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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 17.08.04, 17:43     Betreff:  Re: Am 17.8. 1956 schlugen ehemalige Nazi-Richter noch einmal zu




zum Verbot der KPD am 17. August 1956 in der heutigen ND:



Blindwütiger Antikommunismus


Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die KPD
Von Hans Canjé


Vor 48 Jahren, am 17. August 1956, verbot das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Antrag der Bundesre­gierung die Kommunistische Partei Deutschlands.

Ein »gefährlicher Infektionsherd im Körper unseres Volkes, der Giftstof­fe in die Blutbahn des staatlichen und gesellschaftlichen Organismus der Bundesrepublik sendet« - so hatte der Prozessvertreter der Bun­desregierung, Ritter Hans von Lex, in seinem Plädoyer vor dem Bun­desverfassungsgericht die KPD be­zeichnet. Mit diesem aus seiner Dienstzeit im faschistischen Reichs­innenministerium stammenden Vo­kabular hatte von Lex (Fotos und Lebenslauf siehe unten, Einschub bjk) den Antrag der Bundesregierung begründet, die KPD für verfassungswidrig zu erklären, ihre Auflösung zu verfü­gen, ihr Vermögen einzuziehen und die Bildung von Ersatzorganisatio­nen zu untersagen. Das Gericht folgte mit dem Urteil vom 17. Au­gust diesem Antrag. Unmittelbar nach dem Urteilsspruch wurden die Büros der KPD im gesamten Bun­desgebiet und die Parteiredaktion besetzt.

»Mit Recht und Rechtsstaatlich­keit hatte dies alles kaum noch et­was zu tun«, schreib der Berliner Historiker Prof. Wolfgang Wippermann in der neuen Ausgabe der VVN-BdA-Zeitschrift »antifa«. »Es handelt sich schlicht und einfach um Politik im Geiste eines fast schon blindwütigen Antikommunismus.«


Urteile durch politische Justiz

Das Verbot zeige, wie weit die »wehrhafte Demokratie« bei der Einschränkung der »Freiheit« zu gehen bereit war und »wie sehr sie dies aus fast ausschließlich anti­kommunistischen Motiven getan hat«, schreibt der an der Freien Universität Berlin lehrende Wissen­schaftler in dem Beitrag, der im Vorfeld des 55. Jahrestages der Konstituierung des ersten Bundes­tages erscheint. Damals war die KPD noch mit 15 Abgeordneten im Parlament vertreten. Der Antikom­munismus war laut Wippermann die »eigentliche Staatsideologie der Bundesrepublik« und habe diese damit ganz wesentlich von den USA, England und vor allem von Frankreich und Italien unterschie­den, »wo die Ideologie des Anti­kommunismus niemals so vehe­ment vertreten wurde und auf jeden Fall keinen Verfassungsrang hatte«.

Im Gefolge des KPD-Verbots, das Gesetzeskraft hatte, setzte eine Flut von Verhaftungen und Gerichtspro­zessen ein, die zu über 10000 Ver­urteilungen führten. Dabei wurden Mitglieder der Partei auch wegen diverser vor dem Verbot begange­ner vermeintlicher Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verurteilt. Begrün­dung: Die Tätigkeit für die KPD sei schon immer strafbar gewesen, »aber erst nach dem Verbot straf­bar geworden«.

Zu den Betroffenen gehörten auch Frauen und Männer, die be­reits in der NS-Zeit in Zuchthäusern und Konzentrationslagern gesessen hatten. Einige standen nach 1945 vor den selben Richtern, die sie schon zwischen 1933 und 1945 verurteilt hatten. »Damit wurde die westdeutsche Justiz zu einer pri­mär antikommunistischen >politi­schen Justiz«<, folgert Wippermann.


Entschuldigung für die Opfer wäre fällig

Der an Prozessen gegen KPD-Mit­glieder beteiligte ehemalige Ober­bundesanwalt Max Güde hatte nach seinem Ausscheiden ähnlich geur­teilt: »Statt uns grundsätzlich von dieser Entwicklung zu distanzieren und rechtspolitisch einen neuen Weg einzuschlagen, haben wir, Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz, die alte verdorbene Leitidee - Vor­rang des Staates, Unbeschränktheit des Staatsschutzes und einseitige Linksfürchtigkeit - weitergeführt:« Wippermann schlussfolgert aus all­dem: »Eine Distanzierung von der als antitotalitaristisch drapierten Ideologie des Antikommunismus ist ebenso notwendig wie zumindest ein Wort der Entschuldigung für die Opfer des Antikommunismus«.




Lebenslauf des Ritter Hans von Lex



Hans Ritter von Lex
geb. 27.10.1893 in Rosenheim (Oberbayern)
gest. 26.2.1970 in München

Studium der Rechtswissenschaft

Kriegsfreiwilliger im Ersten Weltkrieg; Verleihung des persönlichen Adels

1921-1932
Regierungsassessor in verschiedenen bayerischen Ministerien

1932-1933
Abgeordneter der Bayerischen Volkspartei im Deutschen Reichstag

1933-1945
nach vorübergehender Verhaftung durch die Nationalsozialisten Oberregierungsrat für Sportfragen in der Kulturabteilung des Reichsinnenministeriums

1946-1948
Ministerialrat und Ministerialdirektor im bayerischen Innenministerium

1949-1960
Staatssekretär im Bundesinnenministerium

1961-1967
Präsident des DRK der BRD






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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
sondern ungültig wählen!


[editiert: 17.08.04, 18:06 von bjk]
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