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# 29
Jet-Maniac
Beiträge: 670 Ort: Leipzig
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Erstellt: 24.03.09, 20:58 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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da hast du recht ich hab bis jetst auch eibfach alles aufgeladen und hatte bis jetzt keine probleme es war ja nur interessenhalber
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TimoSchmitt
Jet-Maniac
Beiträge: 549
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Erstellt: 24.03.09, 21:05 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Das ein steuerfreier Anhänger nicht vom Sonntagsfahrverbot (LKW mit Anhänger)ausgenommen ist, war mir neu. Wieder was dazu gelernt. Merci für den Tipp, dann würde es sich ja doch rentieren, den Hänger auf "grün" "umzutüven". Ich glaub Strafen für Sonntagsfahrverbote sind nich preiswert......
____________________ Yamaha Blaster 1 Searay 200 Bowrider
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BlasterMaster
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 24.03.09, 21:14 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Zitat: # 29
was ist mit einem quad zum slippen? ohne dieses bekomme ich je mein sportgerät nicht ins wasser |
Antwort in deinem besonderen Style? Es ist den Bullen Scheissegal wie du deinen Ski ins Wasser bekommst!
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BlasterMaster
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 24.03.09, 21:22 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Zitat: TimoSchmitt
Das ein steuerfreier Anhänger nicht vom Sonntagsfahrverbot (LKW mit Anhänger)ausgenommen ist, war mir neu. Wieder was dazu gelernt. Merci für den Tipp, dann würde es sich ja doch rentieren, den Hänger auf "grün" "umzutüven". Ich glaub Strafen für Sonntagsfahrverbote sind nich preiswert......
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Hallo Timo, verdrückt ausgekehrt :-) Die Farbe des Kennzeichens hat NICHTS damit zu tun. Merke: - Grün = Steuerfrei - Schwarz = nicht unbedingt Steuerpflichtig Sportgeräteanhänger sind vom LKW- Sontagsfahrverbot ausgenommen. Sobald sich aber etwas drauf befindet was eben NICHT drauf darf KANN der Polizeibeamte die Sportgerätenutzung verneinen UND den Transport stilllegen! Natürlich, wer viel fragt geht viel irr - ABER, wer Risiken vermeidet spart viel Bussgeld.- Bisher nicht erwischt worden zu sein, das ist Glück oder Gottesgeschick - hat aber mit der Zulässigkeit nicht wirklich etwas zu tun.
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BlasterMaster
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 24.03.09, 21:27 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Zitat: Christian D.
Und wenn wir den Roller zum slippen nehmen ? |
Im Zeifelsfalle frage man einen Polizeibeamten seines Vertrauens Nur schade, oder - GUT DAS nicht jeder Pb mit seiner Meinung, oder dem was er meint zu Wissen, mit den Vorschriften und Gesetzen konform geht.....
[editiert: 24.03.09, 21:58 von BlasterMaster]
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BATMAN**
Jet-Maniac
Beiträge: 640 Ort: am Meer
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Erstellt: 25.03.09, 11:24 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Solche Gesetze gibt es echt nur in Deutschland... in anderen Ländern (unter Anderem auch Nachbarländern) dqarf mit Anhänger 130 gebrettert werden. Ob ne Kuh, ein Jet oder ein Auto draufsteht ist scheiss egal. Und noch dazu ist schlechtes Wetter in D. Was ein Armutszeugniss
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King-Bubu
Jet-Maniac
Beiträge: 736 Ort: Elsdorf
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Erstellt: 25.03.09, 11:53 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Zitat: BATMAN**
Und noch dazu ist schlechtes Wetter in D. |
Da geb ich dir Recht!
Ich bin nicht die Signatur ich putze hier nur
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GTom
Jet-Maniac
Beiträge: 355 Ort: Bellheim
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Erstellt: 25.03.09, 14:10 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Zitat: BATMAN**
Solche Gesetze gibt es echt nur in Deutschland..in anderen Ländern (unter Anderem auch Nachbarländern) dqarf mit Anhänger 130 gebrettert werden. Ob ne Kuh, ein Jet oder ein Auto draufsteht ist scheiss egal. Und noch dazu ist schlechtes Wetter in D. Was ein Armutszeugniss
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Kennste die Geschichte: Fährt n Deutscher in Frankreich auf dem Highway 138km/h. Kommt ein Franz. Polizist und will von ihm 120Euro wegen der 8km/h. Der Deutsche will gerade bezahlen als der Kollege kommt und nach dem Fahrzeugschein des Hängers fragt. Der Deutsche denkt sich nichts und gibt dem Polizisten den Fahrzeugschein. Daraufhin haben die alles Beschlagnahmt (Auto + Hänger) der Deutsche musste mit dem Taxi zur nächsten Bank, dort 600 Euro abheben um seinen Kram wieder zu bekommen, Warum? Auch in Frankreich darfste nur so schnell fahren wie dein Fahrzeug zugelassen ist. D.h. der Deutsche mit nem Hänger mit einer eingetragenen Höchstgeschw. von 100km/h darf auch nur 100 fahren. Was angeblich zulässig ist: Wenn der Hänger unter 750kg hat kannste in Frankreich an der Grenze die Deutsche Nummer abschrauben und mit der Nummer von Fahrzeug am Hänger fahren, Dann auch 130km/h :-) Hast ja keinen Schein mehr... :-)
???
...Die Entdeckung der Vernunft...
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BATMAN**
Jet-Maniac
Beiträge: 640 Ort: am Meer
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Erstellt: 25.03.09, 14:16 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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In Frankreich wurde ich noch nie angehalten und bin mit meinem Doppeltrailer durchgerast. 130 mit Bullen nebendran. Jetskis auf dem Trailer lenken auch französische Bullen ab :-) Unter Anderem finde ich die französischen Autobahnen sehr gut bis perfekt. Ist teuer aber stressfreier reisen geht wohl in keinem anderen Land so gut wie in France.
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Pluto
Jet-Verrückter
Beiträge: 189
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Erstellt: 25.03.09, 14:19 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Frankreich halt.... aber zum Thema Frankreich,nur so am Rande.... wenn der Hänger niedriger als das Dach des Fahrzeuges ist wie z.b n Ski (also z.b so n Camping Bummscontainer is eindeutig höher) und unter 750kg hat kostet der keine extra Autobahngebühr ....
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