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Chris-Seadoo
Jet-Verrückter
Beiträge: 102 Ort: Rhein Main
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Erstellt: 17.08.08, 01:05 Betreff: Ausländische Zulassung
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Servus, ein Freund aus Portugal möchte mich im September besuchen und bringt seinen Jet mit der dort eine normale Zulassung als Boot hat. Die Portugiesen unterscheiden nicht zwischen Wassermotorrad und Boot. Als was gilt er denn dann hier in Deutschland? Ebenfalls als Motorboot? Er fährt einen RXP BJ 06.
THX falls Jemand sich damit auskennt :-)
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RickRoy
Jetboot.de Moderator
Beiträge: 1945 Ort: Düsseldorf
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Erstellt: 17.08.08, 13:20 Betreff: Re: Ausländische Zulassung
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Soweit ich weiss sollte er als Portugiese auf seinem Ski keine Probleme bekommen wenn er in Portugal korrekt angemeldet ist. Aber Du als Deutscher auf diesem Ski wohl schon eher .
:: Fast. Faster. Jetboot.de ::
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Christian D.
Ddorf-Strecken-Retter
Beiträge: 1999 Ort: Düsseldorf
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Erstellt: 17.08.08, 18:33 Betreff: Re: Ausländische Zulassung
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Ist kein Problem, der Wohnsitz ist entscheidend. Du darfst ihn ebenfalls fahren allerdings sollte der Fahrzeugeigentümer zumindest am Ufer anwesend sein.
----- www.jet-piraten.de - ride hard or ride home
------------------------------ Moralische Entrüstung besteht zu 2% aus Moral, zu 28% aus Hemmungen - und zu 70% aus Neid :-))
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Chris-Seadoo
Jet-Verrückter
Beiträge: 102 Ort: Rhein Main
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Erstellt: 19.08.08, 15:48 Betreff: Re: Ausländische Zulassung
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ne geht gar nicht darum ob ich ihn fahre oder nicht, hab ja selbst einen das war nur interessant, wenn er ausserhalb der jetstrecke mit seinem jet "kurven" fährt.
aber trotzdem nochmal zu dem thema, wenn ihn jemand anderes fahren würde. wieso dürfte niemand anderes einen ausländischen jetski fahren? so lange er im ausland korrekt zugelassen ist sollte das doch kein problem sein, oder?
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DerDoc
Jetboot.de-Redakteur
Beiträge: 304
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Erstellt: 19.08.08, 15:52 Betreff: Re: Ausländische Zulassung
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Zitat: Chris-Seadoo
...... wieso dürfte niemand anderes einen ausländischen jetski fahren? so lange er im ausland korrekt zugelassen ist sollte das doch kein problem sein, oder? |
sehe ich genau so dafür muß auch nicht dein freund irgendwo in der nähe am ufer stehen.....
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Christian D.
Ddorf-Strecken-Retter
Beiträge: 1999 Ort: Düsseldorf
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Erstellt: 19.08.08, 16:24 Betreff: Re: Ausländische Zulassung
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Jetskis inländischer Halter müssen ein amtliches Kennzeichen tragen. Jets von ausländischen Eigentümern, die im Heimatland regulär zugelassen sind, dürfen für Dauer x (meine 6 Monate, bin aber nicht ganz sicher) in Deutschland betrieben werden. Im Falle einer Anzeige musst du nachweisen, dass der Jet im Besitz eines ausländischen Halters ist. Und das geht halt am einfachsten, wenn dieser anwesend war. Sonst natürlich auch nachweisbar, aber bedeutet Schreibkram. Kaufst Du einen ausländischen Jet und fährst Ihn z.B. mit holländischen Kennzeichen in Deutschland, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. Dieses ist der Grund, warum ab und an Jets z.B. mit deutschen und holländischen Kennzeichen zu sehen sind.
----- www.jet-piraten.de - ride hard or ride home
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BlasterMaster
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 19.08.08, 16:50 Betreff: Re: Ausländische Zulassung
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Egal WER mit WAS von WO, es gelten UNSERE Vorschriften... Jetstrecke - alles machbar... keine Jetstrecke - klar erkennbarer Geradeauskurs...
Sorry für das was ich getan habe, vor allem aber für das was noch kommt.....
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Madlex.lu
Jet-Maniac
Beiträge: 266
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Erstellt: 19.08.08, 17:43 Betreff: Re: Ausländische Zulassung
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Naja, Thema Ausländer hatte ich ja mit Chris in Düsseldorf. WSP dachte mein Füherschein wäre nicht echt weil alles auf Französich drin steht...lol Denke mit portugisich dürfte es net besser werden.
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Christian D.
Ddorf-Strecken-Retter
Beiträge: 1999 Ort: Düsseldorf
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Erstellt: 19.08.08, 18:12 Betreff: Re: Ausländische Zulassung
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Aber mit Deinem Kennzeichen hat er nixs gesagt Alexs
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DerDoc
Jetboot.de-Redakteur
Beiträge: 304
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Erstellt: 19.08.08, 18:55 Betreff: Re: Ausländische Zulassung
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Zitat: Christian D.
Jetskis inländischer Halter müssen ein amtliches Kennzeichen tragen. Jets von ausländischen Eigentümern, die im Heimatland regulär zugelassen sind, dürfen für Dauer x (meine 6 Monate, bin aber nicht ganz sicher) in Deutschland betrieben werden. Im Falle einer Anzeige musst du nachweisen, dass der Jet im Besitz eines ausländischen Halters ist. Und das geht halt am einfachsten, wenn dieser anwesend war. Kaufst Du einen ausländischen Jet und fährst Ihn z.B. mit holländischen Kennzeichen in Deutschland, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. ..... |
woher beziehst du diese kenntnisse ? ich bin da - mangels großseeyacht - nicht so im bilde aber die yachten gibt's doch recht häufig mit ausländischen zulassungen, daß kann doch alles nicht sooo kompliziert sein (sonst würd's ja keiner machen)
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