jetpower #13
Dr. Kawasaki
Beiträge: 1037
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Erstellt: 11.11.13, 17:40 Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot |
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So, habe den Bescheid geholt, daraus geht eigentlich eindeutig hervor, dass es nicht unbedingt ein Sportanhänger sein muß, sondern nur Sportgeräte darin befördert werden. Du könntest also auf einer Leerfahrt gewesen sein, um deine Jet`s von wo abzuholen. Das ganze gilt auch Länderübergreifend und besteht auch schon seit 10. 2007.
Darin steht unter anderem:
Generelle Ausnahmen vom Fahrverbot:
"Wohnanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5t geführt werden."
Also will heissen: Du als Privatperson darfst einen geschlossenen Kastenanhänger hinter deinem privat genutzten LKW ziehen, so versteh ich das jedenfalls.
Gruß, Thomas
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