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Info-Börse der WG Stattersdorfer Hauptstraße 18

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ACHTUNG - schräg parken vor dem Haus

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Autor Beitrag
ehemalige Museumslady
Admina und leider Ex-Bewohnerin ;-(

Administrator

Beiträge: 406
Ort: Aggsbach Markt

Anmerkung:: Es war schön bei Euch! Aber in der Wauchau ist es schöner!


New PostErstellt: 07.07.08, 21:34  Betreff:  ACHTUNG - schräg parken vor dem Haus  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Liebe Leser im Forum, liebe Mitbewohner!

Ich möchte Euch darauf aufmerksam machen, daß das "Schrägparken" vor der Haustüre ab sofort mit €20,- von der Polizei bestraft wird!

Hintergrund: Nachdem ich heute morgens meinen Strafzettel über € 20,00 auf meiner Windschutzscheibe hatte, bin ich sofort zur Polizei und wollte wissen, was ich angestellt habe. Die Antwort war folgenede:

Ein Anrainer?/Mitbewohner? hat Beschwerde beim Magistrat eingereicht und verlangt, daß alle Schrägparker bestraft werden müßen. Ist laut Gesetz zuläßig, da es bei uns keine Bodenmarkierung gibt, folgedessen alle Schrägparker bestraft werden müßen/können. Polizei muß nun im Auftrag des Magistrats täglich vorbei kommen und Strafzettel austeilen und monatlich einen Bericht an das Magistrat schicken. In meinen Augen krank - aber Gesetz ist Gesetz, was soll´n ma machen!

Also bitte: ab sofort nicht mehr "Schrägparken", das ist teuer!

Ich würde aber zu gerne wissen, wem wir diese Aktion zu verdanken haben!

Eure Museumslady!
 



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ehemalige Museumslady
Admina und leider Ex-Bewohnerin ;-(

Administrator

Beiträge: 406
Ort: Aggsbach Markt

Anmerkung:: Es war schön bei Euch! Aber in der Wauchau ist es schöner!


New PostErstellt: 08.07.08, 13:56  Betreff:  Re: ACHTUNG - schräg parken vor dem Haus  drucken  weiterempfehlen

Liebe Mitbewohner,

ich möchte EUCH nun mein Mail an die Polizei und deren Antwort, ungekürzt hier im Forum zur Begutachtung präsentieren. IHR könnt nun selber entscheiden, wie IHR in Zukunft parken möchtet!


Liebe Beamte im Wachzimmer um´s Eck!

Ich wohne seit 6 Jahren im Hochhaus in der Stattersdorfer Hauptstrasse und habe gestern in der Früh, vermutlich als eine der Ersten, meinen Strafzettel für das Schrägparken vor dem Haus bekommen. War dann beim Kollegen in der Wachstube und hab mir das erklären lassen. Die € 20,- hab ich am Abend noch einbezahlt. Soweit - sogut!

 Als ich heute morgen um 8h45 außer Haus ging, standen wieder 5 Autos schräg, alle ohne Strafzettel.

 Meine Frage nun: wird hier konsequent durchgegriffen oder erwischt es nur hin und wieder Autofahrer? Ich hab übrigens im Haus und auf der hauseigenen Homepage (www.haus18.npage.at) eine dementsprechende Warnung angebracht. Nehme also zu Recht an, daß die Schrägparker nicht mehr von uns sind.

 Mit freundlichen Grüßen verabschiedet sich Edith Hofbauer.


UND NUN DIE ANTWORT:

Sehr geehrte Frau Hofbauer!

Wir haben Ihre E-Mail erhalten und ich möchte Ihnen als Dienststellenleiter darauf natürlich auch antworten. Grundsätzlich tut es mir leid, dass sie wirklich eine der Ersten waren, die für diese begangene Verwaltungsübertretung eine Organstrafverfügung zu bezahlen hatten.

Zum Sachverhalt:

 

Von einem Anrainer wurde bei der Magistratsabteilung XII (Verkehrsangelegenheiten) darüber Beschwerde geführt, dass in der Staudratgasse vorschriftswidrig schräg und im Kreuzungsbereich mit der Defreggerstraße geparkt werde. Es komme daher aufgrund der eingeengten Fahrbahn und des verparkten Kreuzungsbereiches immer wieder zu Verkehrsunfällen.

Vom Magistrat wurde deshalb über die BPD St.Pölten und das Stadtpolizeikommando St.Pölten an unsere örtlich zuständige Polizeiinspektion das Ersuchen gestellt, diesen Bereich und die Einhaltung der Verkehrsvorschriften zu überwachen.

Zur Konsequenz: 

 

Es ist uns aufgrund unserer Fülle von Aufgaben nicht möglich, tagtäglich diesen Bereich zu überwachen. Ich habe meinen Beamten daher den Auftrag erteilt, diesen Bereich sporadisch zu bestreifen und zu kontrollieren. Dauernde Kontrollen sollen ja auch nicht dazu führen, dass es hier zu einer „Abzockerei“ kommt. Durch eine fallweise, jedoch längerfristige Kontrolle der Parksituation soll bei den Autofahrern vielmehr das Bewusstsein gestärkt werden, die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung wieder vermehrt einzuhalten.

