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PILOT_NIK
Jet-Verrückter
Beiträge: 162 Ort: Ruhrpott
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Erstellt: 11.11.13, 13:47 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot
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Ja das ist korrekt.
Der Beschluss ist wohl schon durch aber noch nicht durchgesetzt. Nur bestimmte Bundesländer erlauben das Fahren mit Anhänger Sonntags.
____________________ Hauptsache schnell muss es sein!
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jetpower #13
Dr. Kawasaki
Beiträge: 1037 Ort: Schönwald, Oberfranken
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Erstellt: 11.11.13, 13:49 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot
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@Hendrik; ja, um die 75.- wirst du nicht herum kommen, jedoch sollte das Umschreiben zum Sportanhänger kein Problem sein. Habe selbst einen Humbaur Kastenanhänger mit grünem Kennzeichen. Zur Tüv- Abnahme habe ich nur zwei kurze Schienen für die Crosser auf die Ladefläche geschraubt und gut war es. Fahre damit aber regelmässig auch Jet`s. Transportieren kannst damit immer noch alles, soweit erkennbar zumindest ein Sportgerät drin steht.
Du hast jedenfalls noch Glück gehabt, dass sie dich überhaupt mit dem Gespann weiter fahren liessen. Mir sind Fälle bekannt,bei denen man den Anhänger auf dem nächsten Autobahnparkplatz stehen lassen mußte und eine erheblich höhere Geldbuße entrichten durfte.
Angelo hat da auch mal größeres erlebt, er wird sicher berichten!
Gruß, Thomas
____________________ Kawasaki SXR 800 LTD Kawasaki SXR 800 Stock
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Fe Lix
Spezialist für alles
Beiträge: 1098 Ort: Main Kinzig Kreis
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Erstellt: 11.11.13, 15:56 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot
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@ bheiser71
War dein VW LT als PKW, LKW oder WoMo Zugelassen ? PKW´s & WoMo´s mit Anhänger bis 3,5 T sollten doch kein Problem sein, oder irre ich mich ?
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Christian D.
Ddorf-Strecken-Retter
Beiträge: 1999 Ort: Düsseldorf
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Erstellt: 11.11.13, 16:23 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot
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Bei allgemeinen Anhängern ohne besondere Definition des Fahrzeuges gilt grundsätzlich die tatsächliche Nutzung am Tattag - fährst Du den Hänger leer hast Du also ein Problem, ist ein Ski, ne Tube, Tennisschläger oder was auch immer drin ist es zulässig. Der einfachste Weg ist es jedoch die Zulassung in "Sonderanhänger für Sportgeräte" zu ändern. Aber vorsicht: Wenn man diesen dann mit einem grünen Kennzeichnen zulässt darf man ihn dann auch ausschliesslich für diese Zwecke nutzen. Daher am besten zwar die Umschreibung im Fahrzeugschein vornehmen aber kein grünes Kennzeichen sondern Steuerpflichtig anmelden. Anhänger kostet ja echt nur ein par Euro Steuer, dafür ist man dann jedoch auch maximal flexibel. In so einem Fall kannst Du sogar das Ding leer fahren - du möchtest ja z.B. gerade Deine Sportgeräte mit dem Sonderanhänger für Sport- und Freizeitzwecke erst abholen Kumpel hat sich übrigens mal aus so ner Sache cool rausgeredet bzw. die Rennleitung fand die Aussage so klasse dass sie ihn mit einem "mündlich verwarnt" hat fahren lassen: Kaminholz mit nem Pferdeanhänger transportiert Rennleitung sagt das dürfen Sie nicht, nur für Transporte von Pferd bzw. die damit in direktem Zusammenhang stehen (z.B. Strohballen) Er sagt ganz trocken: Wieso ? Das ist doch Futter für das Pferd. Und wenn es das Zeug nicht frisst verbrenne ich es halt
------------------------------ Moralische Entrüstung besteht zu 2% aus Moral, zu 28% aus Hemmungen - und zu 70% aus Neid :-))
[editiert: 11.11.13, 16:27 von Christian D.]
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jetpower #13
Dr. Kawasaki
Beiträge: 1037 Ort: Schönwald, Oberfranken
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Erstellt: 11.11.13, 17:40 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot
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So, habe den Bescheid geholt, daraus geht eigentlich eindeutig hervor, dass es nicht unbedingt ein Sportanhänger sein muß, sondern nur Sportgeräte darin befördert werden. Du könntest also auf einer Leerfahrt gewesen sein, um deine Jet`s von wo abzuholen. Das ganze gilt auch Länderübergreifend und besteht auch schon seit 10. 2007.
Darin steht unter anderem:
Generelle Ausnahmen vom Fahrverbot:
"Wohnanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5t geführt werden."
