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*Fallout*
Kaffbewohner
Beiträge: 1477 Ort: Dortmund
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Erstellt: 08.11.03, 15:45 Betreff: Fortsetzung: Kopftücher in Deutschland
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Nur 34 Tage nach dem Karlsruher Kopftuch-Urteil hat Baden-Württemberg ein Verbot per Gesetz präsentiert. Scheitert auch das am Verfassungsgericht?
Die abendländische Neuzeit begann damit, dass der Staat endlich aufhörte, Mohren und Arabern mit Gewalt klar zu machen, was christliche Toleranz bedeutet. So oder so ähnlich werden das wohl auch die Geschichtslehrer in Stuttgart erklären. Nun aber möchte die Stuttgarter Landesregierung offenbar die alten Schlachten neu schlagen - mit Paragrafen. Kultusministerin Annette Schavan (CDU) hat in der vergangenen Woche gegen den Rat der Experten aus dem Justizministerium den Entwurf für eine Änderung des badenwürttembergischen Schulgesetzes vorgelegt, der hochrangige Verfassungsrechtler und Bildungsexperten ratlos macht.
Kopftuch nein, Kutte ja: Dies ist die schlichte Antwort der Stuttgarter Landesregierung auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an alle Bundesländer, ihre Probleme mit Musliminnen im Lehramt künftig per Gesetz zu regeln. Während die anderen Länder noch an den Formulierungen feilen, konnte Schavan schon am vergangenen Dienstag, genau 34 Tage nach dem Karlsruher Urteil, stolz lächelnd ("von Überrumpelung kann keine Rede sein") ihre Schulgesetzänderung präsentieren.
Religiöse Symbole, auch Kleidungsstücke, werden darin unter Generalverdacht gestellt, "den religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden", besonders wenn sie Ausdruck der Missachtung von Menschenwürde oder der "freiheitlich-demokratischen Grundordnung" seien. Der Clou folgt am Ende der Vorschrift: "Die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" sei generell zu billigen, denn sie entspreche "dem Erziehungsauftrag".
Vor so einem "Schnellschuss" hatte Landesjustizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) die Kollegin Schavan ausdrücklich gewarnt. Im Stuttgarter Justizministerium interpretierte man den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, eine gerechte Kopftuchregelung für deutsche Klassenzimmer zu schaffen, etwas anders. Der Staat, so hatten die Richter geurteilt, könne Eingriffe in die Religionsfreiheit seiner Lehrer mit Landesgesetzen regeln, wie er wolle. Er müsse dabei aber die verschiedenen Weltanschauungen und Religionen gleich behandeln.
Genau das ist das Problem, mit dem sich die Länder je nach religiöser Tradition nun mehr oder weniger heftig quälen. Wenn man die Kopftücher verbietet, was wird dann aus den Nonnen im Habit? Der ehemalige bayerische Kultusminister Hans Zehetmair hält die Lösung der Aufgabe aus Karlsruhe für "ungeheuer schwer": "Wir können doch die Kleidung unserer gewachsenen christlichen Kultur nicht gleichstellen mit den Insignien provokanter, fundamentalistischer fremder Kulturen."
Klarer kann man es nicht sagen. Die Südländer nehmen die Karlsruher Vorgabe zum Anlass, das Verhältnis zwischen Christentum und Islam abschließend im Sinne ihrer Leitkultur zu lösen. Nicht nur, dass durch das Stuttgarter Schulgesetz - Zehetmair: "In Bayern werden wir das kaum anders machen" - die alte Lehre von richtigen und falschen Göttern neue Nahrung bekommt. Sie wird als "staatlicher Erziehungsauftrag" sogar zur Schulweisheit erhoben.
Der umstrittene Stuttgarter Entwurf ist im Wesentlichen aus der Feder des baden-württembergischen CDU-Hausjuristen und Verfassungsexperten Ferdinand Kirchhof. Der Jurist scheiterte für das Land Baden-Württemberg schon einmal in Karlsruhe. Er trat vor Gericht gegen die Klage der schwäbischen Lehrerin Fereshta Ludin an, jener Muslimin, an der Schavan das Kopftuchverbot schon ohne Gesetz hatte exekutieren wollen.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) wittert in Kirchhofs Entwurf neuen Verfassungsbruch: "Die Behörden dieses Landes", seufzt ZMD-Chef Nadeem Elyas, "versuchen jedes Mal, Urteile des höchsten Gerichtes zu umgehen." Aber auch Schavans Kollegen aus anderen unionsgeführten Ländern äußern sich vorsichtig. Man "prüfe den Vorschlag", heißt es in den Kultusministerien. Aber da ihnen Karlsruhe aufgetragen habe, auf die jeweiligen regionalen Eigenheiten zu achten, könnten sie ihn sowieso nicht "eins zu eins" übernehmen.