Sie werden sehen, dass sich, auch Dank Ihrer Mithilfe (Information der Hausbewohner), in Kürze die Parkordnung wieder der Straßenverkehrsordnung entsprechend herstellen wird.  

Ich bedanke mich für Ihr Schreiben und hoffe, auch Ihnen unsere Lage verständlich dargestellt zu haben

 

und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Kontrlnsp Werner KRÜCKEL

 

Inspektionskommandant

Polizeiinspektion Regeirungsviertel

Tel. +43-59133 3193-110

 




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Brandschutzbeauftragter Gabsl
Brandschutzbeauftragter


Beiträge: 137
Ort: St.Pölten


New PostErstellt: 10.07.08, 22:38  Betreff:  Re: ACHTUNG - schräg parken vor dem Haus  drucken  weiterempfehlen

Hi!!!

Also zur erklärung von dem ganzen!!!!

Ich nehme die Verantwortung der Strafzettelaktion auf mich und wer Böse sein will sollte auf mich Böse sein.

Das Magistrat hat uns vor geschrieben die Feuerwehr Zufahrten auf allen seiten des Hauses Freizuhalten.

Beschwert haben sich mehrere Bewohner aber ohne konsiquenzen.

Jetzt wo sich aber das Magistrat eingeschaltet hat müssen wir diesen Punkt durchsetzen .

An dieser durchsetzung bin ich ein großes Stück weit beteiligt da die HV von mir den Auftrag erhalten hat sich darum zu kümmern.

Diesen Punkt haben wir gemeinsam im April bei der Brandschutz besprechung bei der HV Borger mit Ing. Hötzl , Ilse , Trude , Weidinger , Schweiger ...... besprochen und beschlossen das die Polizei hingewiesen wird Kontrollen durchzuführen.

Ich bedaure es ebenfalls das du Strafe Zahlen musstest .

Weiters bedauere ich das niemand eine entsprechende Warnung herausgegeben hat aber Gesetz ist Gesetz und sollten wir eine Anzeige vom Magistrat bekommen kann das noch viel viel mehr Geld kosten.





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ehemalige Museumslady
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Administrator

Beiträge: 406
Ort: Aggsbach Markt

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New PostErstellt: 11.07.08, 10:44  Betreff:  Re: ACHTUNG - schräg parken vor dem Haus  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Brandschutzbeauftragter Gabsl

    Weiters bedauere ich das niemand eine entsprechende Warnung herausgegeben hat aber Gesetz ist Gesetz und sollten wir eine Anzeige vom Magistrat bekommen kann das noch viel viel mehr Geld kosten.


Liebe Leser im Forum, lieber Gabriel!

Vorerst vielen Dank für die Stellungnahme, jetzt löst sich schön langsam der Knoten der Verwirrung! Ich bin Dir sicher nicht böse, denn die Sicherheit des Hauses sollte vorrangig sein.

Allerdings kritisiere ich wirklich auf´s Schärfste, daß niemand sich die Mühe machte, die Hausbewohner darüber zu informieren. Ein dementsprechender Aushang, noch vor den Strafsanktionen, hätte Abhilfe geschafft (wie es mein Aushang jetzt auch macht) und kein böses Blut erzeugt. Ich hab heute im Aufzug ein weiteres "Opfer" getroffen.

Wie man sieht, parkt sich ja vom Haus keiner mehr schräg ein. Da die Sachlage jetzt geklärt ist, werde ich im Haus einen neuen Aushang, mit kürzerer Fassung aber hoher Dringlichkeit, machen!

Mit lieben Grüßen - EURE Museumslady!




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Martin_Tür 5_EG
Stammgast


Beiträge: 39
Ort: 3100 St. Pölten


New PostErstellt: 11.07.08, 16:57  Betreff: Re: ACHTUNG - schräg parken vor dem Haus  drucken  weiterempfehlen

Viele Dank für die Information!



Liebe Grüße

Martin Hudax
Tür 5/EG
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liftwartbertl
Gerne-Schreiber


Beiträge: 185



New PostErstellt: 12.08.08, 08:21  Betreff: Re: ACHTUNG - schräg parken vor dem Haus  drucken  weiterempfehlen

Da ich mich bisher ebenfalls zu den Schrägparkern zählen musste, auch von mir ein Dankeschön für die Warnung.
---
Von mir noch ein zusätzlicher Hinweis (auch wenn es der Großteil von euch schon wissen wird):
Bitte nicht zu nahe an unseren Bushaltestellen parken. Meinen Vater hätten sie fast abgeschleppt - man muss 15 Meter Abstand zur Haltestelle einhalten.



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ehemalige Museumslady
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Ort: Aggsbach Markt

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New PostErstellt: 12.08.08, 16:36  Betreff: Re: ACHTUNG - schräg parken vor dem Haus  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: liftwartbertl
      - man muss 15 Meter Abstand zur Haltestelle einhalten.

Ja genau, und zwar 15 Meter bis zur Haltestelle und noch einmal 15 Meter nach der Haltestelle! Im Glücksfall kommt man mit einer Verwaltungsstrafe davon!




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