Ulli
|
Erstellt: 03.05.06, 10:45 Betreff: Re: Jetski fahren mit Begleitperson? |
|
|
Die Sache ist eigentlich relativ einfach. Selbst wenn der FS Inhaber in die Fluten stürzt, ist das für den Fahrer nicht regelwidrig. Voraussetzung: der BEIFAHRER hat die Reissleine um. Ich habe zwar darüber noch nichts schriftl. gefunden, aber auf Nachfrage bei der Waspo in Deutschland sowie auch in Belgien und den Niederlanden wurde mir diese Auskunft gegeben. Ich denke mal, da ist was dran ....
|
|