Der Stuttgarter Koalitionspartner FDP versuchte bis zuletzt diplomatisch, aber bestimmt, das Schlimmste zu verhindern. Die liberale Justizministerin schlug vor, die Privilegierung des Christentums vielleicht doch lieber nur in der Gesetzesbegründung niederzulegen - ohne wesentlichen Erfolg. FDP-Fraktionsmitglied und Jurist Jürgen Hofer sagt, er sei ja auch dafür, christlich-jüdische Symbole zu privilegieren. Andererseits gebe es aber auch das Phänomen des "christlichen Eiferers". Dessen "Bekundungen sollten wir auch untersagen können".
Verfassungsrechtler formulieren ihre Bedenken schärfer. "Das ist ein klarer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz", erklärt Christine Langenfeld, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen - man könne nicht "bestimmte Zeichen generell und pauschal von der Einzelfallprüfung ausnehmen".
Nicht anders sieht das der ehemalige Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm: "Es kann keine Privilegierung einheimischer Religionen geben - das Grundgesetz schließt dies aus."
Sehen das seine heute amtierenden Kollegen auch so, wird Schavans Gesetz wohl neu geschrieben. Dann 80 Kilometer von Stuttgart entfernt, demnächst in Karlsruhe.
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Also dieses gesetz ist doch wirklich schwach... Was möchte man eigentlich? Wir hatten die Diskussion ja schon. Sollte Religion komplett aus dem Bildungssystem entfernt werden oder sollte man alle gleich behandeln???
Julian
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anianus
Admin für Arme
Beiträge: 1714 Ort: Münche* (Rest bleibt geheim)
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Erstellt: 08.11.03, 16:14 Betreff: Re: Fortsetzung: Kopftücher in Deutschland
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so kanns gehen... wollte dazu gerade stellung nehmen, hatte schon ein paar absätze geschrieben, wollte nebenbei das tv programm ansehen und hab dann im gleichen fenster ohne nachzudenken auf den passenden favoriten geklickt...
naja, was ich zu sagen hatte war eigentlich dass ich da nicht mehr weiß was ich davon zu halten habe...
ich bin gegen kruzifixe in klassenzimmern. aber ob es sich auf schüler negativ auswirken kann, wenn jemand ein kopftuch trägt oder ein kreuz (und das aber offen trägt), dass bezweifle ich eben. ein anderer gesichtspunkt ist aber, warum trägt die Lehrerin das kopftuch im unterricht und ersetzt es nicht gegen einen Hut, bzw. warum würde der Lehrer mit dem Kreuz dieses offen tragen und nicht versteckt. Weil er/sie seinen/ihren Glauben demonstrieren will, und ich hier tatsächlich einen Grund sehe, bei dem man sich streiten kann. Es geht der Frau nicht darum, ihr Haar verhüllen zu dürfen (denn das könnte sie wie gesagt auch mit einem modischen Hut oder was es nicht alles gibt). Aber da es unbedingt ein Schleier sein muss, stellt sich die Frage, ob jemand, der nicht bereit ist, diesen Kompromis einzugehen, genug toleranz besitzt, um unterrichten zu dürfen.
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*Fallout*
Kaffbewohner
Beiträge: 1477 Ort: Dortmund
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Erstellt: 08.11.03, 16:22 Betreff: Re: Fortsetzung: Kopftücher in Deutschland
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Das sehe ich ganz ähnlich. Lehrkräfte sollen ja einigermaßen neutral bleiben und den Kindern Werte vermitteln. Und win modischer Hut tut es wirklich genauso wie ein Tuch. Es heißt ja nirgendwo: "Zieh die ein Tuch aufen Kopf" sondern wenn (auch nur in extremer aulegung): "Bedecke dein Haupt".
Lehrer sollten also alle relgiösen Symbole weglassen. So viel Toleranz sollten sie besitzen.
Julian
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-=michi=-
Administrator
Beiträge: 1519
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Erstellt: 09.11.03, 01:22 Betreff: Re: Fortsetzung: Kopftücher in Deutschland
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Zitat:
Der ehemalige bayerische Kultusminister Hans Zehetmair hält die Lösung der Aufgabe aus Karlsruhe für "ungeheuer schwer": "Wir können doch die Kleidung unserer gewachsenen christlichen Kultur nicht gleichstellen mit den Insignien provokanter, fundamentalistischer fremder Kulturen." |
den satz find ich am krassesten... der kann eigentlich nur von nem csu-politiker kommen... da kann ich mir wirklich nur noch an den kopf langen und denken, zum glück ist der beckstein nicht innenminister geworden, sonst hätten wir jetzt in jedem raum eine überwachungskamera...
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*Fallout*
Kaffbewohner
Beiträge: 1477 Ort: Dortmund
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Erstellt: 09.11.03, 18:05 Betreff: Re: Fortsetzung: Kopftücher in Deutschland
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Letztendlich kann man nur hoffen, dass die Richter im Verfassungsgericht ein bisschen mehr im Kopf haben als die Poltiker.
Julian
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