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Autor Beitrag
cmuehlberg
Netter Jetter


Beiträge: 5

New PostErstellt: 21.02.17, 22:21     Betreff: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...



Hallo JetBoot Community,

ich freue mich Euch kennenzulernen!
Kurze Vorstellung meinerseits: ich wohne in Berlin und habe einen SeaDoo GTI SE 155. Bin letztes Jahr nach 5 Jahren USA wieder in Dt gelandet. Natürlich konnte ich meinen SeaDoo in den Staaten genüsslich ausfahren... Alles etwas entspannter dort.  Als der Rückzug anstand gab es dem entsprechend auch keine Frage: Der SeaDoo muss mit nach Deutschland. Was mir hier jedoch noch zum JetSki Glück fehlt, ist die CE.
Derzeitige Lösung: Bootszeugnis über Gutachter. Dazu benötigt der Gutachter jedoch eine CE von irgendeinem deutschen GTI SE155 als Referenz -> nicht als Kopiervorlage, aber um aufzeigen zu können, dass für dieses SeaDoo Modell überhaupt eine CE existiert. Auf dieser CE Basis würde dann ein Einzel-Bootszeugnis erstellt werden.

Frage an die SeaDoo Community: kann mir jemand für den GTI SE155 mal seine CE Erklärung zusenden. CE würde nur als Absprungbasis für das Folgegutachten dienen.
Ein herzliches Dankeschön vorab. Würde gerne das Ding mal wieder wassern...

Gruß
Christoph



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