Wenn du was machst, versuch es im absolut grünen Bereich zu halten, da gerade was das Thema Sonntagsfahrverbot angeht, ist leider nicht alles Bundesländerübergreifend klar und eindeutig geregelt.
Geh mit dem Anhänger zum TüV und bespreche mit denen was du vor hast. Die sagen Dir dann was du in dem Hänger wie um-/ein zu bauen hast damit daraus ein Sportgeräteanhänger werden kann.
Hast also grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- entweder das Zugfahrzeug wird zum Pkw/Sonder-Kfz (zb.Werkstattwagen o.Ä) / Wohnmobil
- oder der Hänger zum Sportgeräteanhänger
Habe beide Varianten schon durch (Bus auf Werkstattwagen und ehemaligen Verkaufs-Kofferanhänger zum Sportgerätehänger gemacht) und noch nie ernsthafte Probleme bekommen...Der Hänger war Wasserdicht, der Bus grenzwertig, da es keine Hochdachvariante war und die Werkstattbedingten einbauten recht flexibel gehalten waren) ein Freund mit seinem als Lkw zugelassenem 2er Golf hingegen schon