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bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
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Erstellt: 20.12.04, 12:39 Betreff: Wurde Justitia bei Daschner zur Hure des politischen Zeitgeistes?
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Das Urteil gegen Daschner ist gesprochen, ein Schandurteil, wie ich finde - ein Urteil, das mit Demokratie, mit Internationalem Recht und mit Menschenrecht nichts aber auch gar nichts zu tun hat!
Jemand, der mehr als dreimal beim Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt wird und die Geldstrafe nicht zahlen kann, kommt in den Knast!
Bei Ladendiebstahl dito!
Wer einen prügelnden Staatsbüttel z. B. auf Demos einen Bullen nennt oder ihn mit Du anredet und die Geldstrafe nicht zahlen kann, landet ebenfalls im Knast.
Und und und - - - es gibt tausende und abertausende solcher Beispiele für rigorose Strafen bei Bagatellvergehen ... ... ...
Klare Rechtsbrüche von Staatsbütteln, selbst gravierende, auch wenn diese vor Gericht als solche bewiesen sind, bleiben wie aktuell im Fall Daschner straffrei!
Hier ein Auszug aus ntv-online:
Wolfgang Daschner
>> "Daschner habe sich der Verleitung eines Polizeibeamten zur Nötigung im Amt schuldig gemacht, urteilte das Gericht. Er und der mitangeklagte Beamte erhielten daher eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Sollte sich Daschner erneut etwas zu Schulden kommen lasse, müsse er mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 120 Euro rechnen (insgesamt 10.800 Euro), der mitangeklagte mit 60 Tagessätzen zu 60 Euro (3.600 Euro)." <<
Folterbefürworter, Professor Wolffsohn, seine Hinter- und Dunkelmänner haben ganze Arbeit geleistet Faustrecht und Willkür sind nun ganz legal an der Tagesordnung! Westdeutschlands Justitia, einst mit und von ehemaligen Nazijuristen aufgebaut, ist mehr und mehr dabei, sich von freiheitlichen demokratischen Grundrechten und Idealen zu verabschieden. Richter Gnadenlos, Roland Schill, war keine Ausnahme. Innenkriegsminister, Otto Schily, betreibt ganz offen Repressionen und Abbau von Bürgerrechten angeblich wegen Terrorgefahr, die er selber geradezu hysterisch schürt. Immer wieder brutalste Prügelorgien entsprechend gedrillter Polizeieinheiten, offenbar nur noch bestehend aus psychisch gestörten Kampfmonstern! Selbst in der Bundeswehr haben perverse Ausbilder längst freie Hand, sogenannte Terrorübungen angeblich realistisch "durchzuspielen", auf den "Ernstfall" vorzubereiten - mit Wissen und Duldung der höchsten Bundeswehrspitze, die für ihre Kriegsspiele "archaische Kämpfer" heranzüchten möchte!
Und immer sieht Justitia milde darüber hinweg - - - aber wehe, wird ein Schwarzfahrer oder Eierdieb ... ... ...
Wer glaubt da noch an einen demokratischen Rechtsstaat?
bjk
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bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
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Erstellt: 20.12.04, 13:57 Betreff: Re: Wurde Justitia bei Daschner zur Hure des politischen Zeitgeistes?
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gerade lese ich in spiegel-online:
>> "Strafmildernd hätten sich die ehrenwerten Motive Daschners und des mitangeklagten Polizisten ausgewirkt, so die Richterin." <<
kein weiterer Kommentar, mir fehlen die Worte ... ... ...
bjk
[editiert: 20.12.04, 13:57 von bjk]
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anneliese
Beiträge: 7
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Erstellt: 20.12.04, 14:05 Betreff: Re: Wurde Justitia bei Daschner zur Hure des politischen Zeitgeistes?
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Hallo bjk Klar folter darf bei uns nicht angewand werden - doch was zählt mehr ? das leben eines kindes oder die rechte eines mörders?
überleg mal bitte?
ich finde das urteil gerecht
nneliese
Das Leben besteht aus Mutmaßungen über das Leben.Stevens, Wallace:
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bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
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Erstellt: 20.12.04, 14:19 Betreff: Re: Wurde Justitia bei Daschner zur Hure des politischen Zeitgeistes?
