Vorsicht, du trittst da gerade eine Riesensache los:
Zunächst ist eine doppelte Staatsbürgerschaft nur in ganz engen Ausnahmekriterien zulässig. Diese wirst Du vermutlich nicht erfüllen. Nicht dass Du Dir also gerade echte Probleme verursachst, wenn das "auffliegt"
Problem ist doch folgendes: Bist Du polnischer Staatsbürger hast Du ein Anrecht auf Niederlassungsfreiheit (Wohnsitz innerhalb der EU, ausgenommen von der Sperrklausel erfasste Berufsgruppen, Fliesen fallen nicht darunter ). In diesem Fall würde also in Deinen polnischen Paß eine Aufenthaltsgenehmigung, zunächst für 1 Jahr, eingetragen werden. Damit könntest Du natürlich auch Deinen Jetski fahren und in D anmelden. ABER: Da du zugleich Deutscher bist, wird das Einwohnermeldeamt / Ausländerbehörde beim Eintrag merken, dass Du ja Deutscher bist... Fazit: Bezogen auf den Wohnsitz giltst Du als Deutscher - und damit musst Du wohl einen deutschen SBF Binnen haben.
Ob jedoch der polnische SBF umgeschrieben werden kann, kann ich Dir leider auch nicht sagen. Das kannst Du aber beim Deutschen Motoryachtverband oder beim Bundesverkehrsminsiterium erfragen.
Zeigst Du aber den polnischen Führerschein mit dem deutschen Personalausweis (Perso wird mit hoher Wahrscheinlichkeit verlangt), ist der Ärger vorprogarmiert. Zeigst Du den PL-Führerschein mit polnischen Ausweis und deutscher Zulassung, wird es ja nach Beamten zu weiteren Ermittlungen kommen. Und nicht dass damit das o.g. Szenario beginnt. Habe ich da einen ganz bestimmten Beamten im Kopf, der zwar immer sehr freundlich ist, aber mit Sicherheit ermitteln wird....
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