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BlasterMaster
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 23.03.09, 08:02 Betreff: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Zitat: FOR SALE
Weiterhin wurde in der Mitte eine Motorradschiene und Ringösen montiert, so dass man alle Arten von Motorrädern auch transportieren kann und das mit steuerfreien und versicherungsfreien grünen Kennzeichen!!! |
Auf Anhängern die für Sportgeräte und damit steuerfrei zugelassen werden, dürfen nur Sportgeräte transportiert werden. Der Transport von anderen Gegenständen - zulassungspflichtige Motorräder, Möbel, etc - ist Steuerhinterziehung und damit eine Straftat! Weiterhin sind die Anhänger, solange als Sportanhänger zugelassen und genutzt, vom Sontagsfahrverbot für LKW mit Anhänger - dazu zählen auch Kleinstlkw wie der VW Caddy, ausgenommen. Steht etwas anderes auf dem Anhänger, z.B. ein zulassungspflichtiges Motorrad, ist die Fahrt im Falle einer Kontrolle zu Ende und ein Bußgeld fällig.
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GTom
Jet-Maniac
Beiträge: 355 Ort: Bellheim
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Erstellt: 23.03.09, 08:22 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Nochwas: Weitere Ladung ist nur dann zulässig wenn diese als Zubehör zu dem transportieren Sportgerät genutzt wird.
D.h. wer zwar nen Jetski drauf hat aber noch einen Roller mit Kennzeichen darf nicht "grün" fahren... :-)
...Die Entdeckung der Vernunft...
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ERICsteffenMALONE
Power Jetter
Beiträge: 13 Ort: BORIS-BECKER-HAUPTSTADT
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Erstellt: 23.03.09, 17:52 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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wunderschönes Deutschland.......
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Christian D.
Ddorf-Strecken-Retter
Beiträge: 1999 Ort: Düsseldorf
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jsz
Master of Jetskizone.at
Beiträge: 4292
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Vollderheld
Jet-Profi
Beiträge: 86 Ort: Dormagen
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Erstellt: 24.03.09, 10:42 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Hi,ich fahre damit schon mal ein Quad herum.Ohne Nummerschild,Falsch? Klar ich könnte es zulassen habe ich aber nicht..Da wir nur auf Abgesperrten Privatgrundstücken damit fahren.Oder so.
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BlasterMaster
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 24.03.09, 19:56 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Zitat: BlasterMaster
Der Transport von anderen Gegenständen - zulassungspflichtige Motorräder, Möbel, etc - ist Steuerhinterziehung und damit eine Straftat! |
Zitat: Vollderheld
Hi,ich fahre damit schon mal ein Quad herum.Ohne Nummerschild,Falsch?Klar ich könnte es zulassen habe ich aber nicht..Da wir nur auf Abgesperrten Privatgrundstücken damit fahren.Oder so. |
Wenn es ein reines Sportquad ist, das nicht zugelassen werden kann, dann darfst du. Wenn es ein zulassungspflichtiges Quad ist, das du nur auf Privatgelände nutzt und deshalb nicht zulassen willst/musst, bleibt es weiterhin ein grundsätzlich zulassungspflichtiges Fahrzeug. Auf die Verwendung kommt es nicht an, sondern auf die Bauart. D.h. so wie von dir angegeben ist es NICHT zulässig.
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# 29
Jet-Maniac
Beiträge: 670 Ort: Leipzig
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Erstellt: 24.03.09, 20:54 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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was ist mit einem quad zum slippen? ohne dieses bekomme ich je mein sportgerät nicht ins wasser
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yellowmagic
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 24.03.09, 20:56 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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..ehrlich ..wen juckt das ??? ...mich weniger .....ich pack den roller wie das moped einfach drauf ....wer viel fragt geht viel irre !!!
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Vollderheld
Jet-Profi
Beiträge: 86 Ort: Dormagen
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Erstellt: 24.03.09, 20:56 Betreff: Re: Bemerkung zu steuerfreien Anhängern
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Na dann Dank für die Info.Muss ich also meinen alten normalo Anhänger benutzen...Driss
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