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Liebe Anneliese,
habe jetzt nicht mehr viel Zeit, muß nämlich schon längst wech sein. Deshalb zunächst nur eine kluge Stellungnahme aus einem Nachbarforum:
das lesen der stammtischparolen hier zeigt, dass die todesstrafe in den köpfen einiger leute noch immer nicht tabu ist. deshalb einige gedankenanstöße:·
- kein noch so ausgeklügeltes rechtssystem kann fehlurteile verhindern. das todesurteil birgt deshalb das risiko irreparablen unrechts.·
- wenn ein verbrechen geschieht, dann ist es unwiderruflich geschehen, und kein ermordeter wird wieder lebendig, auch dann nicht, wenn das rechtssystem den mörder hinrichtet. deshalb besteht der wichtigste sinn der strafe darin, straftaten zu verhindern: durch freiheitsentzug und durch abschreckung. es gilt aber als erwiesen, dass die härte der strafe nur wenig vor verbrechen abschreckt. wenn die effektivität von polizei und justiz nicht bezweifelt wird, wenn hochwahrscheinlich ist, daß eine straftat aufgeklärt wird, dann resultiert hieraus die höchste abschreckungswirkung. in einer reihe von staaten dient die todesstrafe lediglich der vertuschung mangelnder erfolge bei der kriminalitätsbekämpfung. der ineffektive staat will durch besondere härte imponieren.·
- wenn der staat die tötung eines mörders anordnet, erschwert sich der staat die erklärung dafür, dass die ermordung eines menschen ein unrecht darstellt. die bestrafende gesellschaft muss sich durch ihr handeln vom handeln des bestraften unterscheiden, sonst stellt sie sich moralisch mit ihm auf eine stufe. veranschaulicht: wenn jemand einen menschen vergewaltigt, dann wäre es zwar vielleicht für den täter "lehrreich", selbst vergewaltigt zu werden, aber selbst dann würde sich eine rechtsstaatliche gesellschaft nicht zu einer solchen tat gegen ihn hinreißen lassen. der richter muß sich also in seiner urteilskonsequenz von der handlungsweise des verurteilten unterscheiden.
es sitzen weltweit tausende menschen in todeszellen. nicht immer sind es wirklich überführte mörder, sondern sehr häufig auch politisch verfolgte, taschendiebe, iranische frauen, die des ehebruchs beschuldigt wurden, ... die todesstrafe, ob in afghanistan, in china oder in den USA, ob im mittelalter oder im wilden westen, ist neben dem krieg die widerlichste und elendeste rechtsanmaßung von staaten und gesellschaften. die USA bleiben der welt ein negativ-vorbild, solange dort menschen hingerichtet werden.
puck
ich finde, liebe Anneliese, Du machst es Dir viel zu leicht und bedenkst die Konsequenzen nicht. Später mehr
Gruß bjk
[editiert: 20.12.04, 14:20 von bjk]
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bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
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Erstellt: 20.12.04, 15:57 Betreff: Re: Wurde Justitia bei Daschner zur Hure des politischen Zeitgeistes?
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Liebe Anneliese,
bin schon wieder zurück und sehe mit Schrecken daß ich vorhin in der Eile statt der eigentlich beabsichtigten Kommentare aus indymedia einen über Todesstrafe von puck eingestellt hatte. Die Botschaft von puck kann man auch auf den Fall Daschner übertragen aber dann würde ich unkorrekterweise voraussetzen, puck sähe das ähnlich. Deshalb Asche auf mein Haupt
Hier aber nun Stellungnahmen aus indymedia:
Urteil gegen Daschner
von Thomas Meyer-Falk - 16.12.2004 08:30
Kurz zur Erinnerung: Der seinerzeitige Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner ließ einem der Entführung eines Bankierssohn Verdächtigen unsägliche Schmerzen androhen, so dieser nicht umgehend das Versteck des entführten Kindes preisgebe. Im November 2004 begann gegen den nunmehr ehemaligen Polizeivizepräsidenten und einen Kriminalbeamten der Prozess, u.a. wegen versuchter Nötigung in besonders schwerem Fall (Strafrahmen: 6 Monate bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe).
