Grundsätzlich ist die Lagerung von Sperrmüll in unserem Müllhaus verboten. Damit hier keine Müllablagerungen durch Personen von außerhalb des Wohnhauses verursacht werden, ist ein Schloss am Müllhaus angebracht worden.
Das bedeutet, dass jeder Sperrmüll im Müllhaus von Hausbewohnern des hauses 18 stammt.
Bemerkenswert ist, dass die Hausverwaltung für den Sperrmüll nicht zuständig ist.
Das ist eine Angelegenheit der Wohnungseigentümer.
Immer wieder wird Sperrmüll im Müllhaus deponiert. In letzter Zeit hatten wir z.B. einen Küchenherd, eine Waschmaschine, eine Geschirrspülmaschine, diverse Kästen und Betten, Matratzen und jetzt aktuell eine Stehlampe.
Ich glaube, dass die Hausbewohner ihren Sperrmüll aus reiner Bequemlichkeit im Müllhaus ablagern. Oder im Bewusstsein: das machen alle so, wird sicherlich irgendwann entsorgt werden.
Sie denken nicht daran, dass jede Entsorgung des Sperrmülls Kosten verursacht, die von allen Wohnungseigentümern bezahlt werden müssen. Das heißt, ich bezahle die Entsorgung von Sperrmüll eines Wohnungsnachbarn.
Vielleicht konnte ich verständlich machen, warum ich gegen diese Sperrmüllablagerung bin.
Ich ersuche alle Hausbewohner um Aufmerksamkeit und Bekanntgabe von Beobachtungen einer Sperrmüllentsorgung an die Hausverwaltung. Diese wird dann die erforderlichen Maßnahmen in Gang setzen. Das bedeutet Anzeige der Müll-Übeltäter durch mich.