Also will heissen: Du als Privatperson darfst einen geschlossenen Kastenanhänger hinter deinem privat genutzten LKW ziehen, so versteh ich das jedenfalls.
Gruß, Thomas
____________________ Kawasaki SXR 800 LTD Kawasaki SXR 800 Stock
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Fe Lix
Spezialist für alles
Beiträge: 1098 Ort: Main Kinzig Kreis
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Erstellt: 11.11.13, 18:38 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot
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Ja, aber nur LKW ???
Also mit einem PKW und einem leeren KastenAnhänger kann man doch immer ohne Probleme fahren ?
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Christian D.
Ddorf-Strecken-Retter
Beiträge: 1999 Ort: Düsseldorf
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Erstellt: 11.11.13, 22:04 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot
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Zitat: Felix Kremer
Ja, aber nur LKW ???
Also mit einem PKW und einem leeren KastenAnhänger kann man doch immer ohne Probleme fahren ? |
Normale PKW unterliegen ja auch nicht dem Sonntagsfahrverbot
------------------------------ Moralische Entrüstung besteht zu 2% aus Moral, zu 28% aus Hemmungen - und zu 70% aus Neid :-))
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Fe Lix
Spezialist für alles
Beiträge: 1098 Ort: Main Kinzig Kreis
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Erstellt: 11.11.13, 22:40 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot
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Und WoMo mit Hänger auch nicht oder ?
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Christian D.
Ddorf-Strecken-Retter
Beiträge: 1999 Ort: Düsseldorf
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Erstellt: 11.11.13, 23:26 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot
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Habe es gerade nochmal genau nachgelesen, ist im Prinzip ganz einfach: - Betroffen sind alle als LKW zugelassenen KFZ über 7,5 to. sowie LKW unter 7,5 to. wenn Sie einen Anhänger mitführen
- Ausgenommen hiervon sind u.a. die beschriebenen Anhänger zu Sport- und Freizeitzwecken - wo die tatsächliche Nutzung gilt (Beispiel: Man kann ja auch Skis auf nem Plateau-Transport-Anhänger für KFZ transportieren . In diesem Fall gilt die Fahrt jedoch als Transport von Sport- und Freizeitartikeln und ist zulässig. Vorsicht jedoch wenn man so was leer fährt und dann behauptet man holt gerade seine Skis ab. Damit dürfte man nicht durchkommen (außer es sind wenige hundert Meter zur Slippstelle)
- Wiegt das WoMo über 7,5 to (Gruß nach Luxemburg ) darf man ohne Sondergenehmigung mit dem Gespann Sonntags nicht fahren sonst ja sofern siehe oben
------------------------------ Moralische Entrüstung besteht zu 2% aus Moral, zu 28% aus Hemmungen - und zu 70% aus Neid :-))
[editiert: 11.11.13, 23:33 von Christian D.]
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bnadito
Jet-Profi
Beiträge: 67 Ort: Pyrbaum
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Erstellt: 12.11.13, 14:50 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot
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So. Ich habe wohl keine Wahl. Der Pick-up bleibt ein LKW. Andernfalls kann ich meine Wohnkabine nicht mehr versichern. Da hat mir der Versicherer die Entscheidung abgenommen. Also wird der Anhänger zum Sportgerätetrailer. Muss ich bloß noch dem Herrn Wachtmeister beibringen.
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dr.frickel
Jet-Profi
Beiträge: 71
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Erstellt: 13.11.13, 11:18 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot
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Wenn du was machst, versuch es im absolut grünen Bereich zu halten, da gerade was das Thema Sonntagsfahrverbot angeht, ist leider nicht alles Bundesländerübergreifend klar und eindeutig geregelt.
Geh mit dem Anhänger zum TüV und bespreche mit denen was du vor hast. Die sagen Dir dann was du in dem Hänger wie um-/ein zu bauen hast damit daraus ein Sportgeräteanhänger werden kann. Hast also grundsätzlich zwei Möglichkeiten: - entweder das Zugfahrzeug wird zum Pkw/Sonder-Kfz (zb.Werkstattwagen o.Ä) / Wohnmobil - oder der Hänger zum Sportgeräteanhänger Habe beide Varianten schon durch (Bus auf Werkstattwagen und ehemaligen Verkaufs-Kofferanhänger zum Sportgerätehänger gemacht) und noch nie ernsthafte Probleme bekommen...Der Hänger war Wasserdicht, der Bus grenzwertig, da es keine Hochdachvariante war und die Werkstattbedingten einbauten recht flexibel gehalten waren) ein Freund mit seinem als Lkw zugelassenem 2er Golf hingegen schon
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