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BRD-Regierungen brechen permanent das Grundgesetz - und bleiben straffrei !!!

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matrix555

Beiträge: 356


New PostErstellt: 11.12.06, 18:36  Betreff: Re: BRD-Regierungen brechen permanent das Grundgesetz - und bleiben straffrei !!!  drucken  weiterempfehlen

Man sollte eben auch solange keine Gesetze der Bundesregierung befolgen, bis die Verfassungsmäßigkeit wieder hergestellt ist.
Und natürlich die Repressalien in Kauf nehmen. Das ist genau das, was in Oaxaca geschieht.
In Deutschland allerdings lieben die Schafe weiterhin ihre Schlächter.

Für die geplante Überwachung:

ausländische E-Mail Konten benutzen.
abhörsichere Chatsysteme wie QNext.
PGP Mailverschlüsslung
Tor-Server und andere Anomnymisierungsdienste.
Bouncer einrichten.
VPN´s einrichten.

Um den Überwachungsstaat ein wenig zu ärgern:
in normale Emails in den HTML-Header Begriffe wie Bombe, Anschlag, ermorden, usw einbauen und so die Sammelwut anregen.


____________________
Faschistische Regime spielen immer mit einer bestimmten Art von Propaganda. Weil sie die Dummen als Kanonenfutter für ihre Ziele brauchen, müssen sie ihre Botschaften in der Form einfacher Worte und emotionalisierender Muster kleiden, damit die unteren Anteile des Gehirns direkt adressiert werden.


[editiert: 11.12.06, 18:46 von matrix555]
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 10.12.06, 13:20  Betreff:  BRD-Regierungen brechen permanent das Grundgesetz - und bleiben straffrei !!!  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.freace.de/artikel/200612/091206a.html



Der große Hunger

Die neuen Schäuble-Forderungen



Seit Jahren ist zu beobachten, wie Grundrechte der Menschen und die Demokratie in Deutschland in kleinen homöopathischen Dosen beschnitten werden. Angesichts der kleinen, meist kaum wahrgenommenen und noch seltener öffentlichkeitswirksam kritisierten Schritte wird von Kritikern häufig der Begriff "Salami-Taktik" angewendet.

Ein Bericht der Tagesschau vom Freitag belegt einmal mehr, daß der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kaum geneigt ist, seinen Hunger mit derart kleinen Häppchen zu stillen.

So forderte er in einer Rede vor dem "Berliner Forum Zukunft" erneut eine Änderung des Grundgesetzes, um so den Einsatz der Bundeswehr im Innern zu ermöglichen. Die Luftwaffe müsse "endlich" die "Möglichkeit" zur "Sicherung" des Luftraums erhalten, so Schäuble. "Wenn der Staat in einer existenziellen Bedrohung nicht in der Lage ist, Schutz zu gewährleisten, würde dies zur Delegitimierung des Rechtsstaates führen", sagte er. Einmal mehr machte er - wie auch der deutsche Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung - damit deutlich, daß er ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das genau diesen Abschuß ziviler Flugzeuge durch die Bundeswehr untersagt, höchstens für einen Stein auf seinem Weg hält. "Es kann nicht sein, daß im Ernstfall der Staat sagt, wir halten uns nicht an die Verfassung", so Schäuble weiter. Seine Konsequenz dieser Überlegung ist allerdings nur, die "Verfassung" seinen Wünschen entsprechend zu ändern und nicht, sich ihren Forderungen zu unterwerfen. Man müsse sich vielmehr Artikel 87a des Grundgesetzes "genau anschauen" und nicht zu "feige" sein, die "Frage nach der Wehrhaftigkeit des Rechtsstaates zu beantworten".

Dabei war der Ort für seine Rede sicherlich alles andere als zufällig gewählt. Zeigen Mitglieder und "Förderer" der Mutterorganisation des „Berliner Forums Zukunft“, der "Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik" doch eine beeindruckende Nähe zum militärisch-industriellen Komplex und neo-konservativen Standpunkten. So werden als "Förderer" beispielsweise EADS (ausdrücklich an zweiter Stelle), Deutsche Bank, Rheinmetall, Lockheed Martin, Axel Springer und ThyssenKrupp genannt.

Während Menschen, die sich offen und öffentlich gegen die bestehende Regierungsform und Wirtschaftsordnung äußern, sehr schnell ins Visier der Behörden geraten, trifft dies auf Politiker, die derart grundlegende Regelungen des Grundgesetzes ändern wollen, offensichtlich nicht zu.

Derzeit arbeitet das dem Bundesinnenministerium unterstehende Bundeskriminalamt (BKA) an einem "Projekt", das zum Ziel hat, unentdeckt mittels des Internets in Computer von "Verdächtigen" einbrechen zu können - ein Traum, der seit September dieses Jahres auch von dem nordrhein-westfälischen Innenminister Ingo Wolf geträumt wird. Demnach soll das BKA die Möglichkeit erhalten, den Inhalt von an das Internet angeschlossenen Computern mittels eingeschleuster Trojaner oder unter Ausnutzung bekannter und unbekannter Sicherheitslücken von Betriebssystem und anderer Software auszuspionieren.

Artikel 13 des deutschen Grundgesetzes - Unverletzlichkeit der Wohnung - spricht hier allerdings trotz weitreichender "Anpassungen" in den vergangenen Jahren noch immer eine deutliche Sprache:

1. Die Wohnung ist unverletzlich.
2. Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
3. Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr in Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
4. Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
5. Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
6. Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
7. Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.


Auch wenn hier kein physikalisches Eindringen in die Wohnung von Bürgern erfolgt, so ist dies aufgrund des "Informationsgewinns" angesichts der heutigen Lebenswirklichkeit und der auch auf häuslichen Computern gespeicherten Informationen - gar nicht zu reden von von Anwälten, Ärzten oder Geistlichen genutzten Computern - vergleichbar mit einer heimlichen Hausdurchsuchung, bei der ebenso heimlich Kopien aller vorhandenen Schriftstücke in einem Haushalt angefertigt werden.

In einem Rechtsstreit würde sich die Regierung angesichts der vorgeblichen "ständigen Gefahr terroristischer Anschläge" zweifellos auf Absatz 4 des Artikels 13 Grundgesetz "Abwehr dringender Gefahren" berufen. Die hier verfolgte Zielrichtung - die heimliche Auswertung und Überprüfung beliebiger Computer über das Internet ohne zeitliche Begrenzung - widerspricht dem allerdings grundlegend, kann es sich dabei doch eben gerade nicht um eine "dringende Gefahr" handeln. Mit der gleichen Logik hätte das BKA zur Hochzeit der RAF zweifellos an einem "Projekt" zur Überwachung des gesamten Briefverkehrs in Deutschland arbeiten können.

Der Hunger der Regierenden nach immer neuen Einschränkungen der bisher durch das Grundgesetz garantierten Rechte muß die Frage aufwerfen, ob die Verfassungsschutzbehörden tatsächlich in der Lage sind, ihrem Namen gerecht zu werden. Angesichts der Tatsache, das sich der Präsident des Bundesverfassungsschutzes Heinz Fromm erst kürzlich offen für die Nutzung von durch Folter gewonnenen "Informationen" ausgesprochen hat, scheinen hier allerdings erhebliche Zweifel angebracht.



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Link zum Thema Schäuble: http://www.mein-parteibuch.de/wiki/Wolfgang_Sch%C3%A4uble

bjk
ALG II-Unterschichtler





[editiert: 08.08.11, 13:31 von bjk]
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