Am 9.12.04 plädierte nunmehr die Staatsanwaltschaft und verlangte, die Angeklagten mit einer geringen Geldstrafe (!) zu belegen, wobei diese auch noch zur Bewährung auszusetzen sei, was in der Konsequenz bedeuten würde, dass sie die Geldstrafe nicht bezahlen müssten, sollten sie sich innerhalb der Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen lassen.
Ein deutlicheres Zeichen, Folter und Folterandrohung zu legalisieren, konnte kaum gesetzt werden. Sollte das Gericht dieser lächerlichen Forderung der Staatsanwaltschaft folgen, wüsste künftig jeder Polizeibeamte, dass ihm - oder ihr (es sei an die folternde Soldatin Lindy England aus den USA erinnert) - nicht viel mehr als ein erhobener mahnender Zeigefinger, verbunden mit einem vertraulich zuzwinkernden Auge "droht", sollten er oder sie einem Festgenommenen Folter in Aussicht stellen.
Staatsanwälte fordern und setzen durch: Mehrmonatige Haftstrafen ohne Bewährung für Ladendiebe (so z.B. AG Heilbronn 2003: Für den Diebstahlversuch zweier Weinflaschen im Gesamtwert von 10 Euro wurden 2 Monate Freiheitsstrafe gefordert und verhängt), exorbitante Geldstrafen wegen "Beleidigung" von Politikern (z.B. AG Sonthofen 1997: Eine sechsstellige DM-Strafe gegen den Liedermacher Söllner, da dieser den bayrischen Hardliner Beckstein - bayrischer Innenminister - durch den Vergleich mit einem Klostein schwer in dessen Ehre gekränkt habe), geht es jedoch gegen Vertreter des Systems, ist diesen, was im Grunde durchaus logisch und konsequent sein mag, das Wohlwollen der Justiz sicher.
Der vor Gericht jammernde Daschner ("Ich bin seit Monaten einer Medienkampagne ausgesetzt") verteidigte uneinsichtig bis zum Schluss seine Folterdrohungen; der Staatsanwalt attestierte ihm ehrenwerte Motive! Es kann davon ausgegangen werden, Daschner betonte dies selbst mehrfach in Interviews, dass er bei nächster Gelegenheit wieder Folter androhen und einsetzen wird, falls es ihm beliebt, getreu dem Motto: Legal, illegal, scheißegal.
Entweder das Folterverbot gilt absolut, auch in Krisensituationen (und den einschlägigen Konventionen nach ist es sogar "notstandsfest", d.h. selbst im Krieg und Notstand ist Folter verboten), oder aber in Bälde wird in Deutschland unter ärztlicher Aufsicht fröhlich-unbeschwert gefoltert. 1933 - 1945 und das Mittelalter lassen grüßen; wozu lange und ressourcenverschwendend ermitteln, jagen wir ein paar deftige Stromstöße den Verdächtigen durch die Genitalien und der Fall ist (auf-)geklärt.
Daschner verteidigte sich unter anderem mit dem Hinweis, in Nordrhein-Westfalen sei in vergleichbaren Fällen auch schon Folter erwogen worden, dort mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Eine Aussage, die ziemlich unbeachtet blieb. Wer nun aber im linken Spektrum Verständnis für Daschner äußert, schließlich ging es um einen kleinen unschuldigen Jungen, der übersieht, dass gerade solche Fälle gezielt von der Justiz und Politik instrumentalisiert werden, um den Boden für weit reichende Einschnitte zu bereiten. Angesichts der "Terrorismushysterie", die Schily, Beckstein und Co. schüren, liegt es auf der Hand, dass - sollte Folter letztlich legalisiert werden - die politischen Gegner dieses Systems die ersten Folteropfer werden.
Thomas Meyer-Falk, c/o JVA - Z. 3117, Schönbornstr. 32, D-76646 Bruchsal, Germany homepage: http://www.freedom-for-thomas.de
Homepage:: http://www.freedom-for-thomas.so36.net ¦
Einige Antworten auf Thomas Meyer-Falk:
selber depp _-__-__ 16.12.2004 12:04 Beim genetischem Fingerabdruck und ID-Behandlung ging es zunächst auch angeblich nur gegen sexualstraftäter, inzwischen ganz normales Mittel in der bekämfung des politischen Gegners von Links. Durch das Beispiel mit dem entführtem Jungen soll Folter endgültig als offizielles Mittel etabliert werden. Auch wenn ich vieles, was jetzt bereits auf den Polizeiwachen und in den Knästen passiert bereits als Folter empfinde !
