Laut Internet wäre die neue Regelung viel einfacher
Habe mal gelesen, so wie ich das jetzt verstanden habe,
darf das Gesamtgewicht des Gespanns 3,5t nicht überschreiten und das Gesamtgewicht des Hängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges.
In meinem Fall (1er BMW Gesamtgewicht rund 1800kg, Leergewicht 1350kg dürfte dann einen Hänger mit einem Gesamtgewicht von 1350kg fahren?)
Aaaaber, angenommen ich habe einen Bus mit 3,5t Gesamtgewicht, dann darf ich einen Hänger von 750kg dranhängen.
Der B96 erlaubt mir nur, einen Hänger zu fahren der schwerer ist als mein Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Zitat ADAC:
Mit der Umstellung der Klasseneinteilung wurden am 01.01.1999 die Anhängerführerscheine eingeführt.
Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich.
B96
Für schwerere Anhänger gibt es die Möglichkeit, lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Erfasst sind hiervon alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie.
Grüße
Sebastian