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G8 oder "Für mich ist die BRD bis heute eine Art post­faschistischer Staat" (Kurt Goldstein)

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 22.05.07, 09:43  Betreff:  G8 oder "Für mich ist die BRD bis heute eine Art post­faschistischer Staat" (Kurt Goldstein)  drucken  weiterempfehlen

Eilantrag zum Demonstrationsverbot in Rostock-Laage eingereicht

Datum: 21. Mai 2007

*Bündnis zur Vorbereitung des Aktionstages Rostock-Laage gegen Militarisierung, Krieg und Folter*


* *

______________________________________________________________________

Pressemitteilung

* *

*Eilantrag zum Demonstrationsverbot in Rostock-Laage eingereicht*


Heute haben auch die Anmelder von Kundgebungen im Bereich des Flughafens
Rostock-Laage durch ihre Rechtsanwälte Hans-Eberhard Schultz aus Bremen
und Claus Förster aus Berlin bei der Polizeidirektion Rostock (Abteilung
„Kavala“) Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung erhoben und zugleich
beim Verwaltungsgericht Schwerin Eilantrag auf Wiederherstellung der
aufschieben Wirkung des Widerspruch eingereicht.

Der dem Europäischen Parlament angehörende Abgeordnete Tobias Pflüger
und der Verein „Deutscher Friedensrat e. V.“ haben den Bereich des
Flughafens Rostock-Laage als Kundgebungsort gewählt, weil an ihm wie an
keinem Ort die Verbindung zwischen Militarisierung und G-8-Politik
sichtbar wird. Der Flughafen ist ein wichtiger militärischer Stützpunkt;
zugleich werden die Staatsoberhäupter und Regierungschefs der
G-8-Staaten dort starten und landen.

Die Anmelder erklären zu dem Eilantrag:

„Wir wehren uns damit gegen den grundgesetzwidrigen Versuch über die am
16. Mai ergangene Allgemeinverfügung den Protest gegen den G8 Gipfel
auszusperren.

Die Allgemeinverfügung ist ebenso wie der Zaun um Heiligendamm eine
beredtes Zeugnis dafür, dass sich die RepräsentantInnen der G8 unter
zunehmendem Legitimationsdruck fühlen und sich des Widerstandes gegen
ihre neoliberale Politik bewusst sind.

Das flächendeckende Verbot reiht sich in die Versuche ein, über
Repressionsmaßnahmen jede Kritik und Gegenaktivität zu kriminalisieren
und Menschen davon abzuhalten vor Ort gegen Armut, Hunger und Krieg als
Folgen der Politik der G8 zu demonstrieren. Diese Strategie wird
scheitern. Jetzt erst recht! Wir bestehen auf unserem Recht, an dem Ort
zu demonstrieren, an dem die Gipfelteilnehmer/innen ankommen.

Wir werden alle juristischen Mittel einsetzen um das grundgesetzlich
verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit durchzusetzen und die Kampagne
von Herrn Schäuble den G-8-Gipfel zur massiven Einschränkung und
Aufhebung von Bürger/innen- und Freiheitsrechten zu benutzen als das zu
entlarven was sie ist: eine Gefahr für die Demokratie in der Bundesrepublik.

Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht müssen gerade auch in
Heiligendamm gewahrt bleiben.“

In der mit den Anlagen 57 Seiten umfassenden Antragsschrift führen die
Rechtsanwälte Schultz und Förster aus, dass dem Antrag stattzugeben ist.
Die Allgemeinverfügung ist formell und materiell rechtswidrig. Ein
Versammlungsverbot setzt nach ständiger Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit voraus. Diese ist nicht ersichtlich. Die von der Polizei für
ihre Gefahrenprognose angeführten Zitate sind weitgehend aus dem
Zusammenhang gerissen und ohne jeden Bezug zu den geplanten Versammlungen.

Die Allgemeinverfügung stellt eine Verletzung des Grundrechts der
Versammlungsfreiheit aus Artikel 8 des Grundgesetzes dar. Der
Versammlungsfreiheit gebührt für das Bundesverfassungsgericht in einem
freiheitlichen Staatswesen ein besonderer Rang.

Die Versammlungsorte in Sichtweite zum Flughafen sind für die
Versammlungsteilnehmer unabdingbar, um ihre politischen Inhalte
vermitteln zu können. Bei einer Aufrechterhaltung des Verbots können sie
ihre Versammlungen nicht durchführen. Das Interesse der
Versammlungsteilnehmer/innen muss daher bei einer Güterabwägung Vorrang
haben.

Zudem ist die Polizeidirektion für den Erlass überhaupt nicht zuständig.
Die vollständige Übertragung aller Aufgaben der Versammlungsbehörde
durch eine Rechtsverordnung ohne formell-gesetzliche Grundlage
widerspricht dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts.

Für weitere Informationen stehen die Anmelder und ihre Rechtsanwälte zur
Verfügung.

  • *

  • *

*Berlin, den 21.05.2007*

  • *

  • *

*Kontakt: *

Rechtsanwalt Claus Förster 030-43725028

Rechtsanwalt Eberhardt Schultz 0421-663090

Verbindungsbüro Tobias Pflüger, MdEP im Bundestag 030-22771407

Bündnis zur Vorbereitung des Aktionstages in Rostock-Laage, Carl Kemper
0179-3764812

--
Judith Demba
Verbindungsbüro Tobias Pflüger, MdEP
im Deutschen Bundestag
Unter den Linden 50
10117 Berlin

tel. 030/22771407
fax. 030/2277 6819

< GUTE NACHT G8 >









[editiert: 26.09.07, 09:14 von bjk]
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