Inhaltliche Ergänzung muss ausgefüllt werden 16.12.2004 12:10 Das Folter-Androhungs-Opfer war zu dem Zeitpunkt kein der Entführung verdächtigter mehr, da er gestanden hatte.
Foltern für Menschenrechte? Alfons Kilad 16.12.2004 12:36 Das durch Folter u.U. auch Gutes erreicht werden könnte, ist typisch für eine Abkehr von Menschenrechten. Recht und Gesetz sollen Gewalt als Mittel gerade ausschließen. "Gute Absichten" könnte mensch auch Gewalt zur Durchsetzung politischer Interessen unterstellen. Die Justiz sollte sich deshalb genau überlegen, wie sie mit Folter und Folterandrohungen umgeht. Auf der Ebene der "guten Absichten" Gewalt zu legalisieren, bedeutet auch Gewalt überhaupt als Mittel der Durchsetzung "guter Absichten" zu legalisieren. Was als Macht des Rechtes betrachtet wird, entmachtet sich nur letztlich so selbst und schafft auch in der Öffentlichkeit ein Klima, bei jedem Unrecht alle Menschenrechte gleich hinten anzustellen. Nur hatten wir das alles schon mal. Man muss nur bestimmten Menschen jegliche Rechte nehmen und ihnen eine "jüdisch-bolchewistische Verschwörung" unterstellen und schon werden sie "aus guter Absicht" vernichtet.
Vorstellungsvermögen ich glaub es hackt 16.12.2004 12:45 Stell Dir mal vor, die Polizei denkt nur, Du wüsstest etwas. Stell Dir mal vor, die Polizei will etwas über eine Tat wissen, die gar nicht für schlimm hältst (und es sind nunmal nicht die Gefangenen, die definieren, was schlimm ist). Stell Dir mal vor, Rechtsstaat & Demokratie haben nicht ausschließlich und in jeder Situation für Dich einen konkreten Vorteil. Stell Dir mal vor, warum es ein Folterverbot gibt - Kindesentführungen gibt es nicht erst seit Daschner.
Gruß an die Türken! ausgefüllt 16.12.2004 21:17 Jetzt hört mal zu, is' doch net schwer zu verstehn: Man will ja grad die Türken unbedingt EU-kolonialisieren. Dumm nur, dass die immer noch ein wenig foltern und damit partout net aufhörn wollen. So beschließt man halt, sich da ein bisserl anzunähern. Und böse Leut wie Kinderschänder, Terroristen, Kurden, Demo-Teilnehmer und andere Verbrecher zu foltern... darüber braucht man sich doch net groß aufzuregen. Schließlich ist der 'finale Rettungschuss' ja auch schon lang durch... Mensch, Leut, vor 30 Jahren (oder war's noch länger?) sind wir massenhaft (ja wirklich!) gegen die Notstandgesetze auf die Straße gelaufen. Damals hat's angefangen mit der Aufrüstung der Bullerei, mit der juristischen Legitimation von Gewaltanwendung durch die sog. Staatsorgane, mit dem Außerkraftsetzen von 'Grundrechten'. Und wo simmer heute? Arme Linke! Bleibt wohl nur noch auswandern... aber wohin?
weiterlesen in: http://de.indymedia.org//2004/12/101728.shtml
eigener Kommentar folgt später
Gruß bjk
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crack
Beiträge: 25 Ort: Eitorf
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Erstellt: 20.12.04, 16:55 Betreff: Re: Wurde Justitia bei Daschner zur Hure des politischen Zeitgeistes?
