zu tun«, schreib der Berliner Historiker Prof. Wolfgang Wippermann in der neuen Ausgabe der VVN-BdA-Zeitschrift »antifa«. »Es handelt sich schlicht und einfach um Politik im Geiste eines fast schon blindwütigen Antikommunismus.«
Urteile durch politische Justiz
Das Verbot zeige, wie weit die »wehrhafte Demokratie« bei der Einschränkung der »Freiheit« zu gehen bereit war und »wie sehr sie dies aus fast ausschließlich antikommunistischen Motiven getan hat«, schreibt der an der Freien Universität Berlin lehrende Wissenschaftler in dem Beitrag, der im Vorfeld des 55. Jahrestages der Konstituierung des ersten Bundestages erscheint. Damals war die KPD noch mit 15 Abgeordneten im Parlament vertreten. Der Antikommunismus war laut Wippermann die »eigentliche Staatsideologie der Bundesrepublik« und habe diese damit ganz wesentlich von den USA, England und vor allem von Frankreich und Italien unterschieden, »wo die Ideologie des Antikommunismus niemals so vehement vertreten wurde und auf jeden Fall keinen Verfassungsrang hatte«.
Im Gefolge des KPD-Verbots, das Gesetzeskraft hatte, setzte eine Flut von Verhaftungen und Gerichtsprozessen ein, die zu über 10000 Verurteilungen führten. Dabei wurden Mitglieder der Partei auch wegen diverser vor dem Verbot begangener vermeintlicher Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verurteilt. Begründung: Die Tätigkeit für die KPD sei schon immer strafbar gewesen, »aber erst nach dem Verbot strafbar geworden«.
Zu den Betroffenen gehörten auch Frauen und Männer, die bereits in der NS-Zeit in Zuchthäusern und Konzentrationslagern gesessen hatten. Einige standen nach 1945 vor den selben Richtern, die sie schon zwischen 1933 und 1945 verurteilt hatten. »Damit wurde die westdeutsche Justiz zu einer primär antikommunistischen >politischen Justiz«<, folgert Wippermann.
Entschuldigung für die Opfer wäre fällig
Der an Prozessen gegen KPD-Mitglieder beteiligte ehemalige Oberbundesanwalt Max Güde hatte nach seinem Ausscheiden ähnlich geurteilt: »Statt uns grundsätzlich von dieser Entwicklung zu distanzieren und rechtspolitisch einen neuen Weg einzuschlagen, haben wir, Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz, die alte verdorbene Leitidee - Vorrang des Staates, Unbeschränktheit des Staatsschutzes und einseitige Linksfürchtigkeit - weitergeführt:« Wippermann schlussfolgert aus alldem: »Eine Distanzierung von der als antitotalitaristisch drapierten Ideologie des Antikommunismus ist ebenso notwendig wie zumindest ein Wort der Entschuldigung für die Opfer des Antikommunismus«.
Lebenslauf des Ritter Hans von Lex
Hans Ritter von Lex geb. 27.10.1893 in Rosenheim (Oberbayern) gest. 26.2.1970 in München
Studium der Rechtswissenschaft
Kriegsfreiwilliger im Ersten Weltkrieg; Verleihung des persönlichen Adels
1921-1932 Regierungsassessor in verschiedenen bayerischen Ministerien
1932-1933 Abgeordneter der Bayerischen Volkspartei im Deutschen Reichstag
1933-1945 nach vorübergehender Verhaftung durch die Nationalsozialisten Oberregierungsrat für Sportfragen in der Kulturabteilung des Reichsinnenministeriums
1946-1948 Ministerialrat und Ministerialdirektor im bayerischen Innenministerium
1949-1960 Staatssekretär im Bundesinnenministerium
1961-1967 Präsident des DRK der BRD
°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Macht Stimmzettel zu Denkzetteln! Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen sondern ungültig wählen!
[editiert: 17.08.04, 18:06 von bjk]
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