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Autor Beitrag
pädi
Jet-Maniac


Beiträge: 510

New PostErstellt: 24.02.17, 21:41     Betreff: Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...

Hi, ne sicher bin ich mir nicht. Aber eben, im Gesetz steht alle Fahrzeuge.. Darunter fallen auch boote und jets.

Es gilt das vereinfachte zulassungsverfahren, war ein fahrzeug dein eigen über min.  6 oder 12 monate war , je nach art, kannst du es weltweit so zulassen wie es im urspungsland im gebrauch war. Wie weit dies die CE betrifft weis ich leider nicht.

Beispiel auto, importierst du ein auto was z.B vom alter her eine Geräusch oder Abgasmessung haben müsste musst du das nicht machen wenn es umzugsgut ist. Ganz einfach erklärt darf ein us importfahrzeug als umzugsgut rote heckblinker haben, hier umbauen auf rote heckblinker darfst du nicht. 

Bei sportflugzeugen ist es auch so, auch bei boote. Also warum nicht bei jets?


Du einfach mal beim Amt fragen, zu verlieren hast du ja nix ;)
Von jeglicher Steuer bis du aber befreit, das weis ich.

Falls es nicht klappt, bootebremen macht die CE für 850euro, geht also noch..

Gruss Pädi


[editiert: 24.02.17, 21:54 von pädi]
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