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bjk
Beiträge: 7353
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Erstellt: 24.02.05, 17:57 Betreff: Berliner Polizei kungelte mit Nazis |
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kopiert aus: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=67977&IDC=5
Protest wurde »weggedrückt«
Verwaltungsgericht:
Vorgehen der Polizei am 1. Mai 2002 in Hohenschönhausen rechtswidrig Von Peter Kirschey
Eine schallende Ohrfeige musste gestern die polizeiliche Versammlungsbehörde einstecken. Das Verwaltungsgericht wertete eine Entscheidung der Behörde, eine Demonstration gegen den Nazi-Aufmarsch am 1. Mai 2002 in Hohenschönhausen zu verbieten, als rechtswidrig. Dazu musste die 1. Kammer allerdings erst die NPD-Unterlagen hinzuziehen, um zu einer Entscheidung zu kommen.
Rückblende: Die rechtsextremistische NPD wollte am 1. Mai 2002 mit ihren nationalistischen Parolen die Innenstadt belagern und ihre Provokation am Ostbahnhof starten. Das lehnte die Polizei jedoch ab. Also wurde der NPD-Zug nach Hohenschönhausen verlegt. Dort hatte aber bereits die »Unabhängige Anlaufstelle für BürgerInnen« eine antifaschistische Aktion unter dem Motto »Keine Nazi-Aufmärsche in Hohenschönhausen« angemeldet. Die aber wurde daraufhin kurzerhand von der Polizei verboten.
Vor Gericht nun offenbarte sich ein erschreckend lockerer Umgang mit antifaschistischen Protesten, wie die Polizeiakten belegen. Am Ostbahnhof wollte man die Neonazis nicht marschieren lassen. Also unterbreitete die Polizei in einem so genannten Anmeldergespräch das »Angebot«, Hohenschönhausen für den Aufmarsch zu nutzen, ohne die dortigen Bürger überhaupt zu fragen.
NPD-Verhandlungs- und Geschäftsführer Frank Schwerdt – Jahrgang 1954, Ex-CDU- und Ex-Republikaner-Mitglied, selbst schon wegen verbotener Nazi-Propaganda vor Gericht – stimmte in dem Anmeldergespräch sofort zu. Eine Alternative wurde weder von der Polizei noch von der NPD in Betracht gezogen. Man hatte schließlich gute Erfahrungen aus dem Vorjahr und die Polizei war mit dem eigenen Vorschlag sehr zufrieden. Konnte man doch hier die Übersicht behalten und antifaschistische Gegenwehr in Schach halten.
Dann vermerkt das polizeiliche Protokoll: »Die Versammlung Gartner (Anmelder der antifaschistischen Kundgebung) wird weggedrückt.« Das heißt, sie sollte – möglichst pflegeleicht für die Neonazis – auf der anderen Seite der Bahnschienen stattfinden. Das aber lehnte die Initiative ab, weil der Protest damit wirkungslos geblieben wäre. Außerdem hatte sie bereits am 6. März ihre Aktion angemeldet, als die NPD noch gar nicht im Spiel war. Das Verbot erfolgte am 29. April. Damit war den Hohenschönhausenern die Möglichkeiten genommen, was von der Polizei wohl auch beabsichtigt war, die antifaschistische Gegenwehr wirkungsvoll zu organisieren.
Um das Verbot zu begründen, entwickelte die Polizei eine Konstruktion, mit der dann die Versammlungsfreiheit der Hohenschönhausener eingeschränkt wurde. Es sei nur eine Scheinanmeldung gewesen, mit dem Ziel, die NPD-Aktion zu verhindern, argumentierte die Versammlungsbehörde vor Gericht. Außerdem sei Mario Gartner in Wahrheit ein Strohmann der »Antifaschistischen Aktion«.
Für beide Behauptungen aber gab es keinerlei Beweise. Und schließlich noch das Argument: »Die NPD fühlt sich im Westen nicht wohl.« Deshalb habe man sich von Anfang an auf den Osten orientiert und Hohenschönhausen als Aufmarschgebiet schmackhaft gemacht.
Das Gericht kam zu der Erkenntnis, dass nicht der Aufmarsch der Neonazis ursächlich schuld sei am rechtswidrigen Handeln der Polizei, denn es gab ja keine Anmeldung für den späteren Aufzug in Hohenschönhausen. Den hatte erst die Versammlungsbehörde ins Spiel gebracht. Also bestätigte das Gericht – fast drei Jahre nach den Ereignissen –, dass das Verbot des antifaschistischen Protestes nicht vom Grundgesetz gedeckt gewesen sei.
(ND 24.02.05)
[editiert: 24.02.05, 17:57 von bjk]
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