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Jo Hallo und Sorry,
für meine Meinung wirds gleich garantiert Scheisse aus Eimern auf mich regnen, aber Ich finde "der zweck heilligt die Mittel", wenn der Tod des Jungen dadurch zu vermeiden gewesen wäre, find Ich kann man alle Mittel einsetzen, Ich meine und frage ernsthaft: Was hat vorrang für euch Opfer- oder Täterschutz??? Den Täter zu schützen ist mMn auch eine Form von Faschismuss, man signalisiert dadurch dass man bereit ist zu akzeptieren dass stärkere mit schwächeren grad dass tun was Sie wollen. Also ganz einfach wäre der Junge zu dem Zeitpunkt noch am Leben gewesen, wären in meinen Augen definitiv alle Mittel Ok, den Jungen zu finden - Und Ich meine dass ganz frei von irgendeiner Ideologie.
mit freundlichen Grüssen, with best regards,
crack
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bjk
Beiträge: 7353 Ort: Berlin
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Erstellt: 21.12.04, 13:01 Betreff: Re: Wurde Justitia bei Daschner zur Hure des politischen Zeitgeistes?
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Hallo Anneliese,
Du stellst mir eine eigentlich rethorische Frage, was mehr zähle, das Leben eines Kindes oder die Rechte eines Mörders. - Und beantwortest sie auch gleich, Du fändest das Urteil gerecht.
Hmm, bei rethorischen Fragen wird zwar ernsthaft keine Antwort erwartet, aber trotzdem lege ich Dir im nächsten Beitrag hier im Thread wie versprochen meine persönliche Meinung hierzu dar und werde sie begründen. Argumentative Begründungen sind nämlich die Grundvoraussetzung einer jeden Diskussion. - Denn bloße Überzeugungen - und seien sie noch so „ehrenhaft“ gemeint - sind keine Argumente, damit allein kann kein konstruktiver Disput geführt werden. Meine Argumente zu meiner Überzeugung, das Daschner-Urteil sei ein Bärendienst an Grund- und Menschenrechten, werde ich also wie versprochen nachliefern.
Gruß bjk
Hallo crack,
Du schreibst: „... für meine Meinung wirds gleich garantiert Scheisse aus Eimern auf mich regnen, ...“
Hmm, ich weiß ja nicht, in welchen Foren Du bisher mitdiskutiert hast und wie dort mit unterschiedlichen Meinungsäußerungen bzw. mit denen, die andere Meinungen vertraten, umgegangen wurde. Hier in meinem Forum darf jede/r seine Meinung frei äußern ohne persönliche Anmache, Herabwürdigung oder Schlimmeres befürchten zu müssen, solange er/sie nicht gegen unsere im Subforum „Wichtiges zum Forum“ einsehbaren Forumsregeln und/oder die Netiquette verstößt. Dafür bürge ich als Administrator. Und zwar konsequent!
Hier in diesem Forum kann und darf und soll ruhig hart und kontrovers diskutiert werden – aber nur in der Sache und nur mit Argumenten und Fakten - - - jedoch niemals, indem die persönliche Würde der/des Andersdenkenden angegriffen oder beschädigt wird. Im übrigen werde ich im nächsten Beitrag hier im Thread meine begründete Stellungnahme zum Daschner-Urteil abgeben.
Auch bei Dir, lieber crack, schließe ich wie oben bei Anneliese: bloße Überzeugungen - und seien sie noch so „ehrenhaft“ gemeint - sind keine Argumente, damit allein kann kein konstruktiver Disput geführt werden. Deshalb werde ich also meine Argumente, warum ich das Daschner-Urteil verheerend finde, nachliefern.
Gruß bjk
[editiert: 21.12.04, 13:18 von bjk]
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Anja.
Ort: Mainz
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Erstellt: 21.12.04, 14:42 Betreff: Re: Wurde Justitia bei Daschner zur Hure des politischen Zeitgeistes?
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Liebe Anneliese
hattest Du nicht einmal in einem anderen Forum vom Grundgesetz, Paragraph 1 "Die Würde des Menschen ist unantastbar" gesprochen?
Nun - ich denke - zur Würde eines Menschen - egal, was er getan hat - gehört es auch, ihn weder zu foltern, noch mit Folter zu bedrohen!
Und da sollte man keinsfalls mit zweierlei Maß messen! Dieses Menschenrecht gilt für alle!
_DAs ist meine Meinung - und meine kurze Argumentation dazu.....
Anja
"Existieren heißt sich verändern, sich verändern heißt reifen, reifen heißt sich selbst endlos erschaffen (Henri Bergson)"
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