Das ganze hat mit der EU-Richtlinie 2003/44/EG zu tun bzw. der Änderungsrichtlinie für Sportboote (eingeschlossen Jetskis).
Danach dürfen diese bereits seit 2004 nicht in Verkehr (= zugelassen) werden, wenn sie nicht über die CE-Richtlinie verfügen.
Wichtig für uns, sind jedoch insbesondere 3 Punkte:
1. Alle vor 2004 bereits in einem EU-Land zugelassenen Jets haben Bestandsschutz und dürfen ohne Beschränkung weiter betrieben werden. Das gilt auch, wenn diese verkauft und umgemeldet werden (= war bereits im Verkehr)
2. Bei Neukäufen muß zwingend auf die die CE-Kennzeichnung geachtet werden. Das gilt besonders bei Grauimporten. Bei regulären Importen, haftet der EU-Händler und muß ggf. den Vertrag wandeln. Bei grauen wohl nicht. Ist die CE nicht vorhanden kann es durchaus sein, dass manche Wasser- und Schiffahrtsämter darauf achten und die Zulassung verweigern. In diesem Fall: Arschkarte gezogen. Übrigens wäre, um die CE-Zulassung zu erhalten, am 2-takt Motor ein KAT zwingend erforderlich. Dieses dürfte bei Jets wohl jeglichen finanziellen Rahmen und praktische Handhabung sprengen. Ich sehe dieses mit als Grund, dass die neuen Jets alle 4-takter sind.
3. Ausgenommen von dieser Richtlinie sind "...für den Eigengebrauch gebaute Boote..." (siehe vii auf Seite 6"). Das könnte bei Problemen durchaus für komplett umgebaute Freestyle-Jets greifen.
Hier die ganze Richtlinie als pdf. Besonders interessant für uns sind die Seiten 7-9 sowie die Anlagen auf den Seiten 23-29
Viele Grüße
Wow, habe ja mal was sachliches geschrieben
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Moralische Entrüstung besteht zu 2% aus Moral, zu 28% aus Hemmungen - und zu 70% aus Neid :-))